Hallo,
habe bei Kleinanzeigen etwas verkauft. Habe mich mit dem Käufer auf einen Preis geeinigt. Zahlung wollte er per Paypal machen. Gab ihm die Daten und er hat überwiesen. Nun habe ich gesehen das er die Option mit Gebühren gewählt hatte. Ich bekamm vom Gesamtbetrag eine Gebühr abgezogen.
Ich sagte dem K das ich NUR Freunde und Bekannte Zahlung akzeptiere und buchte das Geld zurück.
Käufer sagt nun das ihm die Gebühren fehlen und er das Geld wieder haben möchte.
Ich sagte es ist ja nicht mein Problem wenn er einfach, ohne vorher abzuklären, die Option mit Gebühren bei PP benutzt. Dadurch habe ich ein Verlust und muss mich am Ende noch mit dem Käufer rumschlagen wenn er behauptet keine Ware bekommen zu haben und PP einschaltet.
Wer ist nun im Recht ? Er sagt ich soll ihm das Geld geben oder er verklagt mich
Kleinanzeigen. Käufer bezahlt per PAYPAL. Ich bekomme Gebühren abgezogen. Wer zahlt die Gebühren ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo,
du solltest hgier dem Käufer ganz schnell wieder die Zahlung via PP erlauben, in der Art und weise wie er schon gezahlt hatte! Die Gebühren hast natürlich DU zu tragen!
Der K muss hier rein gar nichts abklären! Du hast ihm PP angeboten, also musst du es auch akzeptieren. Im übrigen hat der K hier die einzig rechtlich korrekte Art von PP genutzt die es in Eurem Fall gibt!Zitat:ohne vorher abzuklären, die Option mit Gebühren bei PP benutzt.
So, du hast also dem K gesagt dass du nur Betrug begehst?Zitat:Ich sagte dem K das ich NUR Freunde und Bekannte Zahlung akzeptiere
Der K ist also ein Freund oder Bekannter von dir? Wieso gibt es denn zwischen dir und deinem Freund oder Bekannten jetzt ein Problem?
Selbigen musst du in den Verkaufspreis vorher mit einpreisen!Zitat:Dadurch habe ich ein Verlust
Genau deswegen bietet man auch keine Zahlungsoptionen an, die meinen sich über das BGB stellen zu wollen!Zitat:und muss mich am Ende noch mit dem Käufer rumschlagen wenn er behauptet keine Ware bekommen zu haben und PP einschaltet.
Solltest du im übrigen ganz schnell machen, die Gebühren bekommt er von dir problemlos eingeklagt, dann darfst du noch seinen Anwalt und Gerichtskosten obendrein zahlen...Zitat:Er sagt ich soll ihm das Geld geben oder er verklagt mich
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ZitatNun habe ich gesehen das er die Option mit Gebühren gewählt hatte. :
Logischerweise.
ZitatIch sagte dem K das ich NUR Freunde und Bekannte Zahlung akzeptiere :
Der Käufer muss bei deinen Straftaten nicht mitmachen, in Gegenteil sind Beihilfe / Mittäterschaft ebenfalls strafbar.
ZitatIch sagte es ist ja nicht mein Problem wenn er einfach, ohne vorher abzuklären, die Option mit Gebühren bei PP benutzt :
Er muss da rein gar nichts abklären, da beidseitiges legales Verhalten die Norm ist.
ZitatEr sagt ich soll ihm das Geld geben oder er verklagt mich :
Das sollte man dann ganz schnell machen, so lange er noch so nett reagiert.
Ich würde da ganz anders verfahren ...
Völlig korrekt!ZitatNun habe ich gesehen das er die Option mit Gebühren gewählt hatte. :
Auch korrekt. Diesen Gebühren hast du ja bei PP zugestimmt.ZitatIch bekamm vom Gesamtbetrag eine Gebühr abgezogen. :
Das war natürlich sehr dumm. Du bist aktuell im Annahmeverzug. Ich hoffe, dass du wenigstens die Ware bereits versendet hast.ZitatIch sagte dem K das ich NUR Freunde und Bekannte Zahlung akzeptiere und buchte das Geld zurück. :
Der K braucht nur den Betrag zu überweisen, den er zurückerhalten hat. Von diesem Betrag wird PP dann natürlich wieder Gebühren abziehen.
Wenn du deine Situation nicht unnötig verschlimmern möchtest, dann solltest du dem K umgehend mitteilen, dass er den von dir erhaltenen Betrag wieder an dich zurück überweisen möge. Aber wie bereits geschrieben, die erneuten Gebühren werden wieder von diesem Betrag abgezogen werden.
Klassisches Eigentor.
ZitatDer Käufer muss bei deinen Straftaten nicht mitmachen, in Gegenteil sind Beihilfe / Mittäterschaft ebenfalls strafbar. :
Und es ist immer noch kein Betrug (oder eine andere Straftat), wenn man die Option "Freunden und Familie (auch bekannt als private Zahlungen) " (Quelle dieser Beschreibung: Paypal) verwendet. Es fehlt lediglich der Käuferschutz.
ZitatUnd es ist immer noch kein Betrug (oder eine andere Straftat), wenn man die Option "Freunden und Familie (auch bekannt als private Zahlungen) " (Quelle dieser Beschreibung: Paypal) verwendet. :
Richtig.
Nur wenn man sie wie hier rechtswidrigerweise verwenden soll um die Bank um die ihr zustehenden Gebühren zu prellen, ist das halt nicht legal.
Würde mir keine Angst machen lassen. Und außerdem überweißt PP bei direkter Rückzahlung des Betrags auch die Gebühren wieder an den Zahler. Somit entsteht ihm kein Verlust.
Ich denke eher er will dich dazu bewegen die Gebühren zusätzlich ON-TOP zu erhalten und DICH abzocken.
Würde einfach sagen : Entweder Freunde und Bekannte Zahlung akzeptieren, oder das Geschäft wird storniert.
Hatte solche Fälle auch zuhauf bei Kleinanzeigen. Passiert ist das nie was
@ Markus1988
Es wäre sicherlich zuführend, erst mal den Sachverhalt zu verstehen, bevor man was postet ...
ZitatWürde einfach sagen : Entweder Freunde und Bekannte Zahlung akzeptieren, oder das Geschäft wird storniert. :
Sagen kann man viel, ist halt nur dumm wenn sich aus dem Gesetz genau das Gegenteil ergibt.
ZitatIch sagte dem K das ich NUR Freunde und Bekannte Zahlung akzeptiere und buchte das Geld zurück. :
dafür ist es dann aber zu spät wenn der Käufer schon bezahlt hat
Sorry, aber die Aussagen, dass sich der TE hier strafbar gemacht hätte, halte ich für unsinnig.
Auch die Verbraucherzentrale, welche in der Regel ihre Hausjuristen über Veröffentlichungen schauen lässt schreibt zur Möglichkeit wenn die Funktion an "Freunde und Bekannte zahlen" nutzbar wäre:
"Wenn Sie bei Online-Käufen den Vertragspartner bereits aus früheren Rechtsgeschäften kennen und daher darauf vertrauen, dass der Vertrag erfüllt wird."
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/kein-kaeuferschutz-mit-paypalfreunde-worauf-sie-achten-sollten-33139
In der Tat handelt es sich lediglich um einen Verstoß gegen die AGB von PayPal und mitnichten um eine Straftat. Das sieht übrigens auch Paypal selbst so (Letzter Beitrag ist von PayPal-Chatbot selbst):
"Hallo @BentenXD,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag in der PayPal-Community und danke für deine Frage zur persönlichen Zahlung. Gut, dass du dich informierst und herzlich willkommen!
Im Grunde kann das Verkaufen über die persönlichen Zahlungen zur Sperre des PayPal-Kontos führen. Jene Zahlungen sind nur für deine Freunde und Familie vorgesehen. Näheres findest du in den AGB.
Für weitere Fragen deinerseits oder Feedback zum Geschriebenen bin ich liebend gerne zu haben.
Viele Grüße
Klaudio"
Quelle:
https://www.paypal-community.com/t5/Verkaufen/Privatverkauf-%C3%BCber-quot-Freunde-quot-verboten/td-p/2361035/page/2?profile.language=de
Mögliche Konsequenzen wäre daher keinesfalls strafrechtliche Verfolgung sondern vielmehr die Sperrung des PayPal-Kontos. Inwieweit PayPal das dann auch tatsächlich macht, insbesondere wenn man das Konto als Bezahlfunktion für Einkäufe nutzt und damit PayPal Einnahmen generiert, lasse ich mal dahingestellt.
Was ihre Frage, lieber TE betrifft, würde ich das eher so sehen:
In ihrem Vertrag mit dem Käufer haben Sie (vermutlich, zumindest steht nichts im Beitrag) keine genaueren Bestimmungen zur Zahlung vereinbart. Insoweit hat der Käufer mit der normalen Zahlung tatsächlich diese Pflicht erfüllt. Sie schulden daher die Ware und er die Annahme selbiger.
Also sollten Sie den Käufer bitten, die Zahlung abermals anzuweisen. Sie müssten diese dann, trotz entstandener Gebühren und Käuferschutz, akzeptieren. Insoweit gebe ich meinen Vorrednern wieder recht.
Das aber die Gebühren bei einer Rücküberweisung von PayPal einbehalten werden, halte ich für nicht zutreffend. Insoweit würde ich den Käufer auffordern dies nachzuweisen. Er behauptet einen Anspruch/finanziellen Schaden zu haben, also muss er diesen auch nachweisen können.
Sollte er dies können, müssen Sie diesen allerdings tatsächlich ausgleichen weil er in ihrer Rücküberweisung begründet war.
Dann empfehle ich Ihnen, da Sie ja befürchten im Nachgang über den Käuferschutz "Ärger" zu bekommen weil der Käufer vielleicht sein Geld zurück fordert, folgendes:
Paket noch einmal auspacken. Ware, Beschaffenheit und Funktion möglichst umfassend dokumentieren. Dann entsprechend beweissicher wieder einpacken, verschließen und versenden. Ggf. Zeugen hinzuziehen, der das auf seinem Handy dokumentiert.
Dann alle Chats und jegliche Kommunikation sichern. Auch die Kontaktdaten des Käufers. Keine mündlichen Absprachen.
Das schützt Sie natürlich nicht vor ungerechtfertigten Forderungen. Auch nicht davor, dass PayPal diesen vielleicht sogar nachgibt. Es erleichtert Ihnen aber im möglichen Zivilrechtsprozess die Nachweisführung.
Wenn der VK dem K das Geld überweist, dann erstattet PP nichts. Es muss wirklich der ursprüngliche Bezahlvorgang Rückabgewickelt werden, dann erstattet PP auch die Gebühren.ZitatDas aber die Gebühren bei einer Rücküberweisung von PayPal einbehalten werden, halte ich für nicht zutreffend. :
ZitatInwieweit PayPal das dann auch tatsächlich macht, insbesondere wenn man das Konto als Bezahlfunktion für Einkäufe nutzt und damit PayPal Einnahmen generiert, lasse ich mal dahingestellt. :
Da scheint es wohl Spielraum zu geben, in Abhängigkeit der generierten Gebühren und der Dauer der Zugehörtigkeit.
ZitatDas aber die Gebühren bei einer Rücküberweisung von PayPal einbehalten werden, halte ich für nicht zutreffend. :
Hat ja auch keiner behauptet.
ZitatInsoweit würde ich den Käufer auffordern dies nachzuweisen. :
Was konkret soll denn diese völlig sinnlose Aufforderung bewirken?
Der Verkäufer hat die Beweise selber produziert ...
ZitatIch sagte es ist ja nicht mein Problem wenn er einfach, ohne vorher abzuklären, die Option mit Gebühren bei PP benutzt. :
Ich sehe den Fehler bei dir.
Bei "Paypal Freunde" gibt es m.W. keinen Käuferschutz...du hättest den Käufer also vorab fragen müssen, ob er überhaupt mit dieser Art der Bezahlung einverstanden ist.
Ich gehe mal davon aus, dass das so:
ZitatIch sagte dem K das ich NUR Freunde und Bekannte Zahlung akzeptiere und buchte das Geld zurück. :
Nicht Gegenstand des Kaufvertrages war.
