Kleinanzeigen Ebay Verkäufer hat Waren an jemand anderen verkauft

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
DocBrown123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen Ebay Verkäufer hat Waren an jemand anderen verkauft

Hallo,

ich wollte über Ebay Kleinanzeigen einen Artikel kaufen und habe das auch sehr deutlich dem Verkäufer zum Ausdruck gebracht anbei der gesamte Verlauf. Es wäre nett wenn man mir dazu etwas sagen könnte, da ich den Artikel wirklich gerne gehabt hätte und gerade sehr sauer bin.

Verlauf:

Ich am 17.08.2017
Hallo und guten Tag Herr Verkäufer,
ist an dem Preis für den XYZ noch etwas zu machen oder ist dieser nicht verhandelbar?
Freundliche Grüße
Ich

Ich am 17.08.2017
Hallo Herr Verkäufer,
wir haben eben telefoniert, ich möchte XYZ verbindlich kaufen. Bitte melden Sie sich bei mir wenn Sie nächste Woche wieder in Musterhausen sind.
Meine E-Mail lautet: Müller-Meier@Musterhausen.de
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ich

Verkäufer am 22.08.2017, 10:22
Hallo Herr Ich,
den XYZ können Sie heute abholen!
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer

Ich am 22.08.17, 11:40
Hallo Herr Verkäufer,
ich bin heute morgen ins Ausland gefahren morgen wäre ich aber wieder in Musterhausen, ginge das für sie auch?
Mit freundlichen Grüßen
ICH

Verkäufer am 22.08.17, 22:39
ja klar, melden Sie sich!

Ich am 23.08.17, 20:19
Hallo Herr Verkäufer,
ich bin wieder im Lande, wäre es möglich den XYZ morgen abzuholen?
Viele Grüße
Ich

Verkäufer am 23.08.17, 20:29
Tut mir leid aber da Sie sich heute nicht gemeldet haben habe ich den XYZ mittlerweile verkauft.
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer

Ich am 23.08.17, 20:40
Ich hatte doch definitiv die Zusage gegeben.... Ich war ja noch im Ausland und hatte kein Internet... Prima....

---

Meiner Meinung ist doch hier ein Kaufvertrag zustande gekommen? Welcher Anwalt würde sich ggf. darum kümmern?

Vielen Dank für Eure Zeit
Doc Brown

-- Editier von DocBrown123 am 23.08.2017 21:13

-- Editier von DocBrown123 am 23.08.2017 21:13

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Warenwert?
Hat man die Straßenanschrift des Verkäufers?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DocBrown123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

der Neupreis der Ware liegt bei ca. 200 Euro, der Wert in der Anzeige belief sich bei 50 Euro.

Nein lediglich das Ebay Kleinanzeigen Profil des Verkäufers, was aber ja nicht viel aussagt.

-- Editiert von DocBrown123 am 23.08.2017 22:30

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Die Problematik, dass Sie (wie sich aus dem obigen Verlauf ergibt) einvernehmlich eine Abholung für den 23.08 vereinbart hatten, Sie aber den Verkäufer am 23.08 vergeblich haben warten lassen, kann aber auch ein Anwalt nicht wegdiskutieren.

Die gesetzlichen Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung betragen 70,20€ zzgl. MwSt.
Ich glaube nicht, dass Sie einen Anwalt finden, der diesen Fall übernimmt (zu viel Arbeit für zu wenig Geld).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von DocBrown123):
Nein lediglich das eBay Kleinanzeigen Profil des Verkäufers, was aber ja nicht viel aussagt.

Ohne ladungsfähige Anschrift wird das nicht wirklich erfoglreich.

Dann noch das Problem, das man sich am 23. erst spät abends gemeldet hat. Das senkt die Erfolgsquote nochmals erheblich.



Zitat (von DocBrown123):
Welcher Anwalt würde sich ggf. darum kümmern?

Da wird sich wohl kein seriöser Anwalt finden lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
der Neupreis der Ware liegt bei ca. 200 Euro, der Wert in der Anzeige belief sich bei 50 Euro.


War es denn Neuware? Wenn der Preis für den Artikel nicht wirklich gut war lohnt sich der Aufwand sonst eher nicht.

-- Editiert von Ebenezer am 25.08.2017 23:27

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich fürchte, der Verkäufer wird argumentieren, sie hätten gesagt sie würden sich am nächsten Tag melden und abholen. Haben das dann aber erst nach 20 Uhr getan. Da er die Ware aber an dem Tag noch loswerden wollte, hätte er einen anderen Käufer gefunden. Letztlich wären Sie erst nicht morgen = 23. gekommen, sondern erst übermorgen = 24.8.

Und die Meldung erfolgte so spät, dass er nicht mehr warten wollte. Ich glaube nicht, dass sie einen Anspruch darauf gehabt haben, am 23. sich spät zu melden UND die eigentliche Abholung auf den 24. zu legen. die Nachricht von 22. lese ich so, dass sie sich melden und abholen wollten.

ich fürchte, vor Gericht haben Sie keine CHance.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#7
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Woher kommt eigentlich diese seltsame Annahme ein Vertrag wäre hinfällig nur weil man zu spät abholt? Das ist jetzt schon der dritte Post der das einfach so behauptet.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Für mich ist der Schriftwechsel so zu verstehen, dass mit der Abholung am nächsten Tag eine Nebenabrede getroffen wurde. Die nicht eingehalten wurde.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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