Hallo allerseits,
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe im Internet (AliExpress) ein Armband gekauft, bei welchem es sich wie sich herausstellte um eine Fälschung von der Marke Louis Vuitton handelt. Ich bekam daraufhin eine Benachrichtigung vom Hauptzollamt, dass die Ware beschlagnahmt wurde und nun vernichtet werden soll. Ich antwortete auf dieses Schreiben nicht, da ich wusste, dass mein "nicht-reagieren" automatisch bestätigt, dass die Ware vernichtet werden kann.
Nun erhielt ich aber ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, in dem ich nun aufgefordert werde, einen Betrag von 235€ zu zahlen um das Grenzbeschlagnahmeverfahren und die Inanspruchnahme des Mandanten der Kanzlei (in dem Fall Louis vuitton) zu begleichen. Muss ich diese Kosten nun wirklich übernehmen?! Immerhin habe ich nur ein Exemplar bestellt und mir war auch nicht bewusst dass es sich um eine Fälschung handelt. Der vernichtung der Ware stimme ich natürlich zu aber ich sehe es eigentlich nicht ein für oben beschriebene Aufwandsentschädigung geradezustehen....
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für ihre Antworten!