Käuferschutz @ebay

10. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)
Käuferschutz @ebay

hallo an alle.
folgendes:

hab was bei ebay für knapp 100 euro gekauft...nach längerer zeit und käuferschutz-beatragung,bekam ich doch die ware...nun stellte ich fest,dass die ovp fehlte...was aber mit angegeben wurde und mir sehr wichtig ist...der verkäufer weigert sich aber diese zu senden oder anders entgegen zu kommen...kann ich da trotzdem den käuferschutz beantragen? da ich mit der ware wenig anfangen kann...
danke

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

Grundsätzlich kann Käuferschutz AFAIK auch in Anspruch genommen werden, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

Allerdings frage ich mich, welche Ware ohne OVP so gar nichts wert sein soll. Die OVP braucht man für gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo tobi123,

passend zu Ihrer Anfrage verweise ich auf den Leitartikel hier bei 123recht.net. Die Verfasserin ist Frau RAin Nina Heussen aus München.

Titel: eBay-Verkäufer falsche Angaben !!
Urteil LG Frankfurt/M. Az: 2 16 S 03/06 .
Das Urteil ist rechtskräftig und somit vollstreckbar.

Ich hoffe, Ihnen mit dem aktuellen Verweis ein wenig geholfen zu haben.
:wipp:
MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

So weit ich weiß, muss man beim Käuferschutzantrag eine Erklärung unterschreiben, in welcher man alle Rechte an der Ware an Ebay abtreten muss. Eigentlich müsste die Ware ohne OVP also Ebay übergeben werden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Du solltest ebay erst mal mitteilen, dass du die Ware erhalten hast, aber dass die OVP fehlt etc. Dann wäre aber höchstwahrscheinlich der KA futsch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

na wenn die ware dann abgegeben werden muss,werd ich sie leiber wieder verkaufen und die ware neu und diesmal mit ovp ersteigern...die ovp ist mir wichtig,da es ein geschenk sein sollte...und ne neuwertige sache ohne ovp macht sich s schlecht...und angegeben wurde es.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

*wenn die ware dann abgegeben werden muss*

Kann ich nicht bestätigen. Mir wurde Käuferschutz bewilligt und ich konnte die Ware behalten. Habe sie dann weiter verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

kann ich dann wenigstens rechtzeitig zurücktreten,wenn s doch nicht so sein sollte und ich die ware abgeben muss bzw erstmal vorübergehend,was ich nicht möcht und lieber es wiederverkaufe und somit vielleicht 10€ miese mache...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen