Habe einen funktionierenden Laptop verkauft, was ich auch mit Beweisbildern belegen kann, die man auch in der Auktion sah. Nachdem der Käufer den Laptop erhalten hat bleib es lange still nun etwa 2 Wochen später behauptet er der Laptop habe einen Mainboard Schaden was er auch belegen könne, was auch immer das zu bedeuten hat. In meiner Artikel Beschreibung habe ich Sachmängelhaftung, Garantie, Rückgabe ausgeschlossen. Der Käufer droht mich anzuzeigen wenn er nicht sein Geld zurück erhalt. Muss ich etwas unternehmen?
Kleinanzeigen Laptop
Zitat :Muss ich etwas unternehmen?
Du bist alt genug, das zu entscheiden. Ich würde es so machen: Sein Laptop , sein Problem.
Zitat :Ich würde es so machen: Sein Laptop , sein Problem.
Vor allem hat er zunächst den Erhalt und die Funktion des geräts bestätigt, er meinte nur dass er häufig neustartet (ist normal bei Neuinstallation von windows?!). Das verwunderliche ist, dass er einen alten account hat von 2019 mit pos. Bewertungen, daher gehe ich erstmal nicht davon aus, dass er vorsätzlich versucht falsche Tatsachen zu unterstellen, aber ich sehe es nicht ein das Gerät zurück zu nehmen, da Privatverkauf und Ausschluss von Sachmängelhaftung und Rückgabe.
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Was spricht dagegen, ihn zu ignorieren / blockieren?
Sicher, dass du auch wirksam ausgeschlossen hast? Oft ist der Ausschluss nämlich unwirksam. Hast du mal einen Link zur Annonce? Oder auch einfach mal den Text hier posten den du als Ausschluss in der Annonce geschrieben hattest.Zitat :da Privatverkauf und Ausschluss von Sachmängelhaftung und Rückgabe.
-- Editiert von User am 16. Juli 2025 12:23
Zitat :Sicher, dass du auch wirksam ausgeschlossen hast? Oft ist der Ausschluss nämlich unwirksam. Hast du mal einen Link zur Annonce? Oder auch einfach mal den Text hier posten den du als Ausschluss in der Annonce geschrieben hattest.
update: habe jetzt tatsächlich ein anwaltliches Schreiben erhalten mit der Anfechtung des Kaufvertrages, der Aufforderung der Rückzahlung des Kaufbetrages + Gebühr "Servicekosten Ermittlung Schaden"
Es lag wie gesagt nie ein Schaden vor, ich habe Beweisbilder, dass der Laptop funktionierte. Alles dokumentiert.
Hier ist mein Ausschluss:
"Aufgrund der neuen EU-Richtlinie muss ich Rückgabe, Garantie, Sachmängelhaftung ausschließen, da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt."
Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Was sollte ich unternehmen? Habe (noch) keine Rechtsversicherung. Es geht um ca. 700€. Kann jemand einen Anwalt evtl hier aus dem Forum empfehlen? Lieben gruß
Zitat :Muss ich mir einen Anwalt nehmen?
Muss: nein.
Wenn die Gegenseite einen hat, ist es natürlich nicht verkehrt auch einen zu haben (Stichwort: Waffengleichheit)
Auf den Kosten würden Sie aber wahrscheinlich sitzen bleiben.
Die Alternative zum Anwalt wäre, dass Sie selbst kurz(!) zurückschreiben, dass
- Der Laptop beim Versenden in Ordnung war
- Dass man das auch dokumentiert hat
- Dass man auf weitere Post nicht reagieren wird.
Maximal drei Sätze. Alles was man zusätzlich schreibt, bietet Angriffsfläche für die Gegenseite.
Zitat :habe jetzt tatsächlich ein anwaltliches Schreiben erhalten mit der Anfechtung des Kaufvertrages,
Steht da wirklich Anfechtung?!?
Und was hast du in den letzten 2 Jahren noch so verkauft?
Zitat :Vor allem hat er zunächst den Erhalt und die Funktion des geräts bestätigt, er meinte nur dass er häufig neustartet (ist normal bei Neuinstallation von windows?!).
Wie genau ist das passiert?
Zitat :Steht da wirklich Anfechtung?!?
Und was hast du in den letzten 2 Jahren noch so verkauft?
Ja Anfechtung des Kaufvertrages mit der Begründung, dass ich von Anfang an gewusst haben soll, dass der Defekt vorliegt (wie wollen die das beweisen, mit dem Gefälligkeitsgutachten von Technikbude XYZ wofür ich auch noch bezahlen soll?), obwohl und jetzt festhalten: bei 3 der 14 Produktbilder der Laptop mit laufendem Windows im Desktopbetrieb gezeigt wird.
Wie genau das passiert sein soll mit dem Defekt kann ich mir auch nicht erklären, der Laptop lief mindestens eine Stunde heile im Desktopmodus vor dem Versand, Zustand optisch technisch war sehr gut ist auch alles belegt mit Bildern. Was mich von Anfang an etwas bei diesem Käufer stutzig machte ist dass er nach langem hin und her Geschreibe und Ausfragerei den vollen Betrag bezahlt hat obwohl Verhandlungsbasis am Preis dabei stand. (Interessantes Detail?)
Danke für eure bisherige schnelle Hilfe die Gegenpartei erwartet von mir das Geld zum 1. September. Ich würde sonst auch jemanden aus dem Forum beauftragen wenn man das relativ einfach einfach abwehren könnte. Bin ein Anfänger im Thema Kaufrecht und habe leider wie gesagt auch keine Rechtsschutzversicherung. Lieben Gruß.
-- Editiert von User am 23. August 2025 12:10
-- Editiert von Moderator am 12. September 2025 10:43
Zitat :selbst kurz(!) zurückschreiben, dass
- Der Laptop beim Versenden in Ordnung war
- Dass man das auch dokumentiert hat
- Dass man auf weitere Post nicht reagieren wird.
Maximal drei Sätze. Alles was man zusätzlich schreibt, bietet Angriffsfläche für die Gegenseite.
Danke für die schnelle Hilfe! Werde ich tun wenn kein besserer Vorschlag oder ein Anwalt sich meinem Fall annimmt. Sitze wirklich etwas auf dem Schlauch und fühle mich überfahren zumal mit der kurzen Frist zur Zahlungsaufforderung von 7 Tagen.
Es gibt hier weiter unten eine Rubrik *Marktplatz*.Zitat :oder ein Anwalt sich meinem Fall annimmt.
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-- Editiert von User am 23. August 2025 12:12
-- Editiert von User am 23. August 2025 12:12
Zitat :In den letzten 2 Jahren habe ich einige weitere Laptops verkauft jedoch im geringen Wert, alles gebrauchte Geräte und privat.
Huch - da droht Gefahr.
Man kann "einige" Pullover privat verkaufen, weil es glaubwürdig ist, dass man seinen Kleiderschrank ausmistet und dabei einige gebrauchte Pullover findet, die man loswerden will.
Aber "einige" Laptops verkauft man nicht privat, jedenfalls nicht glaubwürdig.
Wenn der Anwalt rausfindet, dass Sie häufiger gebrauchte Laptops verkaufen und damit die "Privatheit" in Zweifel zieht, haben Sie ein Problem.
Zitat :Wenn der Anwalt rausfindet, dass Sie häufiger gebrauchte Laptops verkaufen und damit die "Privatheit" in Zweifel zieht, haben Sie ein Problem.
Auf das wollte ich hinaus... Das habe ich nämlich befürchtet. Wenn es nur bei Kleinanzeigen war, gibt's eine gewisse Chance, dass das unentdeckt bleibt. Allerdings wäre eine gute Begründung für mehrere ähnliche Verkäufe auch jetzt schon wichtig.
Abgesehen von der fehlenden "Privatheit" finde ich, dass der Fall eigentlich eindeutig ist. Kurzer Widerspruch und ignorieren. Das kann zu 90% nicht schief gehen.
Aber wenn das jetzt auf einmal nicht mehr privat ist, dann sieht es schlechter aus. Man könnte aber immer noch beweisen (wenn man das Gerät hat und es nicht verändert wurde), dass der Kaufvertrag erfüllt wurde. Ist nur teuer und kompliziert. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass das Gerät nicht mehr seinen Ursprungszustand hat.
Also ganz deutlich: Wie viele Geräte (auch andere technische) hast du in den letzten 2 Jahren verkauft? Wie viele Verkäufe waren das insgesamt (auch andere Dinge, keine Elektronik)?
