Hallo.
wenn ich den ebay-käuferschutz einschalte aufgrund eines falsch
gelieferten artikels, kann ich diesen dann behalten?
bzw. entstehen dem verkäufer denn kosten, wenn ich den KSchutz
in anspruch nehme?
kurz:
-ariktel falsch
-VK antwortet nicht
-KSchutz eingeleitet
-artikel behalten ?
Käuferschutz - falschen Artikel behalten?
9. Oktober 2005
Thema abonnieren
Frage vom 9. Oktober 2005 | 19:28
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Käuferschutz - falschen Artikel behalten?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 10. Oktober 2005 | 14:05
Von
Status: Lehrling (1258 Beiträge, 185x hilfreich)
wer lesen kann ist klar im Vorteil!
http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-coverage-eligibility.html
Lies dir das und weitere tipps zum KS durch und wenn du dann noch Fragen hast, frag....
-----------------
"*Smile for a better Day...:)*
*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"
#2
Antwort vom 12. Oktober 2005 | 14:50
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
hallo.
entweder ich erfasse den text nicht richtig oder ich bin stark begriffsstutzig
ich finde keine klare aussage dazu, was denn nun mit dem falsch gelieferten artikel passiert.
der Vkäufer reagiert nicht mehr und der Kschutzantrag gibt die weitere verfahrensweise auch nicht preis.
prinzipiell hat der VK den anspruch auf rückgabe verwirkt, insofern er nicht reagiert. oder?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.917
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten