Kauf eines Tisches bei ebay Kleinanzeigen; Betrug und üble Beschimpfungen/ Hilfe, ich bitte um Eure

22. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Kauf eines Tisches bei ebay Kleinanzeigen; Betrug und üble Beschimpfungen/ Hilfe, ich bitte um Eure

Hallo zusammen, Ich habe über ebay Kleinanzeigen einen Tisch mit Glasplatte gekauft u. 60 Euro inkl. DHL Paket überwiesen. Der Tisch hat eine Glasplatte, die an dem weißen Metallsockel in Form eines Blütenstrauchs festgeklebt ist. Dies weiß ich, da ich denselben Tisch bereits in der Farbe gold besitze. Der Tisch kam anders als beschrieben an. Auf den Photos der Auktion war die Glasplatte auf dem Metallfuß. Angekommen ist die Glasplatte getrennt vom Tisch, an drei Klebstoff-Flecken auf der Glasplatte sieht man, dass die Platte vom Metall abgerissen wurde. Das Entfernen der Glasplatte vom Fuß hat mir die VK nicht mitgeteilt. Vom Metallfuß des Tisches lag ein Metallblatt abgebrochen im Paket . Auf den Photos der Auktion war das abgebr. Metallblatt noch am Fuß. Das abgebr. Metalblatt wurde nicht in der Auktion oder in den Nachrichten an mich erwähnt. Als ich das Paket öffnete, lagen 3 Schuhkartons, ein Sandwichtoasterkarton u. 3 dicke Styroposrahmen auf den dünnen Metallblumenblättern und den dünnen Metallblüten. Der gesamte Blumensockel aus Blättern u. Blüten stand unverpackt im Paket. Die Glasplatte war mit einer Lage Luftpolsterfolie verpackt u.stand ungepolstert auf einer Seite neben dem Sockel. Der Tisch war unzureichend verpackt, es gab es kein Füllmaterial zum Polstern im Karton. Die Glasplatte hat einen Abplatzer am Rand, den die Verkäuferin trotz Nachfrage meinerseits nach Mängeln u. Gebrauchsspuren des Tisches in den Nachrichten an mich nicht angab. Ich habe von allen Schäden u. der Verpackung Photos gemacht. Ich schrieb der VK von den Schäden des Tisches u. sendete ihr Photos. Ich schrieb , dass ich eine Teilrückzahlung v. 30 Euro möchte. Zunächst stritt sie die Schäden ab, schrieb mir, dass sie einen unbeschädigten Tisch versendet hat u. dass die Glasplatte abnehmbar sei und nie geklebt werde? Danach waren ihre Vorschäge: Rücksendung auf meine Kosten oder 10 Euro Erstattung, was mir zuwenig war, da allein ein gute Metallkleber u. Glaskleber jeweils 10 Euro kosten. Ich schrieb, entweder die Teilrückerstattung v. 30 Euro oder eine Anzeige bei der Polizei. Seit heute beleidigt sie mich in schlechtem Deutsch, schreibt z.B. " abartiger,schmutziger Betrüger", "Vogel", brauchst Du psychatrische Hilfe, hol Dir", "Gratis inkl. Geld gibts nur bei Sozialamt, von dem Du sehr wahrscheinlich lebst", " Danke, dass Du so intelligent bist", " Dein Job ist doch Menschen zu erpressen", " also doch Gelderpresst Gruppe" etc. Ich habe die VK mit keinem Wort beleidigt, ging bewusst auf keine Beschimpfung ein. Ich möchte den Tisch unbedingt behalten, um ihn zureparieren, fühle mich aber von der VK massiv betrogen. Was kann ich Eurer Meinung nach tun, um eine Teilrückerstattung zu erhalten? Welche Aussicht hätten hier Anzeigen wegen Betrug und Beleidigung? Ich wäre sehr dankbar für Euren Rat und Eure Hilfe. Viele Grüße

-- Editiert von Ovid26 am 22.12.2018 13:14

-- Editiert von Ovid26 am 22.12.2018 13:24

-- Editiert von Ovid26 am 22.12.2018 13:26

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
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#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

(Vorausgesetzt, dass es sich wirklich um einen Mangel aus der Sphäre der Verkäuferin handelt.) Man könnte die Forderung gerichtlich eintreiben. Dabei besteht das Risiko, dass bei der Verkäuferin nichts zu holen ist.

Strafrechtlich könnte man die Dinge natürlich zur Anzeige bringen; bringt nur nicht unmittelbar den gewünschten Erfolg.

