Käufervorwurf: arglistige Täuschung

23. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Campino@ferdik.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufervorwurf: arglistige Täuschung

Hallo Leute,
hab ein Problem mit einem Käufer: Ich hab meinen Drucker, der bei mir einwandfrei funktioniert hat, natürlich als voll funktionstüchtig verkauft und jegliche Garantie und Rücknahme als Privatverkäufer ausgeschlossen.

Hier die <a href="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6725948223">Auktion</a>

Jetzt behauptet der Käufer, dass der Drucker nicht mehr richtig funktioniert, und möchte den Kaufvertrag rückgängig machen.
Nach einiger Zeit habe ich mich entschlossen, den Drucker zurück zu nehmen, und den Kaufpreis inkl. Hin-Versand zurück zu zahlen, obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin. Nochmal ausdrücklich: Bei mir hat der Drucker einwandfrei funktioniert, ich habe ein Düsentestmuster zum Beweis ausgedruckt.

Jetzt verlangt allerdings der Käufer von mir den Kaufpreis und auch noch seine Rückversandkosten zu übernehmen, ansonsten droht er mit Mahnbescheid und Klage.

Wie stehe ich rechtlich da?

Problem bei eBay und Co?

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39 Antworten
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#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

wenn sie wirklich meinen, dass er bei ihnen funktioniert hat, dann würde ich dabei bleiben.

allerdings müssen sie sich überlegen, wenn er ernst macht mit seiner drohung, sie nicht im rechtsschutz sind etc, ob ihnen das theater das wert ist und sie nicht doch auf seine forderung eingehen.

ich hatte mal ein ähnliches problem (schon seltsam, ich finde hier im forum alle meine probleme bei ebay wieder ;-)), bin zwar im rechtsschutz, aber habe hinter doch gnade vor recht ergehen lassen, weil ich keine lust hatte, ständig zum anwalt flitzen zu müssen für ein paar euro...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Campino
Also ich kann Ihnen nur schreiben, was ich tun würde. Ich würde mir darüber im klaren werden, ob ich mit einer negativen Bewertung (sollte der Käufer unzufrieden bleiben) leben kann oder nicht. Sie hätten allerdings in Ihrer Auktion nicht die Garantie, sondern die Gewährleistung ausschließen sollen. Ich schreibe Ihnen das nur, da hier im Forum gerne Wortklauberei (und das in rechtlichen Dingen wohl auch teilweise berechtigt) betrieben wird. Ich vermut jedoch, dass Sie notfalls mit Ihrer Formulierung vor Gericht durchkommen müssten. Rein rechtlich sollten Sie keine Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie die Rücknahme verweigern. War die Ware bei 6,90 Euro Versandkosten versichert? -> ist ggf. der Transporteur haftbar zu machen? Problematisch ist allerdings, wenn Sie eine Rücknahme schon angeboten haben. Darauf könnte Sie der Käufer ggf. "festnageln". Wenn die Bedingungen allerdings noch nicht erörtert wurden, würde ich empfehlen das Geld erst nach Wareneingang zu überweisen. Und auf alle Fälle Bewertung erst nach seiner Bewertung abgeben!!!! Gleichgewicht der Kräfte ;) Wobei den Käufer eine weitere negative Bewertung wohl nicht schrecken wird. In der Portofrage würde Ich persönlich vorschlagen, dass jeder 1x Porto bezahlt (wenn Sie schon den ganzen Schaden tragen).
Kurz zusammengefasst:
1.) Können Sie mit negativen Bewertungen leben?
2.) Was haben Sie dem Käufer bereits angeboten?
3.) Wie kulant wollen Sie sein?

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#3
 Von 
Campino@ferdik.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Also, nach einem bösen Mailwechsel habe ich ihm Angeboten, den Drucker für den Kaufpreis zurück zu nehmen, aber nur wenn er die Rückversandkosten bezahlt. Dabei habe ich nochmal ausdrücklich betont, dass ich den Drucker in funktionierendem Zustand verschickt habe. Der Käufer hat mich bereits auch telefonisch kontaktiert (hat wohl die Nummer von sich aus recherchiert, von mir hat er sie nicht bekommen). Aber wir konnten dabei auch keine Lösung finden. Er will die Rückversandkosten nicht tragen, und notfalls Mahnbescheid, bzw. rechtliche Schritte einleiten.
Ich habe kein Problem mit einer negativen Bewertung, außerdem kann ich dazu ja dann Stellung nehmen. Da ich normalerweise Ebay nur dazu nutze, von Gewerblichen Anbieter Neuware zu kaufen, sind mir die Bewertungen nicht so wichtig.
Im Prinzip will ich eigentlich nur nicht weitere Unannehmlichkeiten haben, allerdings sehe ich es aus Prinzip nicht ein, auch noch 2 mal Versand zu zahlen, wenn ich schon einen kaputten Drucker (der bei mir halt noch funktionierte) zurück erhalte.

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

möglichkeit eins: sie geben nach - auch, wenn sie im recht sind

möglichkeit zwei: sie diskutieren weiter bis sie alt sind oder bis sie ja im endeffekt auch nachgeben werden ;)

möglichkeit drei: sie "zocken", setzen ihn in ihren spamfilter, reden auch sonstwie nicht mehr mit ihm - er kennt ihr angebot, also rücknahme und ein versandweg zu zahlen, was ich kulant finde, wenn ihre schilderungen alle genau so tatsächlich sind - und geben ihm ggfs. eine negative bewertung...und lassen alle weiteren eventualitäten auf sich zu kommen, meines erachtens haben sie nichts zu befürchten!

andere möglichkeiten bieten sich meines erachtens nicht, um bald ruhe zu haben...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

-- Editiert von Laeuschen am 23.12.2004 17:50:00

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#5
 Von 
Campino@ferdik.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, um den Thread mal wieder ins Spiel zu bringen:

Ich habe nicht nachgegeben, habe also darauf bestanden, dass bei einem Rückversand der Ware nicht auch noch ich die Rückversandkosten tragen muss. (Musste ja schon Hinversand und eb@y zahlen)

Nun wird er also Mahnbescheid bei ebay einreichen (Was auch immer das genau für mich bedeutet?) und ich bin gespannt wie sich die Sache entwickelt.

Der Käufer ist der Ansicht, dass ein Kaufvertrag erst voll wirksam ist, wenn er die Ware im Einverständnis annimmt, soweit gebe ich ihm auch noch Recht.
Aber sobald der Käufer eigenständig die Ware versucht zu reparieren, oder wieder in Funktion zu setzen (wie er es bei dem Drucker mit eigenen Reinigungspatronen usw. versucht hat) ist meiner Ansicht nach der Kaufvertrag dadurch zu Stande gekommen. Wenn er die Ware nicht hätte annehmen wollen, dann hätte er mir meiner Meinung nach ohne irgendwelche Umwege Bescheid geben müssen, dass das Gerät nicht einwandfrei funktioniert, und mir die Chance geben, den Artikel so wie ich ihn Ihm zugesand habe, wieder zurück zu erhalten.

Was meint Ihr dazu?
Hat noch jemand nen Tipp für mich?
Vielen Dank schonmal.

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#6
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Campino
Cool - Mahnbescheid bei eBay einreichen ;)
Vielleicht sind die ja schneller als die Gerichte?
Meine Meinung, der Typ blöft nur.

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Das mit dem "zurücknehmen" oder doch "nicht zurücknehmen" ist so eine Sache. Ich glaube zwar auch, dass den Drucker ggf. hätten nicht zurücknehmen müssen, aber wenn Sie so was schon anbieten, müssen Sie auch dazu stehen. (Das tun Sie ja scheinbar auch). Ich wollte damit nur sagen, dass der Käufer Sie auf Ihr Angebot festnageln kann. Und das Geld kann er für mein dafürhalten noch nicht einklagen, da er noch nicht einmal die Ware zurückgesandt hat. Und in den Spam-Filter würde ich nie einen Vertragspartner eintragen. Ich würde Ihm ggf. nicht antworten, wenn er sich nur wiederholt.

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#9
 Von 
bitsch
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nimm den Drucker nicht zurück und ****** auf die neg. Bewertung . Ich habe einen tollen Diabelichter verkauft für 1200 Euro Gerät wurde von Firma überprüft war o.k. Käufer machte dumm habe Geld zurück erstattet und Gerät wieder bekommen ( im übrigen falls etwas mit dem Gerät nicht stimmt muss man beide Portokosten zurück erstatten ) Das GErät ging nochmals zum Geschäft fand wieder keinen fehler - Käufer hatte mich verarscht !

