Habe bei Ebay einen Roller per Sofort-Kaufen versteigert, der Preis wurde noch um 80 Euro runtergehandelt, und ein Kaufvertrag mit den Mängeln, und Daten des Rollers verfasset.
Ich habe den Roller laut Vetrag unter Asschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Käufer ist mit dem Roller gefahren, war zufrieden und nahm in mit, jetzt einen Tag später sagt er der Roller würde nicht fahren (anspringen) und will den Roller zurückgeben.
Muss ich den Roller nun zurücknehmen, oder kann ich auf den Gewährleistungsausschluss verweisen?
Kann Käufer zurücktreten?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Haben Sie sich vom Käufer bei der Abholung quittieren lassen, dass der Roller keine weiteren Mängel aufweisst?
Vom Prinzip hört sich das an, als wäre der Roller "sachmangelbelastet", Sachmängel sind Abweichungen vom Ist-Zustand zum Soll-Zustand in der Artikelbeschreibung. Sachmängel können Sie nicht ausschließen, bzw. die Rücknahme verweigern.
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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"
Nein, Ich habe nur den normalen Kaufvetrag mit Auflistung der mir bekannten Mängel, dieser Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben, unter Ausschluss der Gewährleistung.
PS: Habe mich inzwischen nochmal mit dem Käufer in Verbindung gesetzt, und im heute 50% Preisminderung gewährt, und ihm überwiesen. Ich hoffe er ist jetzt zufrieden so.
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Hätten Sie vorraussichtlich nicht machen müssen, da die Mängel von beiden Seiten im Kaufvertrag unterzeichnet wurden.
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