Oder hattest du darauf explizit im Anzeigentext hingewiesen?
ZitatWenn der VK dem K das Geld überweist, dann erstattet PP nichts. Es muss wirklich der ursprüngliche Bezahlvorgang Rückabgewickelt werden, dann erstattet PP auch die Gebühren. :
Da könnten Sie durchaus recht haben. Ich hatte das so verstanden, dass der VK einfach auf Rücküberweisung/Kaufpreis erstatten drückt. Die Möglichkeit gibt es ja auch noch bei PayPal. Dann würde der komplette Vorgang rückabgewickelt und auch die Gebühren würden storniert. Hier käme es tatsächlich darauf an, wie genau die Erstattung vorgenommen wurde.
ZitatZitat (von Louis Cypher): :
Das aber die Gebühren bei einer Rücküberweisung von PayPal einbehalten werden, halte ich für nicht zutreffend.
Hat ja auch keiner behauptet.
Doch, der Käufer, zumindest laut Darstellung im Ausgangspost. Hier verweise ich aber auf meine vorstehenden Ausführungen. Es geht aus dem Ausgangspost nicht eindeutig hervor, welche Art der Rücküberweisung da gewählt wurde.
ZitatZitat (von Louis Cypher): :
Insoweit würde ich den Käufer auffordern dies nachzuweisen.
Was konkret soll denn diese völlig sinnlose Aufforderung bewirken?
Der Verkäufer hat die Beweise selber produziert ...
Wenn der K behauptet einen finanziellen Schaden erlitten zu haben, sollte er diesen auch in der Höhe benennen und nachweisen können. Das sollte eigentlich als Grundsatz zivilrechtlicher Anspruchsverhältnisse bekannt sein. Allein schon deshalb macht die Aufforderung Sinn.
Das der VK hierfür "Beweise" produziert hätte, lässt sich dem Text nicht entnehmen. Ansonsten hätte ich da gern mal ein Zitat.
ZitatDas der VK hierfür "Beweise" produziert hätte, lässt :
sich dem Text nicht entnehmen.
Lesen & verstehen hilft?
Käufer hat alles überwiesen.
Verkäufer hat nur Geld zurückgegeben was er bekommen hat. Also ohne Gebühren.
Buchungen sieht der Verkäufer in sienem Konto. Differenz sieht er auch.
Alle Beweise beim Verkäufer da.
ZitatIn der Tat handelt es sich lediglich um einen :
Verstoß gegen die AGB von PayPal und mitnichten um eine Straftat.
Jemand Geld nicht zu geben. Das im gehört ist straffrei?
Prima. Werde ich beim nächsten Bankbesuch man machen.

ZitatDas sieht übrigens auch Paypal selbst so (Letzter :
Beitrag ist von PayPal-Chatbot selbst):
Wo kann ich das lesen?
ZitatDas der VK hierfür "Beweise" produziert hätte, lässt :
sich dem Text nicht entnehmen.
Lesen & verstehen hilft?
Käufer hat alles überwiesen.
Verkäufer hat nur Geld zurückgegeben was er bekommen hat. Also ohne Gebühren.
Buchungen sieht der Verkäufer in sienem Konto. Differenz sieht er auch.
Alle Beweise beim Verkäufer da.
ZitatIn der Tat handelt es sich lediglich um einen :
Verstoß gegen die AGB von PayPal und mitnichten um eine Straftat.
Jemand Geld nicht zu geben. Das im gehört ist straffrei?
Prima. Werde ich beim nächsten Bankbesuch man machen.

ZitatDas sieht übrigens auch Paypal selbst so (Letzter :
Beitrag ist von PayPal-Chatbot selbst):
Wo kann ich das lesen?
ZitatAllein schon deshalb macht die Aufforderung Sinn. :
Nö, wenn man als Gegenseite die Beweise schon vorliegen hat, macht es keinen Sinn. Man blamiert sich nur ziemlich mit so einer Aufforderung.
ZitatDas der VK hierfür "Beweise" produziert hätte, lässt sich dem Text nicht entnehmen. :
Er hat das Geld ohne die einbehaltenen Gebühren überwiesen, steht also alles in seinen Account, lesen muss er halt selber.
