Kaffeevollautomat mit eingeschränkter Garantie

17. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)
Kaffeevollautomat mit eingeschränkter Garantie

Hallo liebe Rechtsexperten,

vor einigen Wochen habe ich o.g. Artikel bei Ottobestellt.


Beworben wird dieser auf derenHomepage mit 3 Jahren Garantie ohne nähere Erläuterung oder Einschränkung .

Unter diesen Voraussetzungen habe ich diesen Automaten bestellt.


Nun sehe ich unter den Garantiebedingungen von DeLonghi eine Einschränkung, dass diese Garantie 3 Jahre ODER 5000 Tassen, je nachdem was zuerst eintritt.

Man muss dazu sagen, dass bereits ein Becher als 2 Tassen gerechnet wird.

Da wir viel Kaffee trinken, sind diese 5000 Tassen schnell erreicht, so dass die Garantie ebenfalls schnell enden würde.


Das sind NICHT die Voraussetzungen, unter denen ich das Gerät gekauft hätte.


Ich fühle mich hier getäuscht und nicht richtig informiert.


Was sind hier meine Möglichkeiten bzw. auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich ggf. stützen ?

Vielen Dank und noch einen schönen Tag.




-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Hat sich erledigt, bitte diesen Thread löschen. Danke.

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Nutze Dein Widerrufsrecht.

Wie das geht steht hinten auf der Rechnung oder auf einen seperaten Beiblatt ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Nutze Dein Widerrufsrecht.


Nach "einigen Wochen"? Wohl kaum.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Er schrieb nur wann er den Artikel bestellt hat, nicht jedoch wann der Artikel GELIEFERT wurde.

Das Bestelldatum ist also absolut irrelevant ...



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.597 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen