Guten Tag meine Damen und Herren,
Ich schildere un Ihnen mein Problem:
Im Zeitraum zwischen dem 25.5.03 und 20.6.03 habe ich Ware im Wert von über 250 Euro ersteigert.
Am 10. Juli 03 habe ich ihm das Geld überwiesen. Er bringt es nicht fertig mir die ware bis zum 22 Juli 03 zu zusenden. Da ich verreisen muss bitte ich ihn mir die Ware Anfang September zu zusenden. Ich komme zurück und finde nur ein Teil der Ware geliefert. Auf Anfrage hin schreibt er mir per Email das sein Laden ausgeraubt wurde. Ich gebe ihm Zeit die restliche Ware zu beschaffen. Er schickt mir Anfang Oktober wiederrum nur einen Teil. Der wertvollste war aber nicht dabei. Ich bitte ihn erneut mir die restliche ware zu schicken. Lange Zeit höre ich nichts von ihm.
Ich komme ihm entgegen und biete ihm an die ware durch andere zu Ersetzen welches den Selben Sachwert hat. Er "zickt" rum und will mir jetzt das restliche Geld zurück geben. Das wäre auch kein Problem wenn nicht die Ware für die ich seite mehreren Monaten schon bezahlt habe einen große Wertsteigerung erfahren hätte und nun nicht mehr zum selben Preis zu haben ist ( ca. das Dreifache).
Ich nehme auch an das dies der Grund ist warum er nicht liefern will, was er auch mir mitgeteilt hat in form das die Wiederbeschaffung über seiner Schmerzgrenze liegt.
Was soll ich nun tun? Ist die fehlende Ware mein Eigentum im rechtlichen Sinne? Kann ich darauf bestehen das er liefert, da er mit der selben art von Ware unter einem anderen nick bei Ebay weiter verkauft? Ist mein Anspruch Verjährt? Kan die Polizei da helfen?
Ich würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten. Vielen Dank
Kann ich darauf bestehen?
6. November 2003
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Frage vom 6. November 2003 | 19:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich darauf bestehen?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 7. November 2003 | 22:34
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
ich bin kein Jurist - aber im prinzip kannst Du auf die Lieferung der Ware bestehen.
Es wäre ein link zur Auktion (falls er noch geht) nicht schlecht.
Bzw. welchen Artikel hast Du den ersteigert , der eine so hohe Wertsteiegrung erfahren hat?
#2
Antwort vom 8. November 2003 | 00:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Er droht mir jetzt mit Anwalt da ich mich weigere ihm mein Bankverbindung zu geben damit er mir das Geld zurück geben kann.
Darüberhinaus ist sein Laden versichert.
Und scheinbar ist meine Ware nur geklaut worden. Es handelt sich um Trading Cards.
Mir gehts in erster Linie nur ums Prinzip.
Soll ich nachgeben? Oder für mein Recht einstehen?
Und jetzt?
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