Kaufvertrag ja oder nein? Rolex Uhr

24. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Patros
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Kaufvertrag ja oder nein? Rolex Uhr

Guten Abend, liebes 123recht Forum.
Ich habe ein kleines Problem, ich wollte mir eine schöne Uhr kaufen. Allerdings hat der Verkäuferin wohl ein höheres Angebot bekommen und hat diese Blitzartig rausgenommen.
(In der Anzeige stand, das er Sie im Auftrag verkauft)

plattform:Ebay Kleinanzeigen

Chat Verlauf:

Ich: Hallo biete 22k an


Verkäufer:
Nein danke


Ich:24?


Verkäufer:

24 ist Ok aber bin erst ab den 07.01 wieder da

Ich:

Soll ich denn was anzahlen oder wie hast dir das vorgestellt? Schöne Grüße


Verkäufer:
Ja wenn du willst das Ich die Anzeige auf Offline setzte dann wäre es Sinnvoll wenn du anzahlst. Ich kann dir das schriftlich bestätigen bekommst ein Ausweiskopie Whats App oder Mail und rest machen wir dann in bar wenn du es abholst

Ich:

Welches Datum ist auf der Garantie Karte? Bist du erst Besitzer?

(Hier standen mein Namen+Adresse)
Kannst gerne Kaufvertrag fertig machen

Verkäufer:

Also der Freund ist Erstbesitzer Ja Datum ist Juni 2021

Wie möchten Sie Anzahlung machen per Echrzeitüberweisung oder PayPal?

Ich kann das alles fertig machen kein Thema

Ich

Ok, würde ich die Rechnung zu dem Kauf dazu bekommen? Ich würde 500 per Paypal anzahlen und den Rest bei Abholung.
Wichtig ist, das die Uhr im Ungetragenen/Neuzustand ohne Gebrauchsspuren ist.



Verkäufer


Sorry für 500€ macht er das nicht

Das ist Ihn nicht Sicher es gibt sehr viele Anfragen


Einfach abwarten bis 07.01

ich:

Wenn wir einen Vertrag machen ist das sicher.

Ich bin Sammler und habe schon mehrere Uhren gekauft und dies war nie ein Problem.


Also kommt jetzt auf einmal kein Kauf zustande? Obwohl du mir zugesagt hast?

Und ich dir meine Vertragsdaten gesendet habe.


Dann aufeinmal hat er die Anzeige gelöscht und es steht dort verkauft.
Es ist eine relativ teure Uhr und ich möchte diese auch kaufen.

Anwalt einschalten?
Einwände?
Das ärgert mich so sehr, solch ein Verhalten.

wünsche euch ein schönes Weihnachtsfest

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Patros
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Dann sagte ich ihm, das ich den Kaufvertrag gerne einklagen möchte:


Ich:

Ich werde jetzt den Chatverlauf ausdrucken und die Verkaufsanzeige. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, diesen werden ich einklagen!


Verkäufer:

Sie haben mir nicht geschrieben und Ich habe keine Uhr zu verkaufen. Wenn Sie unbedingt einen Anwalt einschalten wollen dann bitte

Nochmal! Ich bin nicht verpflichtet Ihnen die Uhr zu verkaufen so einen Paragraphen gibt es nicht! Machen Sie was Sie wollen

Wenn Ihnen das glücklich macht reichen Sie die Klage ein. Ich werde nicht mal einen Anwalt brauchen weil die darüber lachen und es wird eingestellt

Sie verstehen eins nicht. Sie haben nichts bezahlt haben keine Fahrtkosten gehabt Ich habe nichts unterschrieben. Was wollen Sie denn anfordern?

Und jetzt habe Ich es mir anders überlegt. Ich verkaufe es nicht! Und jetzt?

Also Servus. Bitte nerven Sie mich nicht weiter sonst muss Ich es an Ebay melden wegen Belästigung

Ich wollte es mit Ihnen normal abklären verstehen Sie anscheinend nicht

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Patros):
Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen,

Sehe ich nicht so ... immerhin wurde mitten in den Verhandlungen zu den Zahlungsmodalitäten abgebrochen.