Bei den PP Gebühren geht es um Zivilrecht, nicht um Strafrecht! Nur weil es um Zivilrecht geht bedeutet das noch lange nicht, dass man dagegen verstoßen darf.ZitatJemand Geld nicht zu geben. Das im gehört ist straffrei? :
Zuerst einmal eine grundsätzlich Ansage an alle die ihre Posts ohne Anrede dafür aber einem Zitat und darunter gleich "Lesen & verstehen hilft?" oder ähnlichem beginnen:
1. Ich bin NICHT ihr persönlicher Feind. - Ich habe nur eine andere Meinung als Sie. Das ist ein Unterschied.
2. Wir sind hier nicht bei FB sondern in einem juristischen Laienforum. Insoweit nehme ich mir, als vermutlich dienstältester Forumsteilnehmer (Anmeldung: 8.11.2005) heraus, um einen konstruktiven Ton zu bitten.
So, jetzt wieder zum Thema:
ZitatLesen & verstehen hilft? :
Käufer hat alles überwiesen.
Verkäufer hat nur Geld zurückgegeben was er bekommen hat. Also ohne Gebühren.
Buchungen sieht der Verkäufer in sienem Konto. Differenz sieht er auch.
Alle Beweise beim Verkäufer da.
Wenn der Verkäufer die "Rückerstattung"-Funktion bei PayPal genutzt hat, wird der komplette Kauf rückabgewickelt. PayPal erstattet dann auch die Gebühren. Der Käufer bekäme damit die volle Summe zurück.
Bei einer sonstigen Rückbuchung wäre dem natürlich nicht so. Der Käufer könnte dadurch tatsächlich einen finanziellen Schaden erlitten haben. Diesen sollte er aber in der Höhe benennen und mittels Kontoauszügen nachweisen können.
Der Ursprungsbeitrag ist da nicht eindeutig.
Das es beide Varianten gibt sehe nicht nur ich so:
ZitatWenn der VK dem K das Geld überweist, dann erstattet PP nichts. Es muss wirklich der ursprüngliche Bezahlvorgang Rückabgewickelt werden, dann erstattet PP auch die Gebühren. :
Nächste Frage:
ZitatZitat (von Louis Cypher): :
Das sieht übrigens auch Paypal selbst so (Letzter
Beitrag ist von PayPal-Chatbot selbst):
Wo kann ich das lesen?
Im Beitrag 10 hatte ich den Link bereits eingestellt.
Nächste Frage:
ZitatZitat (von Susi_Ratlos): :
Jemand Geld nicht zu geben. Das im gehört ist straffrei?
Bei den PP Gebühren geht es um Zivilrecht, nicht um Strafrecht! Nur weil es um Zivilrecht geht bedeutet das noch lange nicht, dass man dagegen verstoßen darf.
Der Post von Laie ist aus meiner Sicht richtig. Daher hatte ich auch geschrieben:
ZitatMögliche Konsequenzen wäre daher keinesfalls strafrechtliche Verfolgung sondern vielmehr die Sperrung des PayPal-Kontos. Inwieweit PayPal das dann auch tatsächlich macht, insbesondere wenn man das Konto als Bezahlfunktion für Einkäufe nutzt und damit PayPal Einnahmen generiert, lasse ich mal dahingestellt. :
Insoweit sind wir da nicht weit auseinander.
Mein Fazit:
1. Der VK hat die Zahlungsmodalitäten nicht genau genug beschrieben. Insoweit hat der K vertragstreu gehandelt. VK ist zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Kaufvertrag verpflichtet.
2. Die Rückbuchung hätte so erfolgen müssen, dass der K keinen finanziellen Schaden erleidet. War das nicht der Fall muss der VK diesen tragen. Das sollte der Anspruchsteller K aber nicht nur geltend machen sondern ggf. auch belegen.
3. Der VK ist immer noch zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet. Er sollte den K um erneute Zahlung bitten und den Artikel unverzüglich versenden.
Aber das stand auch schon im Beitrag 10.
ZitatDer VK hat die Zahlungsmodalitäten nicht genau genug beschrieben. :
Nein, hat er nicht. Der Käufer kann dann nicht einfach eine Zahlmethode verwenden, bei der für den Verkäufer Gebühren anfallen.
