Kauf bei eBay Kleinanzeigen, keine Ware erhalten.

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf bei eBay Kleinanzeigen, keine Ware erhalten.

Hallo,
Ich habe bei eBay-Kleinanzeigen ein Handy für 550€ gekauft. (Privatverkäufer)
Das Geld habe ich per Banküberweisung überwiesen. Das !Päckchen! Hat er aber erst 4 Tage später verschickt, und das unversichert (bei einem 550€ teurem Wert!) ich habe ihm extra gesagt, das er das Handy als Versicherter Versand - somit logischerweise mit Tracking Nummer - verschicken soll. Er hat das Handy als päkchen und somit unversichert verschickt und hat mir als „Beweis" nur die Quittung geschickt. Dort steht nicht drauf, dass das Päkchen an mich geht.
Dadurch das ich ja gesagt habe er soll es versichert schicken, und er es unversichert verschickt hat und es nach 5 Tagen nach Versand nicht ankam, muss er haften?
Bzw. Wie geht es weiter Bzw wie soll ich weiter handeln?


-- Editiert von go527273-16 am 02.10.2019 12:18




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 758x hilfreich)

Zitat:
muss er haften?


Ja

Zitat:
Wie geht es weiter Bzw wie soll ich weiter handeln?


Dem VK eine Nachfrist setzen. Danach geht es dann weiter z.B. mit gerichtlichem Mahnverfahren oder Klage.

Problem: Das ganze wird nur funktionieren, wenn du eine ladungsfähige Anschrift des VK hast und wenn er pfändbares Vermögen besitzt. Ansonsten solltest du das Geld lieber als Lehrgeld abschreiben

-- Editiert von fm89 am 02.10.2019 12:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von go527273-16):
ich habe ihm extra gesagt, das er das Handy als Versicherter Versand - somit logischerweise mit Tracking Nummer - verschicken soll.

Wann genau? Vor dem Kauf? Als vertragliche Vereinbarung?

Oder erst nach dem Kauf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go527273-16):
ich habe ihm extra gesagt, das er das Handy als Versicherter Versand - somit logischerweise mit Tracking Nummer - verschicken soll.

Wann genau? Vor dem Kauf? Als vertragliche Vereinbarung?

Oder erst nach dem Kauf?


Nachdem ich es gekauft habe, hat es 5 Tage gedauert bis er es überhaupt verschickt hat, habe aber direkt gesagt nach dem ich es gekauft habe als versicherten Versand.
Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat:
Wie geht es weiter Bzw wie soll ich weiter handeln?


Dem VK eine Nachfrist setzen. Danach geht es dann weiter z.B. mit gerichtlichem Mahnverfahren oder Klage.

Problem: Das ganze wird nur funktionieren, wenn du eine ladungsfähige Anschrift des VK hast und wenn er pfändbares Vermögen besitzt. Ansonsten solltest du das Geld lieber als Lehrgeld abschreiben

-- Editiert von fm89 am 02.10.2019 12:57

Ja, ich habe den Ausweis von ihm sowie seinen Wohnsitz.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von go527273-16):
habe aber direkt gesagt nach dem ich es gekauft habe als versicherten Versand.
also nicht vereinbart.

Zitat (von go527273-16):
Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?
Ich würde davon ausgehen und die ausreichende Versicherung zu den üblichen nebenvertraglichen Verprflichtungen (gerade bei hochpreisigen Gegenständen) zählen. Aber nicht alle teilen meine Ansicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von go527273-16):
habe aber direkt gesagt nach dem ich es gekauft habe als versicherten Versand.
also nicht vereinbart.

Zitat (von go527273-16):
Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?
Ich würde davon ausgehen und die ausreichende Versicherung zu den üblichen nebenvertraglichen Verprflichtungen (gerade bei hochpreisigen Gegenständen) zählen. Aber nicht alle teilen meine Ansicht.

Er hatte aber zugestimmt. Ich habe geschrieben, dass er es als versicherten Versand somit auch Tracking Nummer, verschicken soll. Er hat zugestimmt das er es machen wird

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Hör bitte mit den Komplettbeitragszitaten auf... Klick bitte unten auf den "Antworten-Button anstatt auf "zitieren"

Zitat (von go527273-16):
Er hatte aber zugestimmt.
Dann gilt §447 Abs. 2 BGB. Er ist davon abgewichen. Er ist für den Schaden verantwortlich.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh tschuldige, bin neu hier.

Gut Okey danke!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14882 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

woher weist du denn, dass es unversichert war? Hat der Verkäufer das gesagt, steht das auf der Quittung, oder ist das nur deine Ableitung aus "Päckchen"?

Um welchen Versender handelt es sich denn?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18737 Beiträge, 10139x hilfreich)

Wie sicher sind Sie denn, dass der Ausweis von der Person ist, der Sie das Geld überwiesen haben?
(Wohnort, der auf dem Ausweis steht, passt zum Ort der Bank, bei der das Empfängerkonto ist?)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

woher weist du denn, dass es unversichert war? Hat der Verkäufer das gesagt, steht das auf der Quittung, oder ist das nur deine Ableitung aus "Päckchen"?

Um welchen Versender handelt es sich denn?

Stefan


Auf der Quittung steht das drauf, das es ein Päkchen ist.
DHL

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wie sicher sind Sie denn, dass der Ausweis von der Person ist, der Sie das Geld überwiesen haben?
(Wohnort, der auf dem Ausweis steht, passt zum Ort der Bank, bei der das Empfängerkonto ist?)


Ziemlich Sicher, die Bankdaten stimmen mit dem Ort Bzw Ausweis überein

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von go527273-16):
Er hatte aber zugestimmt.

Dann ist er an diese zusätzliche vertragliche Vereinbarung auch gebunden.



Zitat (von go527273-16):
Aber ist das nicht selbstverständlich wenn man ein Handy verschickt?

Nein, da ist kein Automatismus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14882 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auf der Quittung steht das drauf, das es ein Päkchen ist.
DHL
OK. Bei DHL ist Päckchen auch das was man denkt (unversichert, ohne Sendungsverfolgung).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 300x hilfreich)

Probier evtl. auch mal die Nummer bei der Deutschen Post einzugeben, sofern eine drauf steht. Oft lassen sich die Päckchen nicht bei DHL, aber der Deutschen Post verfolgen:
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Aber auch schon probiert - kein Erfolg..

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38908 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von go527273-16):
kein Erfolg..
Das glaub ich gern.
Konntest du in der Anzeige lesen, wie viele Anzeigen der Privatverkäufer schon geschaltet hat? Und seit wann er aktiv ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go527273-16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go527273-16):
kein Erfolg..
Das glaub ich gern.
Konntest du in der Anzeige lesen, wie viele Anzeigen der Privatverkäufer schon geschaltet hat? Und seit wann er aktiv ist?


Nein, zurzeit ist keine weitere online, und aktiv ist er seit dem 19.09.19 was aber nicht unbedingt schlimm ist da es ja immer neue gibt.

0x Hilfreiche Antwort

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