Die Aussicht darauf könnte aber die Verkäuferin immerhin doch noch motivieren, außergerichtlich nachzugeben.

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#2
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Lieben Dank für die Antwort,

Heißt das, ich sollte jetzt zuerst mal nur Anzeige wegen Beleidigung erstatten, in der Hoffnung, dass sie daraufhin zu einer Erstattung bereit ist? Oder soll ich gleichzeitig zu einer Anzeige wegen Beleidigung auch Anzeige wegen mangelhaftem Kaufgegenstand erstatten? Wie bezeichnet man das dann genau?

Herzliche Grüße

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Tag und gern :)

Sollen gar nichts. Die Möglichkeiten sind bereits genannt; was du davon tun willst, musst du selbst abschätzen.

Du musst dir überlegen, was du für erfolgversprechender hältst: dass sie sich von der Drohnung mit der Anzeige beeindrucken lässt oder dass sie, wenn sie sowieso schon angezeigt ist, zahlungsbereiter wird.

Weshalb du sie anzeigen möchtest, Betrug oder Beleidigung, ist ebenfalls deine eigene Sache/musst du selbst wissen. Strafbar ist es grundsätzlich, andere zu beleidigen und andere mittels Betrug um ihr Vermögen zu bringen. Ob das in deinem Fall vorliegt, kannst du zur Prüfung der Staatsanwaltschaft überlassen. Die Bezeichnung ist egal; das weiß die Staatsanwaltschaft selber.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank....:-)



Ein schönes Wochenende und Frohe Weihnachten!

Viele Grüße zurück...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Vielen Dank =) Das wünsche ich ebenso! Und Alles Gute natürlich auch für den Fall! Wofür auch immer du dich entscheidest. Vllt ja doch auf sich beruhen lassen.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also mit einer Anzeige wegen Betrug wäre ich äusserst vorsichtig! ich kann hier erstmal KEINEN Betrug erkennen!

ich bezweifel nicht, dass die von dir genannten Schäden vorhanden sind, jedoch musst du eines wissen, die beschädigungen müssten schon VOR dem versenden vorhanden gewesen sein, wenn man der VK strafrechtlich unterstellen will arglistig getäuscht zu haben!

Wen die Mängel aufgrund unzureichender Verpackung während des versandes entstanden sind, dann dürfte die VK für diese haften, trotz §447 BGB ! Eine unzureichende Verpackung ist dann Problem der VK!

Zitat:
Ich schrieb, entweder die Teilrückerstattung v. 30 Euro oder eine Anzeige bei der Polizei.
Das hier ist die erste für mich erkennbare Straftat in der Sache! DU, ja Du hast dich der Nötigung strafbar gemacht!

ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen eine Anzeige zu erstatten. natürlich ist das eine Beleidigung, aber dem gegenüber steht deine Nötigung. Kann gut sein, dass die VK dann ebenso Anzeige erstattet!

Wegen des Tisches an sich, da sollte man den ordentlichen Weg des Zivilverfahrens gehen, müsste man so oder so, selbst mit Anzeige...



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#7
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort. Dann kann ich also im Endeffekt nichts unternehmen?

Das heißt, dass man die Absicht, jemanden anzuzeigen ,nie zu Papier bringen darf, da es dann immer Nötigung ist? Ich hätte also gar nichts von einer Anzeige schreiben dürfen, sondern sie einfach anzeigen sollen?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Natürlich darfst du Jemandem schreiben, dass du Ihn/Sie anzeigen willst, dass an sich ist kein Problem.

Du jedoch hast etwas von edr VK gefordert und im gleichen Zuge gesagt, wenn du das nicht machst, dann erstatte ich Anzeige!

Du hast der VK also nur die Wahl gelassen, entweder sie zahlt das Geld oder du zeigst sie an! Das ist nunmal eine astreine Nötigung...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Vielen Dank für die Antwort. Dann kann ich also im Endeffekt nichts unternehmen?
Natürlich kannst du was unternehmen, du kannst die VK zur lieferung einer mangelfreien Sache auffordern, oder aber auch zur Rückabwicklung des KV.

Ist halt beides reines Zivilrecht und damit mit einem Kostenrisiko für Dich verbunden...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ovid26):
Das heißt, dass man die Absicht, jemanden anzuzeigen, nie zu Papier bringen darf, da es dann immer Nötigung ist? Ich hätte also gar nichts von einer Anzeige schreiben dürfen, sondern sie einfach anzeigen sollen?