Und die Bewertungen - ebay ist nicht sonderlich am Schutz der Käufer und seiner Grundsätze interresiert - es finden sich immer mehr Betrüger als ehrliche ebayer im Netz,
ich bin sehr enttäuscht über ebay

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Thema Bewertung, bei mir bekommen Problemkunden eine mail, in der darum gebeten wird keine Bewertung abzugeben, ansonsten hat das Konsequenzen bei Zuwiderhandlung."


???

@Powerseller: Von was für Konsequenzen sprechen sie bitte? Auch negative Bewertung???

Also wenn der Problemkunde da mal bicht zittert....

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#12
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Thema Bewertung, bei mir bekommen Problemkunden eine mail, in der darum gebeten wird keine Bewertung abzugeben, ansonsten hat das Konsequenzen bei Zuwiderhandlung."

Wat soll denn der ******?
Auf den Tag warte ich mal, wo mir einer droht, wenn ich eine Bewertung abgebe sollte, die den Tatsachen entspricht!!

Die einzigen Gründe warum ich mal KEINE Bewertung abgab, ist wenn ich mal wieder länger als 2 Wochen auf meinen ersteigerten Artikel warte und ich am liebsten eine neutrale oder negative abgeben würde.
Das Problem habe ich gelöst mit einen Kaufaccount.
Wartezeit zwischen 2-3 Wochen gibt eine neutrale und alles danach eine negative.
Und die dadurch erfolgten Rachebewertungen sind mir egal.





-----------------
"Gruß
Campa"

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#13
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Campa
Ich hab auch erst geschluckt, als ich den von Dir zitierten Satz gelesen hab. Ich denke mal, das der gute Tommy21 mit dem Satz darauf abzielt (wie es bei eBay mittlerweile Sitte ist): "Wie du mir so ich dir!" Sprich negative mit negativen zu beantworten. Viele handhaben das heute so, allerdings würde ich nicht auf die Idee kommen, meinen Kunden oder meinen Verkäufern zu drohen. Das geht mir für mich doch ein bisschen zu weit. Das mit dem 2. Account ist übrigens eine sehr gute Idee, auch in Bezug auf "Weiterverkaufen" des ersteigerten Artikels ;) Aber selbst bei einem 2. Account währe mir ein 100%-Konto wichtig.

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#14
 Von 
Campino
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

So,
habe jetzt die Manhnung vom Amtsgericht erhalten. Darin soll ich ungefähr das doppelte des ursprünglichen Verkaufspreises zahlen. Zusätzliche Gebühren von 20 Euro und nochmal Mahnkosten von 20 Euro sind mit aufgeschlagen.
Und jetzt???

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#15
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Hoffen, daß Du Dir bezeugen lassen kannst, daß das Ding bei Dir funktionierte. Ansonsten würde ich die Summe lieber zahlen, bevor noch mehr kommt. So ärgerlich es auch ist.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#16
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

So ein Mahnschreiben besagt ja auch noch nichts.
Das kann so ziemlich jeder erwirken.
Da wird nicht nach der "tatsächlichen" Beweislage gegangen.
Wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind ( der Drucker war in Ordnung) dann schreiben Sie einen Widerspruch, fertig.
1.Bei Privat ist Ihre Verantwortung bei Absendung der Ware beendet.
2.Sie haben aus kulanz eine Rücknahme angeboten.Haben Sie den Drucker schon zurück?
3.Wenn ich hier lese " Zahlen Sie die 15€ und es ist Ruhe", stellen sich mir die Haare hoch.Wenn ein K schreibt, ich wurde für Porto um einen Euro abgezockt, soll gleich am besten das Bundesverfassungsgericht mobil gemacht werden, aber ein VK soll gleich 15€ abdrücken...
4.Das "basteln" des Ks an der Sache ( auch wenn es gut gemeint war) ist sicher auch relevant bei einem eventuellem Rechtstreit.

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"Gruss
Mellas Frust"

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#17
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Mit Mahnung vom Amtsgericht ist ein Mahnbescheid gemeint?

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#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wenn Sie in einer expliziten Mail darauf hinweisen, stellt das noch lange keine Abmachung dar.

Ich denke, jeder muß selbst mit seinem Gewissen vereinbaren, wie er bewertet. Es ist schließlich auch entscheidend, WAS letztlich in der Bewertung steht. Daher ist negative Bewertung nicht gleich negative Bewertung. Ich persönlich lese mir den Inhalt der letzten negativen Bewertungen eines Anbieters sehr genau durch (und auch die Bewertungen des Bewerters).

