Hallo,
ich habe bei ebay einen Artikel für 31,00 ersteigert + 10 Euro Versand.
Er wurde nicht geliefert.
Betrugsanzeige bei der Polizei gestellt.
Seit 2 Tagen ist die Verkäuferin nicht mehr bei ebay angemeldet
(5 negative Bewertungen innerhalb einer Woche)
Natürlich könnte ich jetzt antrag auf Käuferschutz stellen, und würde dann 6 Euro von ebay bekommen, aber gleichzeitig auch alle Rechte abtreten ?
d.h ich könnte keinen Mahnbescheid mehr erlassen und mein Geld oder Schadenersatz einklagen
ist das so, dass ich mit dem Käuferschutzantrag alle Rechte an ebay abtrete ?? oder nur in der Höhe von dem Warenwert ?
Bleibt es mir unbenommen, die Bearbeitungsgebühr von ebay von 25 Euro sowie den Schadenersatz geltend zu machen ?
Natürlich will ich dazu keinen Anwalt hinzuziehen, denn falls die Verkäuferin zahlungsunfähig ist, bleibe ich ja auf den Kosten sitzen ... allerdings wollte ich das Geld schon gerne wiederhaben ...
wer hat Tipps ...
danke
Käuferschutz ebay
11. April 2007
Thema abonnieren
Frage vom 11. April 2007 | 10:14
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 19x hilfreich)
Käuferschutz ebay
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 11. April 2007 | 13:52
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Hallo,
der Käuferschutz ist reine Kulanzleistung. Die 25 Euro müsste man immer zahlen. Die könnte man rechtlich von ebay nicht einfordern.
Um an das ganze Geld zu kommen, müsstest du per Anwalt vorgehen, bei dieser Summe allerdings wird sich das kaum lohnen.
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