Klagen bei falscher Verpackung???

23. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Hendrikpb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Klagen bei falscher Verpackung???

Ich habe bei ebay ein Notebook ersteigert, dass mir anschließend in Zeitung umwickelt (ca. 3-4cm Stärke) zugeschick wurde. Beim Auspacken (mit Fotos dokumentiert) musste ich feststellen, dass das Display gebrochen war. Da die Post wahrscheinlich den Schaden nicht ersetzen wird (die Postangestellte schmunzelte beim anblick der Verpackung) und der Verkäufer jegliche Schuld abstreitet ( Zitat:" Zeitung ist das Verpackungsmaterial der Profis") ist meine Frage, ob ich im Recht bin und auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen sollte? Welche Kosten können für mich entstehen?
Vielen Dank für Antworten.




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Hendrikpb,

die Post schreibt vor:

Der Absender hat die Sendung ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung, mit Ausnahme der Verpackung für Sendungen mit der Zusatzleistung Wert International, keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er hat sie so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der Deutschen Post und Dritten keine Schäden entstehen


Bei einem Laptop dass nur in Zeitung eingepackt ist, ist die Verpackung wohl nicht ausreichend. Zumahl da wohl "nicht werfen" vermerkt sein müsste. Nicht umsonst kommen die Dinger vom Hersteller etc. immer in Styropor verpackt. Die TFT´s sind bei Erschütterungen etc. da schon in gewisser Weise sehr empfinglich.

Ich würde mich an den Verkäufer wenden, von der Post hast Du wohl nichts zu erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich würde aber trotzdem mit dem Verkäufer vor dem Einleiten weiterer Schritte versuchenen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Lass Dir von der Post doch bestätigen, dass die Verpackung dafür nicht ausreichte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hendrikpb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal.
Der Verkäufer hat auf die Verpackung "Notebook 625€" geschrieben. Außerdem ist er total uneinsichtig und unterstellt, dass mir das Notebook "vom Tisch gefallen" sein könnte. Eine Frist zur umwandlung oder rückerstattung habe ich auch schon gesetzt, die aber schon verstrichen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

mit der Aufschrift hat er wohl schon alleine gegen:

wobei die äußere Verpackung, mit Ausnahme der Verpackung für Sendungen mit der Zusatzleistung Wert International, keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf
verstossen.

Ausserdem denke ich, daß die Postbeamten wenn sie auf jedwelche Aufschriften achten sollen, schon ein wenig überfordert sind. NICHT WERFEN o.ä. wäre wohl an Kennzeichnung angebracht gewesen, und ausserdem auch eine entsprechende Polsterung mit Styroporkügelchen oder Styroporfixierungen etc.


Hast Du Zeugen für das öffnen der Verpackung? Die Fotos geben da ja schon einen guten Anhaltspunkt, ausserdem wird Dir der Postbeamte doch auch bestätigen, dass die Verpackung gar nicht ausreichend ist.

Und wer sagt Dir dass das Display nicht schon kaputt war, als er es auf den Weg gebracht hat. Das könntest Du ihm ja auch unterstellen!!! (das will ich nicht raten, sondern es ist lediglich eigentlich die Gegenüberlegung).


Ich habe selber ein Laptop,welches mir mal vom Tisch gefallen ist (im zusammengeklappten Zustand) und das Display war dabei nicht gleich kaputt, jedoch hatte das Display nach einiger Zeit Wärmeprobleme. Du siehst, so ein Sturz muss nicht zwangsläufig zu solchen Schäden führen und die Vermutung ist nicht unbedingt wage, wenn ich anzweifle dass das Laptop unversehrt auf den Weg gegangen ist. Da wäre der Verkäufer auch ersteinmal in der Beweispflicht.



Ich denke Du bist auf jeden Fall im Recht. Um welchen Warenwert geht es hier?? (um abschätzen zu können, ob es sich lohnt ohne Rechtschutzversicherung da ran zu gehen). Schliesslich wirst Du die Kosten, auch wenn Du Recht bekommst, ersteinmal auslegen müssen. Poste doch auch mal den Link der Auktion, um sich den Verkäufer mal näher ansehen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Hendrik,

ich fand für Dich noch folgendes:

bedauerlicher Weise haftet die Post faktisch nur, wenn äußere Gewalteinwirkungen am Versandgut ersichtlich sind.
Wenn Sie beweisen können - Zeugen oder ähnliches -, das die Ware ordnungsgemäß und funktiontüchtig verpackt wurde, dann hat der Käufer schlechte Karten. Für den Zeitraum ab Aufgabe der Ware bei der Post ist die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf ihn übergegangen.


Da der Verkäufer Dir aber ja geschrieben hat, dass er Papier für die Verpackung Nummer 1 hält, hat er wohl selbst bezeugt, die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt zu haben. Somit ist weder von der Post, noch von Dir zu erwarten, dass die Gefahr übergegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hendrikpb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Auktion findet ihr unter

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2729094877

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Na, das scheint bei dem wohl Standard zu sein. Man schaue in seine Bewertungen und die Kommentare und nicht mehr angemeldet ist er auch schon. Ganz übel diese Sorte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

also da er nicht mal mehr Mitglied bei Ebay ist (wahrscheinlich hat er das bei mehreren gemacht - Vermutung), wirst Du über die Schiene wohl tatscählich nichts mehr erreichen. Das scheint bei ihm tatsächlich wie Sabi70 schon sagt "Standard" zu sein.
Ich würde bei einem Auktionspreis von 625 Euro würde ich ihn jetzt zunächst auf seinen Verpackungsfehler aufmerksam machen und ihm eine letzte Frist setzen. Das ganze nicht per Mail sondern per Übergabeeinschreiben. Dann hast Du auf jeden Fall einen Beweis. danach wird Dir wahrscheinlich der Rechtsweg nicht erspart bleiben. Ansonsten sind die 625 Euro wohl weg, weil das Gerät ohne Display unbrauchbar, und die Displays sehr teuer sind. Gericom Notebooks sind ja im normalen Handel Neu schon ab ca. 950 Euro erhältlich und 1 Ghz ist ja von der Leistung auch nicht mehr das allerneueste.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hendrikpb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch richtig lust dem Typen eins reinzuwürgen. Nur ohne Rechtsschutz ist meine Hemmschwelle zu klagen relativ hoch. Falls jemand meine Hemmschwelle etwas senken kann (eigene Erfahrungen oder Beispielfälle mit Kostenübersicht) wäre ich sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Geh doch erstmal zum Anwalt und laß Dich profesionell beraten. Die Erstberatung liegt zwischen 30 - 50 Euro und der wird Dir schon sagen welche Chancen Du hast. Ich persönliche sehe gute Chancen für Dich aber wir können Dir keine Fachberatung geben und bei so einem hochpreisigen Artikel lohnt sich der Gang zum Anwalt.
Drucke alle Auktionsrelevanten Beschreibungen (Auktion), Bewertungen und Emails aus. Setze Dich in Kontakt mit den anderen Ebayern die der Typ über den Tisch gezogen hat und laß Dir die ebenfalls mangelhafte Verpackung bestätigen. Strebt eventuell eine Sammelklage an.
Ich an Deiner Stelle würde den Typen nicht so einfach davonkommen lassen.
Ansonsten gibt es da noch die Strafanzeige bei der Polizei aber das dauertttttttttttttttttt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hendrikpb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.885 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.802 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.