Hallo,
ich hatte bei ebay einen Artikel eingestellt und konnte ihn aber nicht mehr liefern, weil ich ihn vor Auktionsende schon Verkauft hatte.
Es ist noch kein Geld geflossen!
Nun besteht der Käufer auf die Ware.
Wie soll ich nun Vorgehen?
Kann ich die Auktion noch zurück nehmen?
Kann ware nicht Liefern
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo poffy,
von der rechtlichen Seite haben Sie einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen:
Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, mit anderen Worten so ohne weiteres können Sie als Verkäufer nicht zurücktreten. Voraussetzung ist, daß der Schuldner (in diesem fall Ihr Kunde) die vertragsgemäße Leistung (Zahlung des Kaufpreises, Abnahme des Artikels) nicht erbringen. Da Ihr Kunde aber zu dieser Leistung entschlossen ist, können Sie als Verkäufer nicht zurücktreten.
Sie können womöglich Anfechten, d.h. den Kaufvertrag durch Erklärung null und nichtig machen.
Aber auch hier funktioniert dies nur unter bestimmten Voraussetzungen:
a) arglistige Täuschung
b) Erklärungsirrtum
c) Inhaltsirrtum
c) Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft
a) Ist auszuschließen, da nicht davon auszugehen ist, daß Ihr Kunde Sie arglistig getäuscht oder aber bedroht hat.
b) Auch irrten Sie sich wohl nicht, und zwar weder darüber, daß Sie eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben, noch über deren Inhalt.
c) Es ist auch nicht anzunehmen, daß Sie nicht den wahren Wert des Artikel kannten. (sofern Sie mit einem Startpreis gearbeitet haben)
Damit können Sie auch nicht Anfechten.
Auch spricht nichts für eine mögliche Sittenwidrigkeit des Vertrages.
Sie haben damit einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen und demnach der Kunde einen Anspruch auf Lieferung des Artikels zu dem in der Auktion genannten Preis, und Lieferbedingungen.
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