Hallo,
Ich habe bei eBay-Kleinanzeigen ein Handy für 550€ gekauft. (Privatverkäufer)
Das Geld habe ich per Banküberweisung überwiesen. Das !Päckchen! Hat er aber erst 4 Tage später verschickt, und das unversichert (bei einem 550€ teurem Wert!) ich habe ihm extra gesagt, das er das Handy als Versicherter Versand - somit logischerweise mit Tracking Nummer - verschicken soll. Er hat das Handy als päkchen und somit unversichert verschickt und hat mir als „Beweis" nur die Quittung geschickt. Dort steht nicht drauf, dass das Päkchen an mich geht.
Dadurch das ich ja gesagt habe er soll es versichert schicken, und er es unversichert verschickt hat und es nach 5 Tagen nach Versand nicht ankam, muss er haften?
Bzw. Wie geht es weiter Bzw wie soll ich weiter handeln?
-- Editiert von go527273-16 am 02.10.2019 12:18
Kauf bei eBay Kleinanzeigen, keine Ware erhalten.
Zitat:muss er haften?
Ja
Zitat:Wie geht es weiter Bzw wie soll ich weiter handeln?
Dem VK eine Nachfrist setzen. Danach geht es dann weiter z.B. mit gerichtlichem Mahnverfahren oder Klage.
Problem: Das ganze wird nur funktionieren, wenn du eine ladungsfähige Anschrift des VK hast und wenn er pfändbares Vermögen besitzt. Ansonsten solltest du das Geld lieber als Lehrgeld abschreiben
-- Editiert von fm89 am 02.10.2019 12:57
Zitat :ich habe ihm extra gesagt, das er das Handy als Versicherter Versand - somit logischerweise mit Tracking Nummer - verschicken soll.
Wann genau? Vor dem Kauf? Als vertragliche Vereinbarung?
Oder erst nach dem Kauf?
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Zitat :Zitat :ich habe ihm extra gesagt, das er das Handy als Versicherter Versand - somit logischerweise mit Tracking Nummer - verschicken soll.
Wann genau? Vor dem Kauf? Als vertragliche Vereinbarung?
Oder erst nach dem Kauf?
Nachdem ich es gekauft habe, hat es 5 Tage gedauert bis er es überhaupt verschickt hat, habe aber direkt gesagt nach dem ich es gekauft habe als versicherten Versand.
Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?
Zitat:Wie geht es weiter Bzw wie soll ich weiter handeln?
Dem VK eine Nachfrist setzen. Danach geht es dann weiter z.B. mit gerichtlichem Mahnverfahren oder Klage.
Problem: Das ganze wird nur funktionieren, wenn du eine ladungsfähige Anschrift des VK hast und wenn er pfändbares Vermögen besitzt. Ansonsten solltest du das Geld lieber als Lehrgeld abschreiben
-- Editiert von fm89 am 02.10.2019 12:57
Ja, ich habe den Ausweis von ihm sowie seinen Wohnsitz.
also nicht vereinbart.Zitat :habe aber direkt gesagt nach dem ich es gekauft habe als versicherten Versand.
Ich würde davon ausgehen und die ausreichende Versicherung zu den üblichen nebenvertraglichen Verprflichtungen (gerade bei hochpreisigen Gegenständen) zählen. Aber nicht alle teilen meine Ansicht.Zitat :Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?
Zitat :also nicht vereinbart.Zitat :habe aber direkt gesagt nach dem ich es gekauft habe als versicherten Versand.
Ich würde davon ausgehen und die ausreichende Versicherung zu den üblichen nebenvertraglichen Verprflichtungen (gerade bei hochpreisigen Gegenständen) zählen. Aber nicht alle teilen meine Ansicht.Zitat :Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?
Er hatte aber zugestimmt. Ich habe geschrieben, dass er es als versicherten Versand somit auch Tracking Nummer, verschicken soll. Er hat zugestimmt das er es machen wird
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Dann gilt §447 Abs. 2 BGB. Er ist davon abgewichen. Er ist für den Schaden verantwortlich.Zitat :Er hatte aber zugestimmt.
Oh tschuldige, bin neu hier.
Gut Okey danke!
Hallo,
woher weist du denn, dass es unversichert war? Hat der Verkäufer das gesagt, steht das auf der Quittung, oder ist das nur deine Ableitung aus "Päckchen"?
Um welchen Versender handelt es sich denn?
Stefan
Wie sicher sind Sie denn, dass der Ausweis von der Person ist, der Sie das Geld überwiesen haben?
(Wohnort, der auf dem Ausweis steht, passt zum Ort der Bank, bei der das Empfängerkonto ist?)
Zitat :Hallo,
woher weist du denn, dass es unversichert war? Hat der Verkäufer das gesagt, steht das auf der Quittung, oder ist das nur deine Ableitung aus "Päckchen"?
Um welchen Versender handelt es sich denn?
Stefan
Auf der Quittung steht das drauf, das es ein Päkchen ist.
DHL
Zitat :Wie sicher sind Sie denn, dass der Ausweis von der Person ist, der Sie das Geld überwiesen haben?
(Wohnort, der auf dem Ausweis steht, passt zum Ort der Bank, bei der das Empfängerkonto ist?)
Ziemlich Sicher, die Bankdaten stimmen mit dem Ort Bzw Ausweis überein
Zitat :Er hatte aber zugestimmt.
Dann ist er an diese zusätzliche vertragliche Vereinbarung auch gebunden.
Zitat :Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?
Nein, da ist kein Automatismus.
Hallo,
OK. Bei DHL ist Päckchen auch das was man denkt (unversichert, ohne Sendungsverfolgung).Zitat:Auf der Quittung steht das drauf, das es ein Päkchen ist.
DHL
Stefan
Probier evtl. auch mal die Nummer bei der Deutschen Post einzugeben, sofern eine drauf steht. Oft lassen sich die Päckchen nicht bei DHL, aber der Deutschen Post verfolgen:
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Danke. Aber auch schon probiert - kein Erfolg..
Das glaub ich gern.Zitat :kein Erfolg..
Konntest du in der Anzeige lesen, wie viele Anzeigen der Privatverkäufer schon geschaltet hat? Und seit wann er aktiv ist?
Zitat :Das glaub ich gern.Zitat :kein Erfolg..
Konntest du in der Anzeige lesen, wie viele Anzeigen der Privatverkäufer schon geschaltet hat? Und seit wann er aktiv ist?
Nein, zurzeit ist keine weitere online, und aktiv ist er seit dem 19.09.19 was aber nicht unbedingt schlimm ist da es ja immer neue gibt.
Und jetzt?
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