Kaufvertrag auf EBay Kleinanzeigen geschlossen, plötzlich kein Interesse mehr

27. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)
Kaufvertrag auf EBay Kleinanzeigen geschlossen, plötzlich kein Interesse mehr

Hallo,

ich habe auf Kleinanzeigen einen Artikel verkauft,

Der Preis wurde verhandelt und von beiden Seiten angenommen.

Nach Zusendung der Daten hat man den Artikel plötzlich woanders gekauft und will ihn nicht mehr.

Es ist keine kleine Summe.
Daher bestehe ich auf die Erfüllung des Vertrages.

Was sollten die nächsten Schritte sein?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7085 Beiträge, 1479x hilfreich)

Wie war denn der konkrete Wortlaut? Es muss ja zunächst einwandfrei ein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn das geklärt ist, und man die Adresse hat, würde ich ein Einschreiben schicken mit einer Frist zur Bezahlung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

„Machen wir glatt xxx€?"

„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen"

„Dann xxx€?"

„Ja das passt"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Und was machst du wenn dein Verhandlungpartner bei den kleinanzeigen seinen Account löscht und du keine Daten hast?
Mit dem Chat wirst du wohl keinen Erfolg haben zudem die Staatanwaltschaft über eine Anzeige nur lachen wird.
Nimm es halt hin oder gehe den Weg über eine Klage die sowieso keinen Erfolg haben wird.

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#4
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Und was mache ich wenn ich die Daten habe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von luna87):
„Machen wir glatt xxx€?"

„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen"

„Dann xxx€?"

„Ja das passt"
Das ist für mich kein Kaufvertrag.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das ist für mich kein Kaufvertrag.

Kann man so nicht sagen - evtl. schon.

Zitat (von luna87):
Und was mache ich wenn ich die Daten habe?

Dem Käufer einen Brief mit klassischer Briefpost als Einwurfeinschreiben schicken, dass er bis zum xx.xx.xx [konkretes Datum einsetzen, das mindestens 14 Tage plus Postlaufzeit in der Zukunft liegt] bezahlen soll, da man andernfalls den Käufer auf Zahlung verklagen wird. Kontodaten für die Zahlung unbedingt nochmals angeben.
Dann wartet man bis zum xx.xx.xx. Ist bis dann kein Geld da, geht man zu einem Anwalt.

Grundsätzlich "lohnt" es sich aber meist nicht, als Verkäufer einen Kaufvertrag mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.
Sie sollten nämlich damit rechnen, dass der Käufer (nachdem er bezahlen musste und die Ware bekommen hat) ungefähr tausend Fehler, Mängel und Reklamationsgründe finden wird, warum er die Ware zurückgeben will.
Da stehen dann Aufwand an Zeit und Nerven in keinem guten Verhältnis mehr zum Ertrag.

Das übliche Prozesskostenrisiko kommt noch dazu. (Sie könnten - warum auch immer - den Prozess verlieren; Sie könnten gewinnen, aber es stellt sich heraus, dass der Käufer insolvent oder Hartz4-Empfänger ist und gar nicht bezahlen kann ...)

Tendenziell ist es unter Aufwand/Nutzen-Aspekten meist sinnvoller, dem Erstkäufer mitzuteilen, dass man mit dem Kaufabbruch einverstanden ist und dann die Ware einfach nochmal zu inserieren und an einen anderen Käufer zu verkaufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Kann man so nicht sagen - evtl. schon.
Doch, kann ich so sagen: Für mich ist das kein Kaufvertrag. Ich sehe da keine Willenserklärung zum Kauf, sondern nur eine Preisanfrage.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von luna87):
„Machen wir glatt xxx€?"

„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen"

„Dann xxx€?"

„Ja das passt"



Dann konstruiere mit diesem Text mal einen Kaufvertrag.

Viel Spaß mit den Kosten die du dafür aufbringen musst um nachher eventuell doch mit leeren Händen dazustehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das ist für mich kein Kaufvertrag.
In dem bisher mitgeteilten kann ich auch keinen Kaufvertrag erkennen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Dann konstruiere mit diesem Text mal einen Kaufvertrag.


Konstruieren kann man schon:
„Machen wir glatt xxx€?" = Angebot 1
„Tut mir leid, ich weiß der Versand wird immer teurer aber ich kann diesen nicht komplett übernehmen" = Ablehnung von Angebot 1
„Dann xxx€?" = Angebot 2
„Ja das passt" = Annahme von Angebot 2

Aussichtslos ist die Sache in meinen Augen nicht - aber es ist auch kein Selbstläufer.
Das Prozesskostenrisiko ist einfach zu groß.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Tendenziell ist es unter Aufwand/Nutzen-Aspekten meist sinnvoller, dem Erstkäufer mitzuteilen, dass man mit dem Kaufabbruch einverstanden ist und dann die Ware einfach nochmal zu inserieren und an einen anderen Käufer zu verkaufen.

Volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1019 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von bostonxl):
Das ist für mich kein Kaufvertrag.
In dem bisher mitgeteilten kann ich auch keinen Kaufvertrag erkennen.


Ich allerdings schon:
Dass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt, gibt er zu verstehen, dass er den Kauf tätigen will!
und die Antwort: Ja, das passt! ist eine Zustimmung zum Preis und konkludent eine Bestätigung des Kaufes.

Oder wartet ihr, dass nach:" Ja, das passt noch" ein: Hiermit bestätige ich, dass ich Ware X zum ausgehandelten Kaufpreis Y nehme?

Ihr müsst bedenken: Der Käufer ist kein Jurist!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Dass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt, gibt er zu verstehen, dass er den Kauf tätigen will!
Dass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt ist für mich lediglich ein Hinweis darauf, dass ihm der ursprüngliche Preis zu teuer ist und für ihn die Ware nur einen Wert X hat.

Zitat (von Daskalos):
und die Antwort: Ja, das passt! ist eine Zustimmung zum Preis
Ja, das ist eine Zustimmung zum Preis. Mehr aber auch nicht. Nur alleine weil man sich über den Preis einig ist kommt noch kein Kaufvertrag zustande.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von luna87):
„Dann xxx€?"

„Ja das passt"

Für mich sind wir hier noch in der Verhandlungsphase und es existiert kein Kaufvertrag.

Der Interessent hat nach einem niedrigeren Preis gefragt, der VK hat einen niedrigeren Preis zugesichert. Was fehlt ist die Übereinstimmende Willenserklärung das der Interessent auch beim VK zum niedrigeren Preis kaufen wird.

Zitat (von Daskalos):
Dass der Käufer eine Preisreduzierung anfragt, gibt er zu verstehen, dass er den Kauf tätigen will!
Hier fehlt es an der Eindeutigkeit die Ware abzunehmen. Er fragt lediglich nach einem günstigeren Preis und gibt keine Erklärung ab, dass er dies dann auch kaufen wird.


Zitat (von bostonxl):
Das ist für mich kein Kaufvertrag.
Zitat (von fisch60):
Dann konstruiere mit diesem Text mal einen Kaufvertrag.
Zitat (von -Laie-):
In dem bisher mitgeteilten kann ich auch keinen Kaufvertrag erkennen.
Ich stimme mit euch überein.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von luna87):
Daher bestehe ich auf die Erfüllung des Vertrages.
Das steht dir frei. Trotzdem meine Empfehlung:
Verkauf den Artikel nach ordentlichem und eindeutigem Kaufvertrag an den nächsten Interessenten.

Um wieviel Versandkosten gehts denn bei dem nicht ganz billigen Artikel?
Oder man bietet nur Abholung an...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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