Zitat (von Patros):
diesen werden ich einklagen!

Da man ohnehin einen Anwalt benötigt, sollte man den das prüfen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Patros
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Chat Verlauf:

Ich: Hallo biete 22k an


Verkäufer:
Nein danke


Ich:24?


Verkäufer:

24 ist Ok aber bin erst ab den 07.01 wieder da

Ich:

Soll ich denn was anzahlen oder wie hast dir das vorgestellt? Schöne Grüße


Verkäufer:
Ja wenn du willst das Ich die Anzeige auf Offline setzte dann wäre es Sinnvoll wenn du anzahlst. Ich kann dir das schriftlich bestätigen bekommst ein Ausweiskopie Whats App oder Mail und rest machen wir dann in bar wenn du es abholst

Ich:

Welches Datum ist auf der Garantie Karte? Bist du erst Besitzer?

(Hier standen mein Namen+Adresse)
(Kannst gerne Kaufvertrag fertig machen)

Verkäufer:

Also der Freund ist Erstbesitzer Ja Datum ist Juni 2021

Wie möchten Sie Anzahlung machen per Echrzeitüberweisung oder PayPal?

(Ich kann das alles fertig machen kein Thema)


Das ist keine Zusage? Ich habe meine Privaten Daten übermittelt und ihm gebeten ein Kaufvertrag zu machen. Er sagte ich kann das alles fertig machen kein Problem.

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#4
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich tendiere zu Nein.

Eben weil nach der preislichen Einigung, ein schriftlicher Kaufvertrag folgen sollte, worin diese und ggf. weitere Vertragsbestandteile festgeschrieben und darüber geeinigt werden müsste, was mit der beidseitigen Unterschrift besiegelt hätte sollen, ist die preisliche Einigung, die ihr beide hattet, meiner Meinung nach, nicht ausreichend um zu sagen, dass ihr beide daran gebunden seid.
Zudem war zum Zeitpunkt der Einigung dein Vertragspartner dir nicht bekannt, was mindestens notwendig für einen Kaufvertrag ist.

Meine Empfehlung: Anwalt aufsuchen. Die wenige Hundert € sind in diesem Fall gut angelegt.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Da die 500 EUR Anzahlung abgelehnt wurden, sehe ich hier keinen Vertrag.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von maybemaybe):
Meine Empfehlung: Anwalt aufsuchen. Die wenige Hundert € sind in diesem Fall gut angelegt.


Wofür?

Damit der Anwalt dann auch nochmal bestätigt, dass kein Vertrag geschlossen wurde, weil man sich nicht über die Modalitäten einig war?

Zitat (von Patros):
Das ist keine Zusage? Ich habe meine Privaten Daten übermittelt und ihm gebeten ein Kaufvertrag zu machen. Er sagte ich kann das alles fertig machen kein Problem.


Nein. Und ein paar Zeilen weiter bestätigst du ja sogar selbst, dass noch kein Vertrag geschlossen wurde:

Zitat (von Patros):
ich:

Wenn wir einen Vertrag machen ist das sicher.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Naja, grundsätzlich kann mit Wenn wir einen Vertrag machen ist das sicher auch gemeint sein, dass man den schon zustande gekommenen Vertrag schriftlich fixieren will.

Trotzdem wäre mir das zu dünnes Eis.
Ich sehe auch eher keinen Vertrag.

Die Anwaltskosten betragen bei einem Streitwert von 24k€ ca. 1375€ allein für die außergerichtliche Tätigkeit.
Und 1375€ auszugeben für eine Angelegeheit, bei der die Erfolgsaussichten zwar nicht Null sind, aber doch sehr deutlich unter 50% liegen - das wäre mir zu riskant.
Und ohne Anwalt wird das nichts - zumal bei 24k€ ohnehin das Landgericht zuständig wäre, wo Anwaltszwang herrscht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Eine Rolex bei Ebay Kleinanzeigen kaufen, halte ich eh für riskant.
Es gibt genügend seriöse Händler/Geschäfte welche solche Uhren im Auftrag von Kunden verkaufen.
Wo hat der Verkäufer diese Uhr erworben?

