Hallo, habe bei ebay Kleinanzeigen eine Uhr gekauft und mit PayPal gezahlt.
Als die Uhr bei mir war, erkannte ich das es sich um eine fast n perfekte Fälschung handelt.
Verkäufer angeschrieben, er hat sich entschuldigt und mein Geld zurück überwiesen. Angeblich wusste er nicht das es eine Fälschung war.
Mein verdacht ist dass er auf ebay Kleinanzeige absichtlich diese Uhren verkauf.
Frage:Kann bzw sollte ich diese Person verklagen um ihn einen Denkzettel zu verpassen oder ist eine Klage eher schädlich für mich (Finanziell, Stress..) ?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen, da ich es einfach nicht richtig finde dass er so einfach unbestraft andere betrügt.
Das einzige was ich habe ist sein PayPal Account und wahrscheinlich auch sein ebay Account.
Klagen oder nicht ? Fälschung
18. April 2015
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Frage vom 18. April 2015 | 02:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Klagen oder nicht ? Fälschung
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 18. April 2015 | 08:05
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Auf was will man Klagen?
Der Verkäufer hat erwähnt das er selbst nichts davon wusste, und es entstand kein Schaden.
Sind Beweise vorhanden das eben der Verkäufer vorsätzlich handelt?
Gekränkte Ehre dürfte kein Klagegrund sein.
#2
Antwort vom 18. April 2015 | 12:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatAuf was will man Klagen? :
Der Verkäufer hat erwähnt das er selbst nichts davon wusste, und es entstand kein Schaden.
Sind Beweise vorhanden das eben der Verkäufer vorsätzlich handelt?
Gekränkte Ehre dürfte kein Klagegrund sein.
Also er bietet die selbe Uhr nochmal an also das ist natürlich ein Beweis das es diese Fälschungen absichtlich verkauft, nur ob man das auch als Beweis für eine Klage nehmen kann, weiß ich nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. April 2015 | 16:22
Von
Status: Schüler (394 Beiträge, 276x hilfreich)
Dann fragt sich immer noch auf was du dann bitte klagen willst ?
Wenn er die gefälschte Uhr jetzt wieder als Original anpreist, dann informiere den Hersteller. Alles andere wäre hier verschwendete Zeit/Geld.
#4
Antwort vom 20. April 2015 | 11:52
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Man kann natürlich in der Konstellation auch Strafanzeige erstatten.
Und jetzt?
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