Kaufannulierung wg. Fehler in der Beschreibung ?

28. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufannulierung wg. Fehler in der Beschreibung ?

hallo allerseits,
ich hab ein ziemliches Problem.

†ber ebay habe ich einen Multifunktionstrainer der Marke Kettler (als Privatperson und ohne RŸckgaberecht)

Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=006&item=160020678537&rd=1&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1verkauft

In der Beschreibung habe ich einen Tipfehler gemacht, indem ich die Gesamthšhe mit 2,00m statt mit 2,18 angegeben habe.
Das betrifft aber nur ein hochgestelltes Element (ca. 15x30cm) das direkt an die Wand angeschraubt wird und in Hamburg sind ja alle RŠume mind. 2,50m hoch...
Der KŠufer hat das GerŠt selber abgeholt. Es war bereits teils auseinandergebaut, das hochgestellte Element stand aber noch (neben einer 2,00m hohen TŸr) und er hat es gesehen.

Einen Tag darauf habe ich von dem KŠufer folgende mail bekommen:

"vielen Dank nochmals fŸr Ihre Hilfe beim Transport der Kettler
Station gestern nachmittag.
Leider werden Sie diesen Artikel nochmals transportieren, da Sie
ihn aus zwei GrŸnden werden zurŸcknehmen mŸssen:
1. Das GerŠt ist nicht, wie von Ihnen beschrieben, 2,00 Meter
hoch, sondern 2,18 Meter. Eine grobe Fehlinformation!
2. Die Anbauteile fŸr die Butterfly-†bungen sind nicht
vollstŠndig. So wie von Ihnen geliefert, ist ein Anbau unmšglich!
HauptsŠchlich fŸr diese †bung wurde das GerŠt von uns gekauft.
Sie werden mir zustimmen, dass dies die Annulierung unseres
Kaufes mehr als rechtfertigt.
Ich fordere Sie ultimativ auf, sich mit mir bis Montag,
28.08.2006 um 12.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail in
Verbindung zu setzen, wie Sie sich die RŸchnahme des GerŠtes
und die RŸckgabe der ? 82,- vorstellen.
Das alles ist sehr Šrgerlich und wir bedauern den Kauf. "

geantwortet habe ich:

"ich habe da GerŠt selbst bei ebay ersteigert und habe den
damals eingetzten Text eingestellt. Ich bin heute bis ca. 18:00
bei der Arbeit und wŸrde Sie heute Abend gerne anrufen. Ich bin
mir sicher, wir finden eine Lšsung. Leider habe ich Ihre Tel.-Nr.
nicht mehr. Es wŠre schšn wenn SIe mir diese mailen kšnnten. "

Das GerŠt war in jedem Fall vollstŠndig.

Er wŠre sehr nett, wenn mir jemand sagen kšnnte wie die Rechtslage aussieht.
Ich habe Angst, dass der KŠufer das GerŠt aus anderen GrŸnden nicht haben will...
Ich wŸsste auch nicht wie ich es transportieren soll

Danke fŸr Eure Hilfe
Raffael


-- Editiert von rafoy am 28.08.2006 13:04:08

Problem bei eBay und Co?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

kann mir jemand helfen?
Bitte !!!
ich soll heute das Ger?t abholen und ich weiss nicht mal wie :(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich probiere es mal.

Für alle Sachmängel ist zunächst der K beweispflichtig und zwar, daß diese bereits bei Übergabe bestanden. Bezüglich des Monatgeproblems ist dies von hier schlecht zu beurteilen, aber solltest du dich bei der höhe vertan haben, so kann das schon als sachmangel angesehen werden, wenn es probleme bei räumlichkeiten gibt. ansonsten würde ich dies nicht als sachmangel ansehen.

wenn die also ein sachmangel nachgewiesen werden kann, dann hättest du ein nachbesserungsrecht. dies dürfte bzgl. der höhe nicht möglich sein. also müßtest du die ware au eigene kosten zurücknehmen.

alles eine frage der beweisführung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

zunŠchstmal danke.
(mir ist schon wg. der Sache Ÿbel geworden...)

habe ich es richtig verstanden - muss der K beweisen, dass er probleme mit der Unterbringung hat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*muss der K beweisen, dass er probleme mit der Unterbringung hat?*

Erstmal vorweg: Was einen Sachmangel darstellt und was nicht, kann subjektiv sein. Wenn das gerät sich für den vorgesehenen Gebrauch ohne Einschränkung eignet, dann stellen diese 18cm sicherlich keinen sachmangel dar. Wenn es nur eingeschränkt genutzt werden kann, dann ist es wohl als sachmangel zu werten.

Die beweispflicht, daß ein sachmangel vorliegt, liegt immer beim Käufer! da ist rechtlich zu geregelt, ja..