Das würde ich aus Gründen hier nicht öffentlich posten wieviel und was ich genau verkauft habe und ja es ist Kleinanzeigen das Portal, gerne für den Fall dass ein Anwalt sich der Sache annehmen wollen kann ich alle Bilder alle Chatverläufe zwischen Käufer und mir teilen.
Zitat :Abgesehen von der fehlenden "Privatheit" finde ich, dass der Fall eigentlich eindeutig ist. Kurzer Widerspruch und ignorieren. Das kann zu 90% nicht schief gehen.
Werde den Widerspruch erstmal einlegen wie oben beschrieben mit den Punkten
- Der Laptop beim Versenden in Ordnung war (Beweise liegen eindeutig vor anhand Bilder)
- Dass man das auch dokumentiert hat
- Dass man auf weitere Post nicht reagieren wird.
-?-Frage: soll ich das in dem Widerspruch erwähnen, dass ich Sachmängelhaftung, Rückgabe ausgeschlossen habe im Anzeigentext?!
wie von @drkabo beschrieben
update: habe den Chatverlauf gefunden in der der KÄUFER (!) den Erhalt und die FUNKTION des Laptops als zunächst "funktionierend" bestätigt. Das war auch kein Ausrutscher sondern er hat es mehrmals geschrieben auf verschiedene Weise, dass der Laptop läuft und somit nicht defekt sein kann. Den angeblichen Defekt hat er dann später in einer extra Nachricht angesprochen.
Muss ich in dem Widerspruch noch zusätzliches beachten? Per Einschreiben schicken am besten?
-- Editiert von User am 24. August 2025 01:20
Sorry, aber ohne genaueres Wissen über die anderen Verkäufe kann man nichts sinnvolles mehr aussagen.
Wären die nicht in problematischer Anzahl, wäre die Sache (meiner Meinung nach) klar. Aber so kann das böse nach hinten losgehen.
Man kann versuchen, zu pokern. Aber dann nicht wundern, wenn die Sache am Ende vielleicht 3 mal so teuer wird.
Ich meine, dass es offensichtlich ist, dass kein Mainboardschaden vorliegt, wenn die Kiste läuft. Das schließt sich eigentlich aus. Irgendeinen Wackelkontakt (wohl eher durch den Käufer verursacht) kann man damit aber auch nicht ausschließen. Ich konnte in so einer Situation mit viel Glück noch die Meisten Daten von einer (mal so mal so) "funktionierenden" SSD sichern. Gesichert ist da also gar nichts.
Ich würde dem Anwalt den Widerspruch per Mail zukommen lassen und dann ignorieren. Den Ausschluss der Sachmangelhaftung erwähnen und, dass das kein Sachverständigengutachten war. Zudem würde ich dann noch mitteilen, dass die Beweislast beim Käufer liegt und man das gerne vor Gericht ausdiskutieren will. Dann ignorieren.
Aber wie gesagt, wenn der Käufer rausfindet, was da noch verkauft wurde, dann sehe ich die Beweislast auf deiner Seite. Und das kannst du eigentlich nur verlieren.
Zitat :update: habe den Chatverlauf gefunden in der der KÄUFER (!) den Erhalt und die FUNKTION des Laptops als zunächst "funktionierend" bestätigt. Das war auch kein Ausrutscher sondern er hat es mehrmals geschrieben auf verschiedene Weise, dass der Laptop läuft und somit nicht defekt sein kann. Den angeblichen Defekt hat er dann später in einer extra Nachricht angesprochen.
Das ist gut und stärkt die Position tendenziell. Aber auch hier kann man, ohne Wortlaut, nicht viel sagen. Den würde ich aber tatsächlich nicht öffentlich posten...
Erstmal danke für deine schnelle Antwort zu später Stunde, bin dir sehr verbunden.
Zitat :Sorry, aber ohne genaueres Wissen über die anderen Verkäufe kann man nichts sinnvolles mehr aussagen.
Wären die nicht in problematischer Anzahl, wäre die Sache (meiner Meinung nach) klar. Aber so kann das böse nach hinten losgehen.
Gibt ja auch Verkäufe, die gar keine sind, Stichwort Barzahlung bei Abholung und löschen der Anzeige. Wie will jemand denn nachweisen, dass jemand anderes nicht privat sei auf Kleinanzeigen? Wenn jemand gebrauchte Artikel anbietet und das innerhalb von 2 Jahren ist man gewerblich? Dann wäre das ja fast jeder auf Kleinanzeigen. Gibt es da feste Kriterien? Würde mich interessieren. Beste Grüße und gute Nacht
Zitat :Dann wäre das ja fast jeder auf Kleinanzeigen. Gibt es da feste Kriterien? Würde mich interessieren. Beste Grüße und gute Nacht
Mehr oder weniger, ja.
Z.B.: https://kanzlei-herfurtner.de/privat-gewerblich-internetverkaeufe/
Zitat :Wie will jemand denn nachweisen, dass jemand anderes nicht privat sei auf Kleinanzeigen?
- Durch Anfordern der Daten bei "Kleinanzeigen"
- Durch entsprechende Software. Zumindest bei Ebay gibt es Tools, da braucht man nur den Namen des Verkäufers eingeben - und alle Aktivitäten der letzten Jahre werden angezeigt, auch mittlerweile gelöschte. (Automatisiertes Scraping der Webseite der Verkaufsplattform und von Web-Archiven). Das funktioniert letztlich für alle Verkaufsplattformen.
Zitat :Den Ausschluss der Sachmangelhaftung erwähnen und, dass das kein Sachverständigengutachten war.
Wenn das Ziel sein sollte, die Kosten niedrig zu halten für den Fall, dass man doch verliert, erscheint es mir nicht geschickt, die Gegenseite zu einem teuren Sachverständigengutachten zu animieren.
Zitat :Gibt es da feste Kriterien? Würde mich interessieren.
Bislang nicht. Allerdings gibt es mittlerweile das "Plattform-Steuer-Transparenzgesetz", das regelt, welche Informationen eine Verkaufswebseite speichern muss und an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten muss. Da ist als Grenze genannt: mehr als 29 Verkäufe pro Jahr oder(!) 2000€ Umsatz pro Jahr. Ab dieser Grenze gilt man zumindest aus Sicht der Finanzbehörden als verdächtig, nicht mehr privat zu sein. Ob sich das auch auf die Zivilrechtsprechung auswirkt, muss man abwarten.
Bei gleichartigen Artikeln reichen auch schon weit weniger als 29, um als gewerblich zu gelten. Niemand verkauft z.B. 10 Laptops in 2 Jahren und bleibt dabei privat.
Ja, es mag schwierig sein, wenn man noch Kosten provoziert, aber die Angelegenheit steht und fällt doch damit, dass der Artikel von Anfang an nachweisbar defekt war. Und das kann man nicht auf Zuruf feststellen, schon gar nicht, wenn mehrere Leute seit dem Kauf dran rumgefummelt haben. Die Beweisbarkeit ist also mindestens hochproblematisch (für den Käufer). Ohne Beweis hat er aber keine Chance. Die Anfechtung macht's nicht besser. Die ist meiner Meinung nach sowieso der falsche Weg, aber sei es drum.
Wenn jetzt natürlich rauskommt, dass der Verkäufer gar nicht privat war, dann sieht es für den Verkäufer auch nicht besser aus, denn dann müsste er beweisen, dass alles von Anfang an OK war. Der Käufer müsste nur beweisen, dass die Sache jetzt defekt ist. Wobei hier der Rücktritt die Lösung wäre und eben nicht die Anfechtung, da muss der Käufer trotzdem den Beweis erbringen...
Scheint mir ein komischer Anwalt zu sein. Oder man will, dass der Verkäufer den Artikel (oder vielleicht einen anderen/veränderten ?) nicht zur Nachbesserung in die Finger bekommt, sondern erst nach Rückabwicklung...
Zitat :Rückabwicklung
Gutes Stichwort im Anwaltsschreiben steht nämlich nichts davon, dass ich den Laptop zurück erhalten kann oder werde. Es steht ich solle den Betrag plus "Servicekosten PC Techniker" erstatten und das war's. Abgesehen davon werde ich erstmal widersprechen und danach abwarten. Was wären dann eigentlich die nächsten Schritte der Anwaltskanzlei, ich gehe stark davon aus, dass sie das "Ding" durchziehen wollen also nicht den Schwanz einziehen werden daher bin ich ja auf der Suche nach einem Anwalt.
Nächster Schritt wäre dann Mahnbescheid oder Klage. Aber ich würde erst reagieren, wenn was vom Gericht kommt, vor allem nicht vorher einen Anwalt beauftragen (den zahlst du alleine).
Mir sieht das alles unprofessionell (wenn nicht gar betrügerisch) aus. Gibt es die angebliche Anwaltskanzlei überhaupt?!
Mit Anfechtung rennt man hier sehenden Auges gegen die Wand. Offensichtlich war das keine Täuschung, bestenfalls ein Mangel. Solange du nicht zur Nachbesserung aufgefordert wurdest (oder du das endgültig und ernsthaft abgelehnt hast), bist du, selbst wenn du nicht als privat gelten solltest, fein raus. Insbesondere gehen die außergerichtlichen Anwaltskosten mangels Verzug nicht auf deine Rechnung.
Wie gesagt, wenn du den Käufer bisher ignoriert hast (Hast du?! Vollständig?) und nicht zur Nachbesserung aufgefordert wurdest, ist das für den Käufer eine verlorene Schlacht. Das kann sich ändern, wenn er denn kompetent vertreten würde...
Wurde nach § 123 BGB angefochten, oder sogar nach § 119, etc.? Wird hier irgendwas erwähnt, warum angefochten wurde? Der Wortlauf wäre echt interessant.
Zitat :Wurde nach § 123 BGB angefochten, oder sogar nach § 119, etc.? Wird hier irgendwas erwähnt, warum angefochten wurde? Der Wortlauf wäre echt interessant.
kein paragraph wurde benannt, sinngemäß:
"nach übersendung wurde defekt festgestellt (Lüge kann im Chatverlauf nachverfolgt werden, dass Käufer Funktion zunächst bestätigt) der irreparabel ist und funktionsfähigkeit vollständig ausschließt. da sie zweifellos wussten und nicht aufgeklärt haben ARGLISTIG GETÄUSCHT"
Mich wundert, dass der Anwalt (sofern es denn einer ist) nicht auch noch bezahlt werden will... Irgendwas passt da meiner Meinung nach nicht zusammen.
Aber ich kann auch nur raten:
Zitat :selbst kurz(!) zurückschreiben, dass
- Der Laptop beim Versenden in Ordnung war
- Dass man das auch dokumentiert hat
- Dass man auf weitere Post nicht reagieren wird.
Zitat :Gibt es die angebliche Anwaltskanzlei überhaupt?!
Das ist eine gute Frage. Der TE kann ja mal die Adresse und den Namen der Kanzlei hier einstellen
Zitat :Wie gesagt, wenn du den Käufer bisher ignoriert hast (Hast du?! Vollständig?)
Der Fragesteller hatte nach dem Kauf noch einen "Chatverlauf" mit dem Käufer - wie er selbst sagt.
So lange man nicht weiß, was da wer gesagt hat, ist es natürlich mutig, einen Rat zu geben.
Der Fragesteller meint durch dem "Chatverlauf" einen Beweis zu haben, dass der Laptop ursprünglich beim Käufer funktioniert hat.
Vielleicht meint der Käufer, durch den "Chatverlauf" einen Anfechtungsgrund zu haben.
Kommunikation nach dem Kauf hat immer das Potenzial, sich um Kopf und Kragen zu reden. Das gilt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer.
Deshalb raten wir ja auch immer, sich nicht auf Diskussionen nach dem Kauf einzulassen.
Zitat :Zitat (von 3,141592653):
Wie gesagt, wenn du den Käufer bisher ignoriert hast (Hast du?! Vollständig?)
Der Fragesteller hatte nach dem Kauf noch einen "Chatverlauf" mit dem Käufer - wie er selbst sagt.
Den Beweis für die Funktion hatte ich nicht durch den Chat sondern durch selbst angefertigte Fotos während des laufenden Betrieb des Gerätes, der Käufer hat es lediglich im Chat bestätigt. Ignoriert habe ihn komplett nach seiner Nachricht des Defektes und dass er eine Rückgabe haben will.