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#20
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ein Mahnbescheid bedeutet ja in keinster Weise eine Art Schuldspruch. Ich würde das nicht zahlen, sondern alles daran setzen, mein Recht, von dem ich überzeugt wäre, durchzuboxen. Vera.... können sich andere...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#21
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und wenn man die Funktionsfähigkeit des Druckers bei Versand nachweisen kann, sollte man auch einen Prozess nicht scheuen.
Ist meine Meinung.
Dann auf jeden fall Widerspruch einlegen.

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#22
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Genau das ist der Punkt. Das sehe ich genauso. Nur wer hat schon bei aller Ware, die er/sie verpackt, immer irgendwelche Zeugen dabei? Wenn ich ein unbeflecktes Gewissen habe, rechne ich ja nicht damit, dass das Gerät beim Käufer ankommt und gleich kaputt ist.....somit habe ich auch keinen Zeugen dabei.

Besser wäre es sicherlich, alles nochmal zu testen usw.

Schon mal überlegt, dass es auch dreiste Käufer gibt, die funktionierende Ware kaufen, um ihre eigene defekte und identische Ware dann beim VK zu reklamieren? Soll es ja heute alles geben...

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Für sowas hilft es, sich die Gerätenummern zu notieren. :)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Sie meinen, Sie würden hoffen, daß Ihr lecker bezahlter Anwalt evt Schadensersatz herausholen kann. Das kann aber auch in die Hose gehen, wenn der Verkäufer einen astreinen Zeugen hat, dem das Gericht mehr Glauben schenkt, als ihrem leckeren Anwalt.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@Powerseller:

"Wenn Sie erst ein Schreiben vom Amtgericht bekommen haben, können Sie noch Einpruch einlegen. Idr. kommt es dann zu einem Gerichtstermin und sie werden verurteilt."

?? Soll man solche Aussagen kommentieren ??

"zum Thema Bewertungen und drohen: Wir drohen nicht. Wenn wir unseren Auftrag bestmöglich erledigt haben uns mit dem Käufer geeinigt haben, auf Nacherfüllung , Wandlung oder was auch immer, ist es völlig in Ordnung, das es in solchen Fällen zwar unangehm ist, aber das Geschäftgebaren durchaus positiv zu Werten ist."

Wie ihr Geschäftsgebaren zu bewerten ist entscheidet einzig und allein der Käufer!!

"Da wir explizit in einer sepaten mail darauf hinweisen, und der Kunde sich dann entgegen dieser Vereinbarung verhält, hat das nunmal Folgen."

Von was für ominösen Folgen bitte sprechen sie?? Sie erwähnen das in jedem 2. Beitrag ohne irgendwie konkret zu werden... Objektiv ist das wohl nur "dummes Geschwätz"!

Bitte ändern sie ihre Signatur jetzt endlich in:

1. klingt blöd - ist es auch

oder

2. klingt blöd - bin ich auch

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Was den "zusammenklappenden" Zeugen angeht: Ich redete von einem seriösen Zeugen, der keinen Grund hat, vor Gericht zusammenzuklappen.
Es wäre zum Beispiel kein Act, jemanden aus dem Freundeskreis herzuzuziehen um die Funktionalität des Druckers zu bestätigen.

"stellen Sie sich lieber die Frage warum der K den Drucker beanstandet? Weil er ihn selbst kaputtgemacht hat??"

Woher soll ich das wissen? Gründe gäbe es genug. Es ist auch nicht schwer, einen Drucker durch unsachgemäße Behandlung seiner Funktion zu berauben.
Möglich wäre auch, daß der Drucker einfach nicht so recht kompatibel mit seinem Computer war. Das spielt hier jedoch keine Rolle und kann von uns sowieso nicht geklärt werden.

"PS: Was der Anwalt kostet ist mir aufgr. bestimmter Voraussetzungen so ziemlich egal"

Lassen Sie mich raten: Sie sind selbst einer!

Daher das hohe Maß an Fachkompetenz...






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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ach Leute, muss das Niveau hier in der Diskussion denn so deutlich nach unten abdriften und auf diese persönliche Schiene rutschen? Ich dachte, man wolle hier ausschließlich sachlich diskutieren?!

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0x Hilfreiche Antwort

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