Kauf in China - Lieferung aus der EU

29. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
-Jens-
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf in China - Lieferung aus der EU

Hallo miteinander,

ich trage mich mit dem Gedanken, einen Elektronik Artikel in China zu erwerben. Fuer diesen Artikel wird kein Zoll, aber 19% Einfuhrumsatzsteuer faellig. Soweit habe ich dies schon direkt beim Zoll auf Rueckfrage hin beantwortet bekommen.

Nun bietet der Haendler aber auch die Option, den Artikel von einem Lagerhaus in der EU aus zu liefern. Kostet knappe 15 Euro mehr. Klingt ja ganz interessant, da so der Artikel geliefert wird, ohne da ich mich aktiv beim Zoll (bzw. DHL Express Stelle) melden bzw. mich darum kuemmern muss. Und fuer mich entfaellt die Einfuhrumsatzsteuer, wird somit guenstiger.

Allerdings meinte nun ein Bekannter, dass ich trotzdem die 19% EUSt. zahlen muesste, denn es kommt darauf an, wo man bestellt und nicht von wo aus geliefert wird.

Da ich davon ausging, dass der Haendler bei der Einfuhr in die EU aber dies schon zahlt, bin ich der Meinung, dass fuer mich keine weiteren Kosten/Steuern anfallen.

Weiss da jemand genaueres ?

Danke Jens.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

quote:
Allerdings meinte nun ein Bekannter, dass ich trotzdem die 19% EUSt. zahlen muesste, denn es kommt darauf an, wo man bestellt und nicht von wo aus geliefert wird.

Wenn eine Einfuhrumsatzsteuer nur bei Einfuhr fällig wird und Du die Ware nicht einführst ...



Aber es kann durchaus sein das das Gerät schlicht beschlagnahmt und vernichtet wird wenn es z.B. den Vorschriften nicht entspricht. Auf Deine Kosten übrigens ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
-Jens-
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer deine Antwort. Ich erhalte ja die Lieferung aus der EU und nicht aus China, sprich Absendeland ist innerhalb der EU.

Fuer den Haendler ist eine EUSt. faellig, da er ja die Lieferung aus China erhaelt.

Das andere - bzgl. Vorschriften und Plagiatsthemen ist klar, ist aber in dem Fall ja nicht mein Problem, da ich das Geraet ja nicht in die EU einfuehre. Dieses Risiko traegt ja dann der Haendler, da ich ja eine Lieferung aus einem EU Land erhalte. Oder bloed gesagt - er muss es durch den Zoll bringen.

Wobei es bei mir 100%ig kein Plagiatsthema und ziemlich sicher kein Lizenzthema waere.

Laut zoll.de gibt es bei einem Warenverkehr innerhalb der EU kaum Beschraenkungen, mal abgesehen von "für eine militärische Endverwendung oder für kerntechnische Zwecke". Oder wenn eine Einschraenkung in der EZT Liste vorliegt (aber nicht in meinem Falle). Multimedia Geraete, Smartphones, Tablets und aehnliches fallen nicht darunter.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

quote:
ist aber in dem Fall ja nicht mein Problem, da ich das Geraet ja nicht in die EU einfuehre.

Das war auch für die Lieferung aus China gedacht.



Wenn die Einfuhrsteuer bereits gezahlt wurde, muss man diese natürlich nicht nochmals zahlen.

Es könnte höchstens sein, das der Händler diese später noch in der Rechnung draufschlägt, da muss man halt aufpassen.





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#4
 Von 
-Jens-
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar, dass mit der Rechnung muss ich halt im Vorab klaeren.

Ansonsten lag ich ja mit meiner Vorstellung nicht so falsch ;)

Nochmal danke fuer deine Antworten.

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