Zitat :Ignoriert habe ihn komplett nach seiner Nachricht des Defektes und dass er eine Rückgabe haben will.
Das ist schon mal sehr gut. Er hat auch nie Nachbesserung / Ersatzlieferung verlangt?
Und wie kam er dazu, die Funktion zu bestätigen? Hast du ihn danach gefragt? Ich meine, dass das doch auch ungewöhnlich ist, sich mit dem Käufer nach dem Kauf ausführlicher über den Kaufgegenstand zu unterhalten...
Irgendwie fehlt mir noch ein Puzzlestück. Ich hoffe mal, dass da nichts geschrieben wurde, was doch noch zum Bumerang wird.
Zitat :Irgendwie fehlt mir noch ein Puzzlestück. Ich hoffe mal, dass da nichts geschrieben wurde, was doch noch zum Bumerang wird.
Nein er hat nicht nach Nachbesserung gefragt und auch nicht nach Nachlieferung. Käufer bestätigte von sich aus Erhalt und Funktion. Nachher in einer seperaten Nachricht dann der angeblich defekt. Ich habe keine Stellung bezogen außer zu seiner Frage wie man den Benutzernamen in Windows ändert ihm 2 screenshots gesendet ohne schriftlichen kommentar.
Dir ist aber klar, dass du einen Anwalt im jetzigen Stadium selbst zahlst (167,67€), ja? Da wirst du auch nichts zurückbekommen. Nötig ist er jetzt auch noch nicht. Mit Strafrecht hat die Angelegenheit übrigens nichts zu tun.
Btw: "Bin selbst noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten." Und was ist mit 315c?
Das ist einfach nur ein unsinniger Text und kein wirksamer Ausschluß der gesetzlichen Mängelhaftung.Zitat :Hier ist mein Ausschluss:
"Aufgrund der neuen EU-Richtlinie muss ich Rückgabe, Garantie, Sachmängelhaftung ausschließen, da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt."
Wie bereits auch von anderen geschrieben wurde, scheint es sich hier auch um eine gewerbliche Tätigkeit zu handeln.
Ganz ehrlich? Nach den neuen Infos würde ich hier ganz kleine Brötchen backen und den Laptop zurücknehmen. Die bisher entstandenen Kosten für den gegnerischen Anwalt gehen natürlich auch zu deinen Lasten wenn der Käufer diese Kosten einfordern sollte.
Sollte sich deine Tätigkeit als gewerblich herausstellen, dann kann das natürlich weitere Konsequenzen nach sich ziehen. (Finanzamt, unerlaubter Umgehungsversuch der Mängelhaftung, Gewerbeanmeldung.....)
Ich würde mir also sehr sehr gut überlegen, wie ich hier, an deiner Stelle, weiter vorgehen würde.
-- Editiert von User am 1. September 2025 12:53
Zitat :Ich würde mir also sehr sehr gut überlegen, wie ich hier, an deiner Stelle, weiter vorgehen würde.
Der Fragesteller hat bereits einen Anwalt gesucht (und wahrscheinlich gefunden).
Zitat :Das ist einfach nur ein unsinniger Text und kein wirksamer Ausschluß der gesetzlichen Mängelhaftung.
Wenn der Fragesteller wirklich privat verkauft, dann sind Gericht auch sehr großzügig, was die Wirksamkeit betrifft. Von einem privaten Verkäufer kann man keine juristisch ausgefeilten Texte erwarten.
Wenn der Fragesteller den Privatverkauf nur vorgeschoben hat, dann nutzt der Ausschluss der Mängelhaftung sowieso nichts - da kommt es auf die Formulierung gar nicht an.
Zitat :Ganz ehrlich? Nach den neuen Infos würde ich hier ganz kleine Brötchen backen und den Laptop zurücknehmen.
Der Fragesteller hat einen Anwalt. Der Anwalt wird die verschiedenen Optionen aufzeigen.
Die Option "Es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen" ist die Risikovariante. Da ist von "Ich gewinne" bis zu "ich verliere, muss alle Gerichts- und Anwaltskosten zahlen und habe Finanzamt plus Gewerbeaufsicht im Nacken" alles drin.
Den Laptop einfach zurückzunehmen wäre die Sicherheitsvariante. Dafür hätte man aber keinen Anwalt gebraucht.
Und jetzt?
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