Warum erst nach dem 07.01. den Verkauf abschließen? Bei dem Preis setzt man kein Zeitlimit auf Januar, vor allem, wenn man sie vor Weihnachten einstellt, könnte sie als Weihnachtsgeschenk gekauft werden.
Der Verkaufsabbruch könnte doch auch Folge ihrer Fragen sein.
Ist die Uhr tatsächlich vorhanden und ist sie echt?

Die Sache vergessen, ein Anwalt verursacht Spesen, dass sie die Uhr tatsächlich erhalten würden ist äußerst fraglich.

-- Editiert von Loni12 am 25.12.2021 10:18

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#9
 Von 
Patros
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für eure Antworten, dann werde ich mir das wohl sparen.
Es handelte sich um eine Uhr die sonst für ca 30k gehandelt wird, und deswegen hätte ich diese auch gerne für 24 erworben. Wieso ich eine Rolex bei Ebay Kleinanzeigen erworben möchte? Rolex verkauft ja so gut wie keine

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wenn eine Uhr, die sonst 30k€ kostet, bei Kleinanzeigen für 22k€ angeboten wird, ist mit 95% Wahrscheinlichkeit was faul.
Seien Sie froh.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn eine Uhr, die sonst 30k€ kostet, bei Kleinanzeigen für 22k€ angeboten wird, ist mit 95% Wahrscheinlichkeit was faul.
Sehe ich nicht unbedingt so.
Eine Uhr die bei einem Händler 30k kostet kauft dieser vielleicht für 20k ein. Treffen sich nun der private Verkäufer und der private Käufer direkt, dann einigt man sich auf die Mitte (oder 24k).

Aber die Risiken sollte man natürlich bedenken, etwa:
- die Uhr ist defekt
- die Uhr ist eine - gute - Fälschung
- die Uhr ist gestohlen
- der Verkäufer raubt einen später wieder aus (er kennt Name, Wohnort u.s.w.)
- der Verkäufer ist ein Trickbetrüger (zu hause stellt man dann fest, dass es plötzlich eine ganz andere Uhr ist)

Das alles aber nur allgemein gesagt, für den Beispielfall passt das nicht so ganz (ein Betrüger macht ja wohl eher keinen Rückzieher, das Geschäft war ja schon so gut wie fix).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Patros):
Rolex verkauft ja so gut wie keine

Naja, bei so um die 800.000 Uhren pro Jahr von "so gut wie keine" zu reden ...

Allerdings ist Rolex wählerisch, in der Tat verkaufen die nicht an "jedermann", da muss man schon gewisse Grundkompetenzen vorweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Es ist keine übereinstimmende beiderseitige Willenserklärung erkennbar, also gibt es keinen Vertrag.

Der Verkäufer ist hier noch rechtzeitig ausgestiegen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich sehe auch keinen Vertrag. Die Vertragsverhandlungen wurden abgebrochen. Bei einer Anzahlung von 500€ bei einem Kaufbetrag von 22.000€ auch kein Wunder. Das ist in der Tat sehr wenig...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei einer Anzahlung von 500€ bei einem Kaufbetrag von 22.000€ auch kein Wunder. Das ist in der Tat sehr wenig...
Wie kommst du denn darauf? Eine Anzahlung ist doch nicht vom Kaufpreis abhängig.
Wenn dann sind 500 Euro eher zu viel, der Verkäufer riskiert doch absolut nichts.

Man denke mal an ein Auto mit diesem Wert. Auch da sind 500 Euro eher die Obergrenze um das Fahrzeug erstmal zu sichern.

Stefan

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