Klagen oder nicht ? Fälschung

18. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb412516-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Klagen oder nicht ? Fälschung

Hallo, habe bei ebay Kleinanzeigen eine Uhr gekauft und mit PayPal gezahlt.

Als die Uhr bei mir war, erkannte ich das es sich um eine fast n perfekte Fälschung handelt.

Verkäufer angeschrieben, er hat sich entschuldigt und mein Geld zurück überwiesen. Angeblich wusste er nicht das es eine Fälschung war.


Mein verdacht ist dass er auf ebay Kleinanzeige absichtlich diese Uhren verkauf.

Frage:Kann bzw sollte ich diese Person verklagen um ihn einen Denkzettel zu verpassen oder ist eine Klage eher schädlich für mich (Finanziell, Stress..) ?

Was würdet ihr an meiner Stelle machen, da ich es einfach nicht richtig finde dass er so einfach unbestraft andere betrügt.

Das einzige was ich habe ist sein PayPal Account und wahrscheinlich auch sein ebay Account.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Auf was will man Klagen?
Der Verkäufer hat erwähnt das er selbst nichts davon wusste, und es entstand kein Schaden.
Sind Beweise vorhanden das eben der Verkäufer vorsätzlich handelt?
Gekränkte Ehre dürfte kein Klagegrund sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb412516-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Auf was will man Klagen?
Der Verkäufer hat erwähnt das er selbst nichts davon wusste, und es entstand kein Schaden.
Sind Beweise vorhanden das eben der Verkäufer vorsätzlich handelt?
Gekränkte Ehre dürfte kein Klagegrund sein.


Also er bietet die selbe Uhr nochmal an also das ist natürlich ein Beweis das es diese Fälschungen absichtlich verkauft, nur ob man das auch als Beweis für eine Klage nehmen kann, weiß ich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Dann fragt sich immer noch auf was du dann bitte klagen willst ?

Wenn er die gefälschte Uhr jetzt wieder als Original anpreist, dann informiere den Hersteller. Alles andere wäre hier verschwendete Zeit/Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Man kann natürlich in der Konstellation auch Strafanzeige erstatten.

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