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#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

in einer wohnung mit normaler raumhöhe sollte es eigentlich keine rolle spielen ob das teil jetzt 200 oder 218 cm hoch ist. von daher müss es nicht unbedingt ein sachmangel sein.

aber denkt mal an eine dachwohnung. vielleicht wollte der käufer das teil soweit wie möglich in die dachschräge schieben. wenn dem so wäre, würde das teil jetzt weiter in den raum ragen und mehr platz vom restlichen raum beanspruchen. dann könnte es schon ein sachmangel sein.

hängt also von den genauen umständen ab, die wir nicht kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

das Gerät muss an die Wand angeschraubt werden. Ein Heranstellen an eine Dachschräge wäre somit ohnehin nicht machbar.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Dann würde ich mich im zweifelsfall catwelatze anschließen und in den 18 cm keinen sachmangel sehen. aber vielleicht haben die räumlichkeiten tatsächlich einen individuellen zuschnitt, den wir nicht kennen und dann würde die sache wieder anders ausssehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe...
Ich konnte den K nicht anrufen, weil ich seine Tel.Nr. nicht meht habe. In meiner mail habe ich danach gefragt und er hat nich nicht geantwortet (was ich nach seiner mail nicht verstehe).

Bitte sagt mir was ich jetzt tun soll...
Ich habe doch nichts verbrochen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

In meiner mail habe ich danach gefragt und er hat nich nicht geantwortet...Bitte sagt mir was ich jetzt tun soll...

Dann machst jetzt eben mal NICHTS und wartest ab,was von ihm noch kommt!
Hunde die bellen,beißen(manchmal)nicht...


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Mittlerweile hat mir der K seine Tel.-Nr. mitgeteilt und ich soll ihn morgen abend anrufen.

Ich weiss aber nicht so recht was ich ihm sagen soll...
Fuer den Kettlertrainer hat er 80 Euro bezahlt und ich waere bereit ihm einen Teil zurueckzugeben.
Wie viel waere denn angemessen?
und was soll ich tun, wenn er darauf besteht, dass ich das Geraet abhole?

-- Editiert von rafoy am 29.08.2006 14:50:17

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#12
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich habe mir das ausgangsposting nochmal genau durchgelesen.

lt käufer fehlen ja angeblich irgendwelche wichtigen teile. wenn das stimmt und der käufer das gerät deshalb nicht haben will (ausser du kannst die fehlenden teile nachliefern) wirst du wohl in den sauren apfel beissen müssen und das ganze rückabwickeln.

aber weren der massdifferenz habe ich so meine zweifel.

zum einen hat er das teil ja bei der abholung gesehen und konnte wohl problemlos erkennen, dass es höher als 200 cm ist. zum anderen müsste er mal darlegen worin genau für ihn jetzt der mangel besteht und ob er wegen der grössendifferenz das ding nicht wie vorgesehen nutzen kann.

evtl. sucht er ja bloss einen grund es zurück zu geben, weil es ihm doch nicht gefällt.

wenn er also ausschliesslich auf der höhe einer komponente rumreitet würde ich erstmal argumentieren, dass das ja die gebrauchstüchtigkeit nicht beeinflusst und daher keinen sachmangel darstellt. ausser er kann plausiebel belegen, dass er das ding so wirklich nicht nutzen kann (kann ja auch sein)

ich würde ihm daher nur wegen der höhendifferenz garnichts nachlassen.

entweder kann er das ding ob der höhe nicht einsetzen, dann musst du es eh zurücknehmen. oder er kann es nutzen, dann besteht m.m.n. auch kein grund für einen preisnachlass wegen dieser bagatelle, zumal er das teil ja bei abholung gesehen hat.

wenn aber wirklich teile fehlen, sieht das natürlich anders aus.



-- Editiert von catwelatze am 29.08.2006 15:58:10

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

das mit dem Sachmangel habe ich verstanden.
Was ist aber mit dem Teil, dass angeblich nicht dabei war und deshalb das Geraet nicht ordnungsgemaess gebraucht werden kann?
Ich weiss, dass ich alle Teile dem K ausgehaendigt habe.
Wer traegt also die Beweislast?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wer traegt also die Beweislast?*

Wie schon mehrfach hier erwähnt. Die Beweislast liegt für alles beim Käufer!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich spiele ja auf einen unerheblichen mangel an, denn das ist die einzige chance.

man kann natürlich auch etwas bluffen und dem käufer alle möglichen fachbegriffe um die ohren hauen. vielleicht steckt er dann zurück. allerdings stachelt manch soetwas erst richtig an, kann also auch nach hinten losgehen.

zu den angeblich fehlenen teilen. ja, da ist der käufer beweispflichtig. und da es abholung war, er also evtl. fehlende teile gleich hätte bemerken können, dürfte ihm das sehr schwer fallen.

halte uns doch mal auf dem laufenden, wie das ganze weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe mittlerweile mit dem K Kontakt aufgenommen und ihm nach dem er auf die Ruecknahme bestanden hat, eine Kostenminderung vorgeschlagen.

Er will 48 Euro (!) zurueckerstattet bekommen (von den 82 Euro, die er bezahlt hat).

