Kauf über das Internet...

30. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
ROnit
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)
Kauf über das Internet...

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.
Vor einigen Monaten habe ich über ein bekanntes(wenn nicht das bekannteste) Auto Forum eine Suchanzeige erstellt. Dabei ging es um Felgen.

Nach einem Tag habe ich eine Private Mail erhalten bei der mir Felgen inklusive Reifen angeboten wurden. Der Preis war niedrig, weil der Verkäufer angeblich Geld für seine Reperatur des Getriebes brauchte. Nach kurzem Verhandeln lies ich mich auf das Geschäft ein und ich bekam alle notwendigen Daten von ihm.
Nach 2 Wochen keine Spur von Felgen und Reifen. Der Verkäufer musste die Reifen erst bestellen und das sollte noch Zeit auf sich nehmen.
Doch wieder vergingen Wochen und es kam immernoch nichts.
Ich habe dem Verkäufer mittgeteilt dass ich mir Sorgen mache und ich wenn möglich das Geld zurück haben möchte, und wir uns nochmal über ein GEschäft unterhalten können, wenn die Reifen da sind. Der Verkäufer reagierte sehr freundlich und kompetent und bot mir eine Rückzahlung an. Ich teilte ihm meine Kontodaten mit. Aber wieder vergingen 2 Wochen und ich hatte weder Felgen noch das Geld.

So setzte ich mich telefonisch mit ihm in Kontakt. Auch telefonisch verprach er mir das Geld innerhalb von 3 Tagen. Es kam natürlich nichts. Dann setzte ich mich mit dem Kontoinhaber in Verbindung, denn das war seine Freundin. Ihre RUfnummer habe ich über das Telefonbuch herausgefunden. Diese war ebenfalls sehr freundlich. Sie wusste von dem Geldeingang und versprach mir mit Ihrem Freund zu sprechen. Dieser schickte mir eine sms, dass das Geld bereits überwiesen sei und er mir gerne einen BEleg zuschicken kann. Aber auch dieses Beleg bekam ich nicht. Ich fragte der Freundin, ob Sie mir das Geld nicht erstatten kann und es von ihm zurück holen kann. Aber sie hate nicht die finanziellen Möglichkeiten und meinte sie könne es ja auch nicht von ihm herausprügeln. Sie wisse auch nicht mehr von seinen Geschäften.
Ich setzte dem Verkäufer eine Frist für die Rückzahlung. Wieder versprach er mir ganz höflich, dass das Geld 100 % ankommt. Aber es kam nichts.

Ich habe dann die Gedult verloren und habe eine Anzeige bei der Polizei erstellt. Doch sind nun über
3 Wochen vergangen und ich habe nichts gehört. Weder von ihm noch von der Polizei.

Nun kann es ja sein, dass die Polizei etwas länger braucht, aber verlassen möchte ich mich nicht darauf.

Und nun möchte ich zu einem Rechtsanwalt gehen. Aber wie stehen denn eigentlich meine Chancen?
Habe ich das Recht auf Erstattung der Anwaltskosten? Denn ein RA ist ja nicht gerade günstig und ich möchte nicht noch mehr kosten haben.

UNd zu was für einem ANwalt sollte ich gehen? Einem EBay speziallisten?

Ich hoffe jemand kann mir hier Rat geben.

Ich würde mich sehr sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Also das mit dem Anwalt ist halt immer ein Risiko.

Der will natürlich erst mal Geld sehen, und wenn bei dem Anderen nix zu holen ist, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Dass von der Polizei noch nichts kam ist nicht verwunderlich.
Das dauert erfahrungsgemäß immer ziemlich lange.

Ich hatte mal einen Fall bei ebay.

Ware im Wert von etwas mehr als 90 Euros bestellt und Ware nie erhalten.

Nachdem ich dreimal eine Zahlungsaufforderung geschickt hatte, zweimal verbunden mir der androhung einer Anzeige wegen Betrugs, habe ich das dann 3 Monate später auch getan.

Etwa 1 Jahr danach erhielt ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen zu geringem öffentlichen Interesses niedergelgt wird, aber nur, wenn ich das Geld innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurückerstattet bekomme.

So habe ich mein Geld nach ca. 15 Monaten wieder erhalten.



-- Editiert von Aran am 30.12.2007 17:35:42

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#2
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Wenn bei Ihrem Gegener nichts zu holen ist bleiben Sie im Zweifel auf den Anwaltskosten sitzen. Das ist das Risiko an der Sache.

Mit der Strafanzeige fahren Sie zunächst recht gut. Ich hatte neulich selbst so einen Fall, allerdings habe ich mein Geld deutlich schneller (3 Monate) als mein Vorposter zurückerhalten. Das Strafverfahren dient übrigens nicht dem Zweck, das Geld zurückzuerlangen, sondern den Täter wegen einer Straftat zu belangen. Allerdings wird es den Tätern in solchen Fällen schmackhaft gemacht, das Geld zurückzuerstatten und somit eine mildere Strafe zu bekommen.