Nein, dass steht aber auch oben nicht.

Nur die Kombination einer eigenen Forderung (wenn Du nicht zahlst was ich will) mit der Androhung (dann zeige ich Dich an) kann den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.
Jeder Punkt für sich alleine nicht.

Zitat (von Ovid26):
Dann kann ich also im Endeffekt nichts unternehmen?
Natürlich kannst Du. Es ist nur eine Frage der Sinnhaftigkeit bei einem Kaufpreis von 60 € und einem Streitwert von 30 €.

Aber Du lehnst Dich auch zu weit aus dem Fenster, da eine verklebte Glasplatte vermutlich nicht ausdrücklich vereinbart war.
Und eine Tube klares Silikon, mit der man die Platte ankleben kann, kostet grade mal 1,99 im Baumarkt!

Berry

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#11
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Erklärungen, auch bezüglich der Nötigung. Jetzt habe ich es verstanden.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ist aber falsch. (Zumindest muss man da etwas differenzieren; aber über die Stränge schlagen wäre in der Tat nicht gut.) Man darf natürlich mit einer Strafanzeige drohen, wenn man der Meinung ist, dass eine Straftat vorliegt. Damit die Folgen der Tat zu beseitigen (oder den Verdacht einer Straftat auszuräumen) ist ein vollkommen legitimer Zweck.

Es schadet auch nicht, dass man den Betrug nicht beweisen kann. Man hat einen Verdacht wegen dieser und jener Umstände und zeigt das an; der Rest ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.

-- Editiert von Droitteur am 22.12.2018 18:20

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Es schadet auch nicht, dass man den Betrug nicht beweisen kann.

Genau das.



Zitat (von Droitteur):
Man hat einen Verdacht wegen dieser und jener Umstände und zeigt das an; der Rest ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Korrekt. Der Laie schildert den Sachverhalt, fügt möglichst alle Beweise hinzu und lässt die Profis dann die relevanten §§ finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ist aber falsch. (Zumindest muss man da etwas differenzieren; aber über die Stränge schlagen wäre in der Tat nicht gut.) Man darf natürlich mit einer Strafanzeige drohen, wenn man der Meinung ist, dass eine Straftat vorliegt. Damit die Folgen der Tat zu beseitigen (oder den Verdacht einer Straftat auszuräumen) ist ein vollkommen legitimer Zweck.

Es schadet auch nicht, dass man den Betrug nicht beweisen kann. Man hat einen Verdacht wegen dieser und jener Umstände und zeigt das an; der Rest ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.

-- Editiert von Droitteur am 22.12.2018 18:20



Hallo, Was ist falsch? Ich versteh nicht worauf sich Ihre Antwort bezieht. Hab ich die VK doch nicht genötigt?



0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Was sonst soll falsch sein?^^ Der Dank für die Erläuterungen? :D Der ist natürlich trotzdem in Ordnung.

Ja, du hast die VK doch nicht genötigt. Wie gesagt muss man tatsächlich vorsichtig sein; der Ladendetektiv, der vom Dieb für sich persönlich etwas herauspresst/-nötigt (Geld oder sonstwas), macht sich strafbar, wenn er im Gegenzug verspricht, von einer Diebstahlsanzeige abzusehen. Wer aber nur Wiedergutmachung verlangt und dafür von einer Anzeige abzusehen verspricht, macht sich nicht strafbar.

PS: Danke HvS für die Ergänzung und Danke ldh für die Blumen im anderen Thread ;D

-- Editiert von Droitteur am 22.12.2018 19:20

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, Sorry wegen der Frage. Aber ich frage lieber nach, um es sicher zu verstehen...:-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Und Lieben Dank an alle hier für die zahlreichen Anmerkungen. Das ist wirklich nett...:-)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ovid26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

Wollte nur sagen, dass ich die Rückerstattung heute auf meinem Konto hatte. Die VK hat hatte mir an Silvester wider Erwarten geschrieben, dass sie mir das Geld erstatten wird. Zwar nicht ohne mir nochmals in supernetten Worten zu erzählen, dass ich kein Selbstbewusstsein habe und deshalb eine Rückerstattung möchte. Aber das habe ich verständnislos und tapfer überlesen...:-)

Ich habe aus der Sache gelernt, das nächste Mal weniger impulsiv zu sein und meine Wortwahl zu beachten.

Frohes neues Jahr Euch allen!

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch natürlich! :D

Auch für das neue Jahr weiterhin alles Gute^^

0x Hilfreiche Antwort

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