Hallo,
ich habe auf Kleinanzeigen einen Artikel verkauft,
Der Preis wurde verhandelt und von beiden Seiten angenommen.
Nach Zusendung der Daten hat man den Artikel plötzlich woanders gekauft und will ihn nicht mehr.
Es ist keine kleine Summe.
Daher bestehe ich auf die Erfüllung des Vertrages.
Was sollten die nächsten Schritte sein?
Kaufvertrag auf EBay Kleinanzeigen geschlossen, plötzlich kein Interesse mehr
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Wie war denn der konkrete Wortlaut? Es muss ja zunächst einwandfrei ein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn das geklärt ist, und man die Adresse hat, würde ich ein Einschreiben schicken mit einer Frist zur Bezahlung.
„Machen wir glatt xxx€?"
„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen"
„Dann xxx€?"
„Ja das passt"
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Und was machst du wenn dein Verhandlungpartner bei den kleinanzeigen seinen Account löscht und du keine Daten hast?
Mit dem Chat wirst du wohl keinen Erfolg haben zudem die Staatanwaltschaft über eine Anzeige nur lachen wird.
Nimm es halt hin oder gehe den Weg über eine Klage die sowieso keinen Erfolg haben wird.
Und was mache ich wenn ich die Daten habe?
Das ist für mich kein Kaufvertrag.Zitat„Machen wir glatt xxx€?" :
„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen"
„Dann xxx€?"
„Ja das passt"
ZitatDas ist für mich kein Kaufvertrag. :
Kann man so nicht sagen - evtl. schon.
ZitatUnd was mache ich wenn ich die Daten habe? :
Dem Käufer einen Brief mit klassischer Briefpost als Einwurfeinschreiben schicken, dass er bis zum xx.xx.xx [konkretes Datum einsetzen, das mindestens 14 Tage plus Postlaufzeit in der Zukunft liegt] bezahlen soll, da man andernfalls den Käufer auf Zahlung verklagen wird. Kontodaten für die Zahlung unbedingt nochmals angeben.
Dann wartet man bis zum xx.xx.xx. Ist bis dann kein Geld da, geht man zu einem Anwalt.
Grundsätzlich "lohnt" es sich aber meist nicht, als Verkäufer einen Kaufvertrag mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.
Sie sollten nämlich damit rechnen, dass der Käufer (nachdem er bezahlen musste und die Ware bekommen hat) ungefähr tausend Fehler, Mängel und Reklamationsgründe finden wird, warum er die Ware zurückgeben will.
Da stehen dann Aufwand an Zeit und Nerven in keinem guten Verhältnis mehr zum Ertrag.
Das übliche Prozesskostenrisiko kommt noch dazu. (Sie könnten - warum auch immer - den Prozess verlieren; Sie könnten gewinnen, aber es stellt sich heraus, dass der Käufer insolvent oder Hartz4-Empfänger ist und gar nicht bezahlen kann ...)
Tendenziell ist es unter Aufwand/Nutzen-Aspekten meist sinnvoller, dem Erstkäufer mitzuteilen, dass man mit dem Kaufabbruch einverstanden ist und dann die Ware einfach nochmal zu inserieren und an einen anderen Käufer zu verkaufen.
Doch, kann ich so sagen: Für mich ist das kein Kaufvertrag. Ich sehe da keine Willenserklärung zum Kauf, sondern nur eine Preisanfrage.ZitatKann man so nicht sagen - evtl. schon. :
Zitat„Machen wir glatt xxx€?" :
„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen"
„Dann xxx€?"
„Ja das passt"
Dann konstruiere mit diesem Text mal einen Kaufvertrag.
Viel Spaß mit den Kosten die du dafür aufbringen musst um nachher eventuell doch mit leeren Händen dazustehen.
In dem bisher mitgeteilten kann ich auch keinen Kaufvertrag erkennen.ZitatDas ist für mich kein Kaufvertrag. :
ZitatDann konstruiere mit diesem Text mal einen Kaufvertrag. :
Konstruieren kann man schon:
„Machen wir glatt xxx€?" = Angebot 1
„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen" = Ablehnung von Angebot 1
„Dann xxx€?" = Angebot 2
„Ja das passt" = Annahme von Angebot 2
Aussichtslos ist die Sache in meinen Augen nicht - aber es ist auch kein Selbstläufer.
Das Prozesskostenrisiko ist einfach zu groß.
ZitatTendenziell ist es unter Aufwand/Nutzen-Aspekten meist sinnvoller, dem Erstkäufer mitzuteilen, dass man mit dem Kaufabbruch einverstanden ist und dann die Ware einfach nochmal zu inserieren und an einen anderen Käufer zu verkaufen. :
Volle Zustimmung.
ZitatZitat (von bostonxl): :
Das ist für mich kein Kaufvertrag.
In dem bisher mitgeteilten kann ich auch keinen Kaufvertrag erkennen.
Ich allerdings schon:
Dass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt, gibt er zu verstehen, dass er den Kauf tätigen will!
und die Antwort: Ja, das passt! ist eine Zustimmung zum Preis und konkludent eine Bestätigung des Kaufes.
Oder wartet ihr, dass nach:" Ja, das passt noch" ein: Hiermit bestätige ich, dass ich Ware X zum ausgehandelten Kaufpreis Y nehme?
Ihr müsst bedenken: Der Käufer ist kein Jurist!
Dass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt ist für mich lediglich ein Hinweis darauf, dass ihm der ursprüngliche Preis zu teuer ist und für ihn die Ware nur einen Wert X hat.ZitatDass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt, gibt er zu verstehen, dass er den Kauf tätigen will! :
Ja, das ist eine Zustimmung zum Preis. Mehr aber auch nicht. Nur alleine weil man sich über den Preis einig ist kommt noch kein Kaufvertrag zustande.Zitatund die Antwort: Ja, das passt! ist eine Zustimmung zum Preis :
Zitat„Dann xxx€?" :
„Ja das passt"
Für mich sind wir hier noch in der Verhandlungsphase und es existiert kein Kaufvertrag.
Der Interessent hat nach einem niedrigeren Preis gefragt, der VK hat einen niedrigeren Preis zugesichert. Was fehlt ist die Übereinstimmende Willenserklärung das der Interessent auch beim VK zum niedrigeren Preis kaufen wird.
Hier fehlt es an der Eindeutigkeit die Ware abzunehmen. Er fragt lediglich nach einem günstigeren Preis und gibt keine Erklärung ab, dass er dies dann auch kaufen wird.ZitatDass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt, gibt er zu verstehen, dass er den Kauf tätigen will! :
ZitatDas ist für mich kein Kaufvertrag. :
ZitatDann konstruiere mit diesem Text mal einen Kaufvertrag. :
Ich stimme mit euch überein.ZitatIn dem bisher mitgeteilten kann ich auch keinen Kaufvertrag erkennen. :
Das steht dir frei. Trotzdem meine Empfehlung:ZitatDaher bestehe ich auf die Erfüllung des Vertrages. :
Verkauf den Artikel nach ordentlichem und eindeutigem Kaufvertrag an den nächsten Interessenten.
Um wieviel Versandkosten gehts denn bei dem nicht ganz billigen Artikel?
Oder man bietet nur Abholung an...
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