Kauf bei Ebay abgebrochen oder widerrufen Unterschied?

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marzel123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf bei Ebay abgebrochen oder widerrufen Unterschied?

Hallo,

ich habe am 6.07.18 bei Ebay bei einem Händler ein Autoteil gekauft. Über das Wochenende hat sich rausgestellt das ich es nicht mehr benötige. Daraufhin habe ich dem Händler am 9.07.2018 gefragt ob ich den Kauf noch rückgängig machen kann bevor es kompliziert mit zurückschicken etc. wird. Dieser hat es akzeptiert aber nur gegen eine Gebühr von 30€ fürs wieder einlagern und Versand. Das Paket war noch nicht unterwegs. Nur versandfertig.
Ich habe ihm gesagt er soll es losschicken und ich schicke es dann auf eigene Kosten zurück. Wäre günstiger für mich, dachte ich.
Dann schrieb er entweder er schickt los, ohne Möglichkeit der Rücknahme, oder halt 30€ zahlen und das Teil bleibt bei ihm.
Dann habe ich über Ebay die Rückgabe eingeleitet mit dem Text das ich den Vertrag widerrufe.
Ein paar Tage später hatte ich mein Geld, abzüglich 30€ zurück.
Ich habe ihn dann aufgefordert den restlichen Betrag mit Frist zu erstatten weil er gegen das Widerrufsrecht verstößt. Das er die Ware nicht zurücknehmen würde obwohl er ein Händler ist schon mal meiner Meinung gesetzeswidrig. Es ist keine Sonderanfertigung etc.
In seinen AGB´s steht auch drin das, wenn ausnahmsweise eine Rücknahme genehmigt wird, 10% vom Warenwert und Versand berechnet werden. Das habe ich aber auch erst hinterher gelesen. Was ich hier jetzt gelesen habe soll dies nicht legal sein.
Jetzt sagt er aber das es hier nicht um einen Widerruf geht sonder um einen Kaufabbruch? Ist das jetzt ein Unterschied? Er hat mir ja quasi nicht die Möglichkeit gegeben das Paket zu empfangen weil er wohl wusste das ich es eh zurückgeben möchte.
In der Widerrufsbelehrung, die unter dem Artikel bei Ebay steht, steht das die Frist ab Erhalt der Ware gilt. Das heißt wenn ich vorher widerrufe ist es nur ein Abbruch?
Ich würde als nächstes den Käuferschutz einschalten. Wie wahrscheinlich wäre es das sie zu meinen Gunsten entscheiden?
Oder habe ich jetzt einfach mal Pech gehabt und warte jetzt immer bis ich das Paket zuhause habe? Ich habe schon ab und an Käufe widerrufen obwohl das Paket noch nicht bei mir war und hatte nie Probleme.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
Grüße

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120071 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Marzel123):
Jetzt sagt er aber das es hier nicht um einen Widerruf geht sonder um einen Kaufabbruch? Ist das jetzt ein Unterschied?

Ja, das ist es.



Zitat (von Marzel123):
Dann habe ich über Ebay die Rückgabe eingeleitet mit dem Text das ich den Vertrag widerrufe.

Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marzel123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe so widerrufen.

"Hallo, ich mache hiermit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete vom Vertrag zurück. Bitte schicken sie das Paket nicht los, falls noch nicht geschehen. Wenn das Paket schon auf dem Weg zu mir ist werde ich es zeitnah zurückschicken."


Danke im vorraus für Infos.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Als Gewerbetreibender muss er die Ware zurücknehmen und zwar, ohne eine Gebühr zu verlangen. Im Gegenteil, eigentlich muss er deine Versandkosten auch bezahlen.














0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Im Gegenteil, eigentlich muss er deine Versandkosten auch bezahlen.
Falls es dir entgangen sein sollte: Mittlerweile können gewerbliche Verkäufer den Käufern die Rücksendekosten auferlegen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Marzel123):
Hallo, ich mache hiermit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete vom Vertrag zurück.


Wenn man dem Händler zwei Gestaltungserklärungen (Rücktritt vom Kaufvertrag -- Widerruf) zur Auswahl anbietet, sollte man sich nicht wundern, wenn dieser die für ihn bessere wählt.
Der Rücktritt war unnötig, der Widerruf hätte gereicht.

Zitat (von Schneeelfe):
Im Gegenteil, eigentlich muss er deine Versandkosten auch bezahlen.
Unsinn.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120071 Beiträge, 39826x hilfreich)

Das ist ein normaler Widerruf nach Gesetz.


Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Zahlung des restlichen Betrages
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze an einen Anwalt geht und man das dan gerichtlich klärt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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