Karton für 150€ verkauft!

31. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
ALI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Karton für 150€ verkauft!

Hallo!
Habe mich für einen Digitalcamcorder interessiert der für 150 € durch die Sofort-Kauf Option angeboten wurde!Beim genaueren hinsehen ist mir aufgefallen,dass der Verkäufer nur den Karton verkauft!!!Ist soetwas rechtsgültig?Hier der Link der Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3044377427&category=15546&rd=1
Könnte ich jetzt theoretisch auch Kartons bei Ebay verkaufen und ist überhaupt dadurch ein Vertrag zustande gekommen???Grüße Ali

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hans R
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat in der Kategorien Überschrift nix von einem Karton stehen "Panasonic NV-VZ10EG VHS-C Movie Camera!! TOP! " .

Er hat in der falschen Kategorie eingestellt.
Verpackungen gehören woanders hin.

Die Beschreibung des Artikels beginnt :
"Digital Camcorder Panasonic NV-VZ10EV.Daten (auf Karton):22x optischen ... "

Digital Camcorder Panasonic NV-VZ10EV.

Besonderes Augenmerk auf den Punkt !
Zumindest hier hätte er schreiben müssen, dass es sich nur um eine Verpackung des Gerätes handelt.

PS.:Verkauf nur Karton!

Im Post Scriptum erwähnt er nebensächlich einen grammatikalisch nichts aussagenden Satz ? "Verkauf nur Karton" .

Soll das heißen "Verkauf nur im Karton " ?
Oder "Verkaufe nur den Karton " ?

Es ist m.E. auch gar kein Digital Camcorder , oder ?
"VHS-C Movie Camera"
Also eine analoge Kamera in die Kategorie für digitale Kamkorder eingestellt !

Ich würde ihm ganz einfach nix überweisen.
Soll er Mahnen, wie er möchte, damit wird er meines Erachtens nicht vor Gericht bestehen (keine Rechtsberatung, nur meine Meinung ) .

Schreiben sie ihm per Einschreiben, dass er eine fehlerhafte Artikelbeschreibung machte (Fehler am besten benennen) , und sie vom Kaufvertrag zurücktreten !
150 Euro als Sofortkauf Preis zeigt ja Augenscheinlich, dass er die Käufer reinlegen wollte !

Einer der Profis wird da bestimmt noch einige "besondere" Paragraphen darbieten können, so hoffe ich ?!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hans R
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

"grammatikalisch nichts aussagenden Satz "

sollte besser "semantisch" heißen :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo,
für das Rechtliche schaut doch mal unter:
http://faq.kh80.de/daea/#414
In jedem Fall eine *******erei!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ALI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja zum Glück hab ich mir den Text gut durchgelesen sonst hätte ich wohlmöglich lange auf das Gerät warten können!

Ali

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Oli-Sta
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

verkaufe doch den Karton weiter. Also ich schätze mal so ca. 250€ ist der schon wert. Es gibt bestimmt Kartonliebhaber die sowas sammeln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.597 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen