Kann ein Verkäufer vom Kaufvertrag in einer Ebay Auktion zurücktreten wenn der Käufer nicht zahlt ?

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.06.2018 10:06:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Verkäufer vom Kaufvertrag in einer Ebay Auktion zurücktreten wenn der Käufer nicht zahlt ?

Bsp. Person A (Verkäufer) verkauft seine Uhr bei einer Ebay Auktion an den höchstbietenden Person B. Person B zahlt nicht auch nach 4 Tagen nicht. Person a möchte vom Kaufvertrag zurücktreten hat er irgendwie die Möglichkeit. Oder gibt es einen möglichen Anfechtungsgrund (Paragraph) nach dem er rechtswirksam zurücktreten kann ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Julian2400):
Person B zahlt nicht auch nach 4 Tagen nicht.

Oh Gott, teeren und federn sollte man den ... :augenroll:



Was war denn überhaupt bezüglich der Zahlung- / Zahlungsfrist vertraglich vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ein bisschen mehr Geduld sollte man schon aufbringen. Melde dich mal in 10 Tagen wieder :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Die Zahlung hat immer noch unverzüglich zu erfolgen, steht so in den AGB. Das können auch mal ein par Tage sein.
Wenn der Verkäufer sein Geld zukünftig schneller will, sollte er etwas in die Richtung in seine Auktion schreiben, am besten auch gleich den Rucktrittsvorbehalt wenn Geld nicht binen X Tagen bei ihm gutgeschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Droid):
steht so in den AGB.


in welchen AGB die für das Verhältnis vom Käufer zum Verkäufer und umgekehrt gültig wären?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Droid):
steht so in den AGB.


in welchen AGB die für das Verhältnis vom Käufer zum Verkäufer und umgekehrt gültig wären?

Berry


Das steht tatsächlich in den eBay-AGB und bezieht sich auf § 271 BGB , nachdem Leistungen sofort fällig sind, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Julian2400):
Bsp. Person A (Verkäufer) verkauft seine Uhr bei einer Ebay Auktion an den höchstbietenden Person B. Person B zahlt nicht auch nach 4 Tagen nicht. Person a möchte vom Kaufvertrag zurücktreten hat er irgendwie die Möglichkeit. Oder gibt es einen möglichen Anfechtungsgrund (Paragraph) nach dem er rechtswirksam zurücktreten kann ?


A muss B unter Fristsetzung mahnen (§ 323 Abs. 1 BGB ) und nach Fristablauf den Rücktritt erklären (§ 349 BGB ).

Natürlich kann A dann von B ggf. Schadenersatz fordern (§ 325 BGB ).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Wo die Ebay-AGB auf § 271 Abs. 1 BGB Bezug nimmt, trifft dies jedoch lediglich für den Punkt zu, dass die Leistung sofort fällig ist. Im Gegensatz dazu geht das BGB jedoch nicht grundsätzlich auch von dem Punkt aus, dass Käufer in Vorleistung zu treten haben. Dass das per AGB festgelegt werden könnte - zumal im Sonderfall ebay, wo die AGB nur mittelbar Wirkung entfalten -, ist alles andere als sicher.

Soweit keine Vorleistungspflicht angenommen wird, kann die Leistung sanktionslos zurückbehalten werden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Das steht tatsächlich in den eBay-AGB und bezieht sich auf § 271 BGB , nachdem Leistungen sofort fällig sind, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart.


Dass ist schon richtig, aber meine Frage war eine andere.

Die Ebay AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ebay und seinen Vertragspartnern, aber nicht auch das Vertragsverhältnis der Vertragspartner untereinander.

Berry

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