ZitatInsoweit hat der K vertragstreu gehandelt. VK ist zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Kaufvertrag verpflichtet. :
Nein, hat er nicht. Hier ist eher gar kein Kaufvertrag zustande gekommen, da es einen Einigungsmangel gab, der dem Käufer auch bekannt war.
Zitat2. Die Rückbuchung hätte so erfolgen müssen, dass der K keinen finanziellen Schaden erleidet. War das nicht der Fall muss der VK diesen tragen. Das sollte der Anspruchsteller K aber nicht nur geltend machen sondern ggf. auch belegen. :
Das sehe ich auch so.
Zitat3. Der VK ist immer noch zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet. Er sollte den K um erneute Zahlung bitten und den Artikel unverzüglich versenden. :
Da es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Zahlungsweg fehlt ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Im Ergebnis muss aber der VK wegen 2. für die Gebühren aufkommen.
Allerdings haben sich hier sowohl VK als auch K auf die Zahlung via PP geeinigt!Zitat:Der Käufer kann dann nicht einfach eine Zahlmethode verwenden, bei der für den Verkäufer Gebühren anfallen.
Und natürlich kann hier der K auch davon ausgehen die normale Zahlungsvariante von PP zu nutzen, gerade weil es keine gesonderte Absprache gab...
ZitatAllerdings haben sich hier sowohl VK als auch K auf die Zahlung via PP geeinigt! :
Nein, das haben sie nicht, denn der Verkäufer hat eine Zahlung mit PP Family and Friends gefordert. Dabei habe ich den Sachverhalt so verstanden, dass er das vor der Zahlung dem Käufer mitgeteilt hat.
Aber selbst wenn er eine PP-Zahlung akzeptiert hat ohne diese auf Family and Friend einzuschränken lag ein versteckter Einigungsmangel vor (§ 155 BGB).
ZitatUnd natürlich kann hier der K auch davon ausgehen die normale Zahlungsvariante von PP zu nutzen, gerade weil es keine gesonderte Absprache gab... :
Darf er auch, ändert aber nichts daran, dass ein Einigungsmangel vorlag.
Die Gebühren muss der Verkäufer aber so oder so tragen.
ZitatNein, das haben sie nicht, denn der Verkäufer hat eine Zahlung mit PP Family and Friends gefordert. :
Ja, aber anscheinend erst im Nachhinein.
ZitatDabei habe ich den Sachverhalt so verstanden, dass er das vor der Zahlung dem Käufer mitgeteilt hat. :
Man kann es natürlich missverstehen, m.E. war das nicht Bestandteil der Kaufvertrages.
ZitatGab ihm die Daten und er hat überwiesen. Nun habe ich gesehen das er die Option mit Gebühren gewählt hatte. Ich bekamm vom Gesamtbetrag eine Gebühr abgezogen. :
Ich sagte dem K das ich NUR Freunde und Bekannte Zahlung akzeptiere und buchte das Geld zurück.
Leider macht die TE dazu keine weiteren Angaben.
ZitatDarf er auch, ändert aber nichts daran, dass ein Einigungsmangel vorlag. :
???
Ein versteckter Einigungsmangel liegt z.B. dann vor, wenn beide Seiten mit den gleichen Worten verschiedene Dinge gemeint haben.
Für die Frage, wer die Gebühren zu tragen hat ist das aber irrelevant, da diese in jedem Fall vom Verkäufer zu tragen sind.
Relevant wäre das nur für die Frage, ob der Verkäufer den Kaufvertrag noch erfüllen muss. Darüber besteht aber scheinbar gar kein Streit.
Ich denke, dass aus dem Eingangspost ziemlich deutlich hervorgeht, dass die Family and Friends Forderung erst nach der Bezahlung kam. Der K hat auf eine PP Zahlung bestanden, der VK hat dem Zugestimmt.ZitatDabei habe ich den Sachverhalt so verstanden, dass er das vor der Zahlung dem Käufer mitgeteilt hat. :
Natürlich wählt man dann bei PP dann als Zahlart "Warenlieferung" aus, also eben genau nicht: "Family and Friends"
Und jetzt?
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