Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich habe über Kleinanzeigen einen Artikel verkauft, der noch ca. 1 Jahr Restgewährleistung bei Amazon hatte, die Rechnung hatte ich mitgeliefert. Es ist dann ein Defekt bei diesem Artikel aufgetreten und Amazon musste kontaktiert werden.
Das ging aber, wie sich dann herausstellte, nur über mich, der neue Käufer hatte hier keine Möglichkeit. Der Artikel war nach der Reparatur immer noch defekt, von daher wurde Amazon jetzt nochmal kontaktiert und es wird eine Rückerstattung veranlasst.
Nun zur Frage: Das Geld geht jetzt erstmal zu mir als Ursprungs-Käufer zurück, dann würde der Käufer auf Kleinanzeigen sein Geld von mir geschickt bekommen. Bekommt er das Geld, was er für den Artikel auf Kleinanzeigen bezahlt hat geschickt, oder den kompletten Neupreis, den Amazon erstattet, welcher ca. doppelt so hoch ist wie der letztendliche Preis auf Kleinanzeigen (Der Käufer hat einen kleinen Teil des Preises angeboten für die Mühe der Abwicklung mit Amazon)
Vielen Dank schonmal für jegliche Hilfe.
Viele Grüße,
ndiekh
-- Editiert von User am 28. Oktober 2022 12:11
Kleinanzeigen - Gewährleistungsabwicklung nach Verkauf - Höhe der Rückerstattung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Es ist die Ware deines Käufers, ihm steht das Geld zu.
Danke für die Info.
Was mich in der Hinsicht nicht sicher hat sein lassen waren eben die Tatsachen, dass keine explizite Übertragung der Gewährleistungsansprüche stattgefunden hatte sowie die Abwicklung nur über mich möglich war. Von daher hatte ich mich gefragt, ob es dann eben als Rückabwicklung des Kaufs über Kleinanzeigen und dadurch dann eben nur die Erstattung seines gezahlten Geldes ablaufen würde.
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ZitatWas mich in der Hinsicht nicht sicher hat sein lassen waren eben die Tatsachen, dass keine explizite Übertragung der Gewährleistungsansprüche stattgefunden hatte :
Wäre auch recht schwer, da die Gewährleistung vor über 20 Jahren abgeschafft wurde.
Also erst mal die spannenende Frage, was konkret denn nun übertragen wurde, gesetzliche Mängelhaftung oder Garantie.
Und dann, wie genau es übertragen wurde.
Könntest Du diese Aussagen mal bleiben lassen? Statt damit die Fragenden zu verwirren?ZitatWäre auch recht schwer, da die Gewährleistung vor über 20 Jahren abgeschafft wurde. :
Die Gewährleistung wurde nicht abgeschafft, ebenso wurde keine Sachmängelhaftung eingeführt. Die Begriffe werden synonym genutzt und beziehen sich auf BGB § 437 ff. Nirgendwo im entsprechenden Abschnitt des BGB wird das Wort Sachmängelhaftung oder das Wort Gewährleistung genutzt.
ZitatDie Gewährleistung wurde nicht abgeschafft :
Dann sollte an sich mal ein altes BGB beschaffen und vergleichen ...
Zitatebenso wurde keine Sachmängelhaftung eingeführt. :
Das ist schlicht und ergreifend falsch, einfach mal im entsprechenden Abschnitt nachlesen
ZitatNirgendwo im entsprechenden Abschnitt des BGB wird das Wort Sachmängelhaftung oder das Wort Gewährleistung genutzt. :
Korrekt, da das Gesetz von Fachleuten gemacht wurde, finden sich dort die korrekten Begriffe "Sachmangel" und "Rechtsmangel".