Ein kostengünstigerer Weg wäre, zunächst einen Mahnbescheid zu erwirken. Das geht online, kostet deutlich weniger als ein Rechtsanwalt und setzt Ihren Gegner auch erstmal unter Druck.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ROnit
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für eure antworten.

Ich habe nun einen Brief von der Polizei erhalten.

In dem steht folgendes :

Sehr geehrter Herr XXX,

der beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftigt verurteilt worden. Die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, fällt neben dieser bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.
In einem solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Davon habe ich Gebrauch gemacht (§ 154 Abs. 1 StPO ).

Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche ANsprüche nicht berührt. Sie müssten sie jedoch gesondert geltend machen.


...wenn ich das richtig verstanden habe, würde meine Strafanzeige keine auswirkungen haben, weil er bereits eine schwere strafe erhalten hat.

Richtig ?

Nun kommt eigentlich nur der Gang zum Anwalt in Frage. Aber wiederum mit Risiko.

Wie ist das nun, wenn er sagt dass er kein Geld hat? Muss er das nciht beweisen? Kann man keine Wohnungsdurchsuche machen?

Ich besitze auch seinen ebay namen und dort habe ich gesehen,d ass er sogar autos verkauft.

Wie sollte ich am besten vorgehen? Erstmal mit dem Mahnverfahren? Oder gleich zum Rechtsanwalt?

Was ich allerdings nicht verstehe, warum schreibt die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft sowas? Nur weil er bereits verurteilt wurde kann er jetzt alle betrügen wie er möchte?

Ich kann das nicht verstehen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
...wenn ich das richtig verstanden habe, würde meine Strafanzeige keine auswirkungen haben, weil er bereits eine schwere strafe erhalten hat.

Richtig ?


nicht ganz.

Das heißt nicht, dass Ihre Anzeige keine Auswirkungen hat, sondern dass diese von der Polizei nicht weitergeleitet wird. Sprich es gibt keine Anzeige, da...

quote:
im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.


Heißt, der hat schon so viel auf dem Kerbholz, dass diese Sache, selbst wenn es zu einer Verurteilung käme, keine weitere Auswirkungen auf die Strafe hätte. Deshalb hat die Polizei die Anzeige niedergelegt.

Anders gesagt, wenn einer bereits wegen Mordes lebenslänglich bekommen hat, dann macht es keinen Sinn, ihn wegen eines kleineren Deliktes zu 3 Monaten zu verurteilen.

Aber Ihre Ansprüche bleiben erhalten.
Nur müssen die jetzt eingeklagt werden.

Wenn er kein Geld hat, muss er einen Offenbarungseid leisten, also alle Besitztümer offenlegen.
Eine Wohnungsdurchsuchung, um diesen zu überprüfen ist eher nicht angemessen.

Ein Mahnverfahren kann man versuchen.
Wenn er diesem nicht widerspricht, verwandelt es sich danach in einen vollstreckbaren Titel, und man kann ihn pfänden lassen, wenn es dann was zum pfänden gibt.
Nach einem Widerspruch jedoch bleibt nur noch die Klage übrig.
Zum Kosten/Nutzen-Verhältnis kann da aber keiner was sagen.




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Mann, du hast echt Stress!!
Wenn er Autos verkauft,denke mal er ist Privaterhändler, dann melde ihn mal bei Finanzamt und Gewerbeamt, soooo viele eigene Autos kann der ja auch nicht haben.

Das Zivilrecht heißt, dass du dich selber darum kümmern musst den eigenen SChaden ersetzt zu bekommen, hat nichts mit der Staatsanwaltschaft zu tun.
Doch pass auf, du musst immer 3fache Gerichtskosten vorstrecken und evt. zum Gericht am Wohnort des Typen fahren.
Wenn der kein Geld hat, dann hast du alle Kosten und sonst nichts!
:(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ROnit
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für eure antworten...

..was ich allerdings nicht verstehe..bei mir geht es um über 600 € . Das ist für mich sehr sehr viel Geld. Und seine Strafe müsste schon sehr hoch sein.

Allerdings ist der Herr nicht im Gefängnis, da ich ihn telefonsich erreichen kann.
Was hat er denn für eine STrafe gehabt, dass er immernoch die Möglichkeit hat Leute zu betrügen (denn ich bin nicht der einzige) und die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nichts dagegen tun kann/will ?

Der wird seine Geschäfte weiter treiben da bin ich mir sicher und die Polizei oder Staatsanwaltschaft tut nichts dagagen oder was?

Für mich wäre es sehr hart wenn ich jetzt noch Geld für einen Anwalt ausgebe und später ist bei ihm nichts zu holen.
Das ist echt traurig. Und ich fühle mich zurzeit sehr Hilflos.

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