Ich werde wohl oder Ÿbel ihm das Geld Ÿberweisen und bin sehr traurig darŸber...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Da hast du aber nicht gut verhandelt,wenn überhaupt...?
Traurig sein solltest du nicht wegen des Geldes,sondern wegen deiner Nachgiebigkeit(Angst?).
Eigentlich bist DU doch am längeren Hebel.

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

das ist dreist.

ich persönlich würde mich nicht darauf einlassen. wenn er behauptet es waren teile nicht dabei, muss er das beweisen. da er die sachen abgeholt hat, wird das schwer für ihn.

bleibt also die höhendifferenz. ich habe mir jetzt nochmal die auktion angeschaut. da ist auf dem bild klar und deutlich zu erkennen, das der trainer über die normale türhöhe hinausgeht. nachdem er die ware abgeholt hat, hätte er spätestens hier diese abweichung bemerken müssen. die stangen für die butterflygewichte sind soviel ich weiss in eienem stück. da fällt das spätestens beim einladen ins auto auf.

ich stell mir noch eine frage. er schreibt dir, er hat den trainer hauptsächlich wegen dem butterfly-aufsatz gekauft. diesen kann er nicht montieren, weil teile fehlen. die höhe bemängelt er auch. das würde er eingentlich nur machen, wenn er den trainer dadurch nicht nutzen kann.

wenn er jetzt auf rückabwicklung bestehen würde, würde das ja noch sinn machen. aber er will einen deutlichen preisnachlass. für ein gerät das er nicht nutzen kann ???

meiner meinung nach versucht der auf die linke tour das teil deutlich billiger zu bekommen.

ob der das wirklich weiter durchziehen wird und wenn ja ob er dann recht bekommt, würde ich jetzt mal bezweifeln.

ich würde dem sagen der geforderte preisnachlass ist nicht akzeptabel. wenn er darauf besteht, soll er auf rücknahme klagen.

glaube nicht, das er das macht. das risiko halte ich für überschaubar und mir wäre es das wert. eine negative bewertung gibt er dir wahrscheinlich sowieso.

aber entscheiden muss du das für dich selbst. wenn du nicht die nerven haben solltest das durchzuziehen, dann ist ein eingehen auf seine unverschämte forderung sicherlich einfacher.

aber bei solchen typen würde ich dan aus prinzip auf stur stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
rafoy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

eine positive Bewertung nach der Ueberweisung hat er mir von sich aus angeboten (ist aber ehrlich gesagt fuer mich nicht so entscheidend).

Vielmahr habe ich Angst, dass er eine rechtsschutzversicherung hat - und davon, nach dem ich ihn gesehen habe, gehe ich stark aus.

Das Risiko ist fuer mich einfach zu gross und es bleibt mir nur daraus zu lernen.

Habt fuer Eure Anteilnahme vielen vielen Dank

einen schoenen Gruss aus Hamburg
Raffael

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Irgenwie finde ich da frustrierend. Das ist auch nicht der erste Fall hier.

Eine Fragesteller kommt mit einem problem ins Forum. Ihm wird von allen Seiten bestätigt, daß er rechtlich sehr gute Karten hat und sich keine Sorgen machen muß.

Der Fragesteller zieht daraufhin den schwanz ein, läßt sich einschüchtern und zahlt trotzdem. Dann kann er sich die Fragestellung hier auch sparen und gleich zahlen.

Ich verstehe die Leute nicht, sorry! ich würde mir das nicht bieten lassen vom Käufer. Eine Rechtschutzversicherung kann das Recht auch nicht beugen.

-----------------
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren! "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

geb ich dir mal wieder recht normi.

natürlich ist es seine entscheidung, er muss ja auch mit den konsequenzen leben. was solls.
aber man lernt daraus: frechheit siegt, du musst nur forsch auftreten. wahrscheinlich bekommt er dann auch noch eine gute bewertung, weil der käufer ja auch gut bewertet hat. und so schlimm war es dann ja alles garnicht.

muss man sich echt nicht wundern wenn die käufer bei ebay immer unverschämter werden, wenn sie letztendlich damit durchkommen.

eines interessiert mich aber noch. wie erkenne ich am aussehen, dass jemand eine rechtschutzversicherung hat ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*eines interessiert mich aber noch. wie erkenne ich am aussehen, dass jemand eine rechtschutzversicherung hat ?*

wahrscheinlich hatte er einen schlips um und war rasiert.;)

*muss man sich echt nicht wundern wenn die käufer bei ebay immer unverschämter werden, wenn sie letztendlich damit durchkommen.*

Jo, bei mir haben es auch schon einige so dreist vesucht. mit anwalt und allem gedroht. nicht einer ist durchgekommen. bei nettem auftreten war ich aber machmal auch kulant.

*natürlich ist es seine entscheidung, er muss ja auch mit den konsequenzen leben. was solls.*

letztlich richtig, aber dann können wir uns unsere tips hier wirklich sparen.

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"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren! "

0x Hilfreiche Antwort

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