Diese Diskussion wird also doch nie alt xD Selbst "Gewährleistung" wird begrifflich auch immer noch im BGB verwendet. Nun kann man sagen, das ist wie mit der Rechtschreibung; nach und nach werden einige Dinge eben angepasst, andere nicht. Auch das hat aber in aller Regel überhaupt keine rechtlichen Hintergründe. Und bezüglich "Gewährleistung" müsste man sich die Frage stellen, was damit überhaupt zum Ausdruck gebracht beziehungsweise geregelt werden sollte, das begrifflich zu verändern. Dabei haben wir es nicht mal mit etwas zu tun, das je legaldefiniert gewesen wäre oder Ähnliches. Sondern das ist ein dermaßen gefestigter Begriff, dass man damit ohne Weiteres auch untersuchen könnte, "Wie war die Gewährleistung im Antiken Rom geregelt?" – der Begriff ist ungefähr so feststehend wie die Wörtchen "und" und "oder"^^
Aber ist ja nicht so, als wäre das zum ersten Mal angesprochen, und ich bin Harry auch nicht böse dafür :D Ich sehe es als kleine Marotte^^
Jedenfalls kann man zur oben genannten Frage tatsächlich alles Mögliche vertreten. Entweder das ganze Geld oder nur der (geringere) Kaufpreis oder sogar noch mehr oder gar nichts. Hier kann man mal schön seine Argumentations- und Durchsetzungskraft üben :D Und ansonsten würde ich einfach pauschal vorschlagen, man teilt sich den "Gewinn" :D
-- Editiert von User am 29. Oktober 2022 11:52
Na da hab ich ja was losgetreten mir meiner Formulierung^^
ZitatAlso erst mal die spannenende Frage, was konkret denn nun übertragen wurde, gesetzliche Mängelhaftung oder Garantie. :
Und dann, wie genau es übertragen wurde.
In der Anzeige hatte ich geschrieben "...und hat somit noch 1 Jahr Garantie bei Amazon, die Rechnung wird mitgeliefert." Im Nachhinein ist das so auch nicht richtig, gegenüber Amazon gibts da ja nur Sachmängelhaftung/Gewährleistung, es besteht aber noch Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller.
Eigene Sachmangelhaftung wurde mit "Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung und Rücknahme aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt." ausgeschlossen.
Ansonsten ist bzgl Übertragung nichts passiert, außer dass der Käufer eben die Rechnung per Mail gesendet bekommen hat.
ZitatJedenfalls kann man zur oben genannten Frage tatsächlich alles Mögliche vertreten. Entweder das ganze Geld oder nur der (geringere) Kaufpreis oder sogar noch mehr oder gar nichts. Hier kann man mal schön seine Argumentations- und Durchsetzungskraft üben :D Und ansonsten würde ich einfach pauschal vorschlagen, man teilt sich den "Gewinn" :D :
Die Idee klingt auch nicht schlecht :D werde auf jeden Fall nochmal mit ihm reden müssen
ZitatNa da hab ich ja was losgetreten mir meiner Formulierung^^ :
Ja, so ist das mitunter in einem Diskussionsforum ...
Zitatgegenüber Amazon gibts da ja nur Sachmängelhaftung/Gewährleistung, :
Amazon gibt auch Garantien, meist aber nur auf eigene Produkte.
Zitat"...und hat somit noch 1 Jahr Garantie bei Amazon, die Rechnung wird mitgeliefert." :
Wenn der Garantiegeber festgelegt hat, das die Garantie nur dem Erstkäufer zustehen sollte, würde das den Verkäufer bei solcher Vereinbarung als vertragliche Nebenpflicht dazu verpflichten, diese Abwicklung für den Käufer kostenfrei abzuwickeln.
Der Käufer ist dabei so zu stellen, als hätte er die Abwicklung selbst vorgenommen.
Deine falsche Formulierung ist aber dein Problem. Dadurch tritts du selbst nämlich an die Stelle des Garantiegebers, bzw. bist dazu verpflichtet die Erbringung einer Garantieleistung zu ermöglichen.ZitatIm Nachhinein ist das so auch nicht richtig, :
Imho bekommt er den Betrag den Amazon erstattet hat (unabhängig vom wieso und warum)...ZitatNun zur Frage: Das Geld geht jetzt erstmal zu mir als Ursprungs-Käufer zurück, dann würde der Käufer auf Kleinanzeigen sein Geld von mir geschickt bekommen. Bekommt er das Geld, was er für den Artikel auf Kleinanzeigen bezahlt hat geschickt, oder den kompletten Neupreis, den Amazon erstattet :
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