Hi liebe Community,
gestern Abend war ich am überlegen mir demnächst meine CDs auf E-Bay zu kaufen.Da mich der meist letzte Satz in der Produktbeschreibung "Da es sich um ein Privatverkauf handelt kein Umtausch oder Rückgaberecht" abschreckte wollte ich erst noch einmal fragen.Denn wenn nun der Artikel kaputt ist kann ich ihn ja aufgrund dieses Satzes nicht umtauschen.Wenn ich nun allerdings behaupte,dass mir der falsche Artikel gesendet wurde( meiner ist laut Beschreibung nämlich funktionsfähig)
könnte ich doch so meinen Artikel zurückgeben.Denn ich denke ,dass ist das gleiche als wenn ich einen 12" Fernseher bestelle aber nur einen 6" Fernseher bekomme,denn da habe ich denke ich das recht auf Umtausch/Ersatz/Rücknahme.
Ich würde mich über Antworten freuen und wenn es geht hoffen,dass es manchen weiterhelfen kann.Seid bitte nicht zu streng bin erst 14.
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Kaputter Artikel auf E-Bay
21. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2011 | 19:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputter Artikel auf E-Bay
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2011 | 21:01
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
du schreibst:
quote:
Seid bitte nicht zu streng bin erst 14
somit kannst du dir
quote:eigentlich wieder aus dem Kopf schlagen, oder du suchst dir Jemanden, der die CD's für dich kauft, denn du darfst das nicht, was du hoffentlich wissen wirst.
gestern Abend war ich am überlegen mir demnächst meine CDs auf E-Bay zu kaufen
Zum eigentlichen Thema, wenn nicht angegeben ist, dass eine CD nicht funktioniert, dann kann man natürlich auch einen privaten Verkäufer in die Mangel nehmen. bedenke aber auch, es gibt auch bei CD Playern deutliche Qualitätsunterschiede, der eine liest CD's noch lange, wo andere wiederrum schon längst versagen. Funktioniert die CD auf dem Player vom VK und bei deinem z.B nicht, ist dann eher dein eigenes Problem...
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#2
Antwort vom 21. Februar 2011 | 21:02
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
Hi,
also vorab musst Du, soweit ich richtig informiert bin, um bei eBay Mitglied sein zu dürfen, volljährig sein. Lass es also wenn, dann von deinen Eltern kaufen.
Solltest Du etwas defektes bei eBay erhalten, was als funktionsfähig deklariert war, dann hast Du logischerweise trotz des wunderbaren Satzes "Auschluss der Garantie ..." Rechte. Also niemand kann Dir seinen defekten, aber als nicht defekt deklarierten Schrott schicken, ohne dass Du hier etwas tun könntest.
Deine Eltern würden den Artikel zurückschicken inkl. ihrer Bankdaten und einer Frist für die Rückzahlung.
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