Habe folgenden Artikel bei Ebay gekauft: 6522583056
Laut Beschreibung 100%-ig in Ordnung.
Ware wurde bezahlt, ich habe sie ordentlich verpackt erhalten. Als ich sie dann gebrauchsgemäß verwenden wollte (also in einen passenden Radiosockel eingesteckt), funktionierte sie sofort nicht.
Ich meldete mich beim Verkäufer und schickte die Ware auf meine Kosten zurück. Er überprüfte sie und schrieb mir anschließend das sie nicht in Ordnung sei, es wäre etwas geklebt. Ich habe nichts gemacht.
Dann hat er angeboten mir anteilig Kosten zu erstatten. OK, Bankverbindung wurde gemailt. Welche Kosten muß er eigentlich erstatten? Gesamte (Preis + Porto + Rückporto?)
Auf gestrige Nachfrage wann Geld eintrifft kam als Antwort das ich die Ware ja beschädigt hätte und somit er mir kein Geld zurückerstatten kann.
Ist das in Ordnung? Was kann ich machen um zu meinem Recht zu kommen??? Vielleicht helfen auch schon einige Paragrafen...
Kein Geld nach erfolgter Rückgabe
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wo wurde denn etwas geklebt? Soll er mal schreiben. Dann kann man dann mal auf dem Foto in der Beschreibung vergleichen (ob da vorher vielleicht schon etwas war?).
Oder hast du vielleicht vor dem absenden noch ein gemacht (bzw. beim auspacken)?
Wenn du keine Schuld hast, muss er dir sämtliche Kosten und Auslagen ersetzen (Gewährleistung ist Sache des VK).
Demnach also den Kaufpreis und die Rücksendekosten. Wird vom Vertrag zurückgetreten (sonst würde er wohl Ersatz oder Nachbesserung leisten) sind auch die Hinsendekosten (zum K) zu ersetzen.
Wichtig: Unwissende VK argumentieren oftmals, dass erst ab 40 Euro Warenwert Versandkosten zu erstatten sind. Dies ist aber nur bei Widerruf und ordentlicher Belehrung der Fall (die er übrigens auch nicht hat).
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Ich hab gestern nach einen Bild gefragt wg defekten Stift.
Heute kam als Antwort zurück das nicht der Stift kaputt ist, sondern die Röhre aufgrund eines Kurzschlusses defekt ist. (Angeblich wurde sie falschrum eingesetzt)
Außerdem befindet sich die Ware (mein Eigentum!) nicht mehr in seiner Obhut.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Angaben des Verkäufers sind widersprüchlich!(Erst geklebt,dann Kurzschluß)
Kann man so eine Röhre überhaupt falsch einsetzen?Normalerweise ist der Sockel doch so konstruiert,dass dies ausgeschlossen ist...?!
Richtig, man kann die Röhre überhaupt nicht falschrum einsetzen.
Tja, und weil wir hier im Besitz einer Rechtsschutzversicherung mit Verbraucherschutz sind werde ich am Dienstag ganz brav zum Rechtsanwalt gehen und dem Verkäufer ein Briefchen zukommen lassen.
Fortsetzung folgt...
Der VK ist doch ein VerkaufsAgent - also handelt mit Ware, die ihm andere zur Versteigerung vorbeibringen.
Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass er die Birne vorher geprüft hat (was ist das für eine Lampe? Hat jeder soetwas im Keller liegen?) - eher könnte ich mir vorstellen, dass der "Vorbesitzer" die Angaben zu der Irne gemacht hat und er einfach dem vertraut (vielleicht hat der Vorbesitzer jetzt auch die Lampe zum Nachprüfen - daher nicht mehr in seinem Besitz)...
Aber naja, wenn die Sache eh zum RA geht...
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Nein, sowas hat nicht jeder im Keller liegen. Das ist eine Radioröhre, die man in Radiogeräte bis ungefähr 1965 eingebaut hat. Früher sind alle Radios mit Röhren ausgestattet gewesen. (Natürlich jeder mit anderen Röhrentypen.)
Hat heutzutage auch nicht jeder mehr im Keller liegen so Zeug.
Ich glaub nämlich er hat das Ding so wie es war weiterverkauft, denn ein Röhrenprüfgerät ist auch sehr schwer zu bekommen, bzw. jemanden zu finden der ein funktionsfähiges hat.
er gibt ja an, dass es geprüft wurde (sogar mit Typ). Von daher könnte ich mir, wie gesagt, vorstellen, dass dies die Angaben des "Vorbesitzers" waren.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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