Kaufrücktritt

28. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
HugoZ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrücktritt

Ich habe bei einer Internetauktion einen Dolch verkauft.Ich habe Ihn als Orginal bekommen und in den Glauben auch weiterverkauft.Da ich mich in dem Thema nicht besonders auskenne,habe ich keine Garantie auf Orginalität oder Rückgabe Recht angeboten.Jetzt behauptet der Käufer das es sich um eine Kopie handelt und schreibt das er vom Kauf zurücktritt.Ich soll Ihm das Geld überweisen und er schickt mir die Ware zurück.
Frage Nr.1: Muss ich das tun?
Frage Nr.2: Falls ja wie kann ich sicher gehen das er mir den gleichen Dolch zurücksendet?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

In diesem Fall kann der Käufer natürlich vom Vertrag zurücktreten. Was dachtest Du denn...

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#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

wieso??? @ all.

der VK hat doch geschrieben, dass er keine garantie gibt on das teil original ist etc. reicht das nicht als ausschluss aus?

der käufer wird sich ja wohl die auktion durchgelesen haben und GEHOFFT haben ein original zu erwerben. das er das nun nicht getan hat, damit hätte er doch rechnen müssen anhand der beschreibung der sache oder?

kann ja auch meine briefmarkensammlung mit der blauen mauritius verkaufen und sagen, ich gebe KEINE garantie auf die echtheit, kann also eine fälschung oder eine nachbildung sein. damit schließe ich doch die gewährleistung auf ein original aus oder nicht???

hm...

paddy

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Wenn der VK im Auktionstext schreibt "Original-Dolch" dann kann er sich m.E. nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, da er sich damit widersprüchlich verhalten würde.

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