Hallo,
bin gerade sauer und enttäuscht.
Ich habe auf einer Plattform etwas verkauft. Ich sollte es drei Wochen reservieren, was ich auch tat, da versprochen wurde, es auch abzunehmen.
Gestern wurde dann wie vereinbart nach meiner Kontonummer gefragt und sie gab mir ihre Adresse.
Heute nun kam nun, dass doch kein Interesse mehr bestehen würde und ich das doch hoffentlich verstehen würde. Nein, ich habe das schon zu oft durch.
Kann ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen oder nicht, da es sich um einen privaten Verkauf handelt und wie gehe ich vor, falls ich auf Erfüllung bestehen kann? Fristsetzung und danach
Es war vereinbart, erst Bezahlung, danach Versand. Muss ich nun zuerst versenden, damit ich sie zur Zahlung auffordern kann?
Danke schon jetzt für eure Antworten und Mühe.
-- Editiert von Nora2030 am 14.04.2020 08:05
Kaufvertrag bei privatem Verkauf?
14. April 2020
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Frage vom 14. April 2020 | 08:03
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 7x hilfreich)
Kaufvertrag bei privatem Verkauf?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 14. April 2020 | 08:28
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Ja. Den Abschluss des Kaufvertrages muss man halt nachweisen können. Das heißt Schriftverkehr sichern. Schwieriger als auf Erfüllung bestehen ist das Durchsetzen, was meist mit Kosten, Zeit und Nerven verbunden ist, weshalb es sich meist nicht lohnt...ZitatKann ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen :
Nein, die Ware wird ja erst nach Bezahlung versendet und die möchte man jetzt erreichen.ZitatEs war vereinbart, erst Bezahlung, danach Versand. Muss ich nun zuerst versenden, damit ich sie zur Zahlung auffordern kann? :
das hätt eich schon nicht mitgemacht.. First come, first serve. Diese reserviererei ist meiner Meinung nach im höchsten Maße für den Vk unbefriedigendZitat. Ich sollte es drei Wochen reservieren :
#2
Antwort vom 16. April 2020 | 09:52
Von
Status: Weiser (16913 Beiträge, 5884x hilfreich)
Kannst du einen bestehenden Kaufvertrag nachweisen?ZitatKann ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. April 2020 | 12:36
Von
Status: Weiser (16460 Beiträge, 9280x hilfreich)
Realistisch:
Wenn man die Ware für den gleichen Preis auch anderweitig verkaufen kann, lohnt sich der Aufwand nicht, die ursprüngliche Käuferin zur Einhaltung des Kaufvertrags zu zwingen. Einfach neu zum Verkauf anbieten.
Anders sähe ich aus, wenn es sich um Ware handelt, die man nur schwer los wird oder ein erneuter Verkauf nur zu einem geringeren Preis möglich wäre.
#4
Antwort vom 16. April 2020 | 12:55
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Mich stört Kaufvertrag und Reservierung im Zusammenhang.
Denn wenn es einen Kaufvertrag gibt bedarf es keiner Reservierung.
Im Umkehrschluss ist die Reserverungszusage daher zumindest Indiez das es noch keinen Kaufvertrag gab.
Berry
#5
Antwort vom 16. April 2020 | 19:08
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Auf welcher Plattform?Zitat:Ich habe auf einer Plattform etwas verkauft.
Kannst du da sicherstellen, an welche Person du verkauft hast? (die genannte Adresse muss ja nicht stimmen)
Das soll wohl unabhängig voneinander gewesen sein. Also erst 3 Wochen reserviert, dann gestern gekauft und heute vom Vertrag zurückgetreten.Zitat:Denn wenn es einen Kaufvertrag gibt bedarf es keiner Reservierung.
Darüber ob bereits die Reservierung einen Kaufvertrag darstellt (das wäre mein nächster Gedanke) brauchen wir deshalb gar nicht mehr nachzudenken.
Stefan
#6
Antwort vom 17. April 2020 | 10:35
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatIch sollte es drei Wochen reservieren, was ich auch tat, da versprochen wurde, es auch abzunehmen. :
Das klingt ja schon nach Kaufvertrag und lediglich mit einer aufschiebenden Bedingung hinsichtlich Zahlung und Abholung (?).
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