Klage wegen negativer Bewertung bei eBay

9. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
puppa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Klage wegen negativer Bewertung bei eBay

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu meiner Situatuion. Und zwar habe ich bei eBay eine Kinderjacke ersteigert. In der BEschreibung stand unteranderen: Daunenjacke Größe 98/104/110 Nike Jacke wie neu


So sie kam dann an. Die Jacke hat 0 Daunen (das war uns halt wichtig), sieist aus 100% Polyester. Mein Sohn (Größe 92) kriegt die Jacke noch nicht mal richtig an. wie neu?Die Gummis unten and er Jacke sind ausgeleiert. Und zum Thema Nike. Ein Haken war auf der Jacke eingenäht. Allerdings weder im Zettel noch auf den typischen Dingen, wo Nike sein Logo aufdruckt, war was von Nike zu sehen.

Nach einigen hin und her mit Mails gab ich folgende Bewertung ab: Artikel entsprach nicht den Angaben,keine Daunenjacke falsche Größe
Nun will die Dame klagen, wenn ich die negative Bewertung nicht zurück nehme. Hat sie gute Erfolgschancen?

LG

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

klagen kann die dame wie sie will,.. sie wird aber NULL erfolg damit haben

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Nun will die Dame klagen, wenn ich die negative Bewertung nicht zurück nehme. Hat sie gute Erfolgschancen?


Die Erfolgschancen für die Verkäuferin, die Klage zu gewinnen, tendiert meiner Meinung nach gegen null.
Du hast keine Drohung, Beleidigung und vorallem nicht das oft erwähnte Wort "Betrüger" in der Bewertung geschrieben.
Daher wäre ich sehr gelassen an deiner Stelle.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Schließe mich da Scappler an - die Bewertung ist sachlich und wohl auch inhaltlich richtig. Da würde ich einer Klage auch gelassen entgegensehen.

Obendrein: wenn die Jacke tatsächlich keine Daunen hat, wäre ein Sachmangel nach § 447 BGB gegeben, der zur Nacherfüllung, respektive Rückabwicklung zu Lasten und Kosten des Verkäufers berechtigt.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
puppa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schön. Dann werde ich die negative Bewertung nicht zurück ziehen :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Vorausgesetzt, die Bewertung enthält nur beweisbare Tatsachen.

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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

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#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Vorausgesetzt, die Bewertung enthält nur beweisbare Tatsachen.

Dürfte wohl eher nicht das Problem sein.
quote:
Die Jacke hat 0 Daunen (das war uns halt wichtig), sieist aus 100% Polyester.




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Meiner Meinung nach wird die Dame dich nicht verklagen ( ich würde es nicht tun an ihre Stelle )
Als Käufer steht dir zu , ein Artikel / KAUFABWICKLUNG zu bewerten und das hast du wahrheitsgemäß getan.
Jeder Richter würde dir Recht geben .
Wie teuer war denn die Jacke ?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
puppa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Insgesamt so um die 7 Euro :augenroll:

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Sie hat mir nun gesagt ich solle die Jacke zurück schicken und sie konnte nichts dafür das ich so dicke Kinder hätte (nee ist klar), mal nebenbei meine negative Bewertung war die 4. Negative

-- Editiert puppa86 am 10.02.2013 14:39

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Sie hat mir nun gesagt ich solle die Jacke zurück schicken


Wichtig.
Vorab von der Verkäuferin bestätigen lasen, dass sie den Hin- und den Rückversand übernimmt.
Auch abklären, ob sendungsverfolgt versendet werden soll.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Vielleicht noch Fotos machen, nicht dass am Ende behauptet wird, die falsche Jacke kam an, oder sie wäre doch aus Daumen, etc.

Und beim Rückversand absichern, dass sie nicht sagen kann, es wäre nichts angekommen, oder das Paket wäre leer, etc.

Dazu finden sich in diesem Forum wöchentlich Beiträge...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Scappler:

Was ist, wenn die VK behauptet, es sei eine andere Jacke verschickt worden? Deswegen "beweisbar".

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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
puppa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Fotos waren ja in der Auktion bei

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