Kleinanzeigen Verlängerungsgebühr Fehler

15. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)
Kleinanzeigen Verlängerungsgebühr Fehler

Hoffe, dass ist das richtige Unterforum, eine Onlinesuche nach Forum für Kleinanzeigen hat mich drauf verwiesen.

Ich hab das Problem, daß ich dem Kundenservice von Kleinanzeigen nicht klar machen kann, daß ihre Website einen Bug bei der Berechnung der Verlängerungsgebühr hat.
Eigentlich sind ja laut AGB immer 10 Anzeigen pro 30 Tage ohne Gebühr einstell- oder verlängerbar.
Obwohl ich aber weniger als 5 in den letzten 30 Tagen eingestellt hab und das auch so in den Einstellungen angezeigt wird, geht verlängern grad nur mit Gebühr.
Der Emailservice reagiert bisher nur mit Floskeln und versteht das Problem nicht (6 Versuche).

Da es keine weitere direkte Kontaktmöglichkeit gibt, bleibt dann bei Nichtabstellen nur eine Anzeige (wegen versuchtem Betrug?) um das Voranzutreiben oder welche Möglichkeiten seht ihr da noch?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 216x hilfreich)

Also Betrug ist es mit Sicherheit nicht! Betrug ist "bewußt" böswillig! Und du sagst ja selbst, dass es ein BUG ist.
Also vergess das mit Betrug ganz schnell...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129558 Beiträge, 41332x hilfreich)

Zitat (von grisur):
Da es keine weitere direkte Kontaktmöglichkeit gibt

Aber sicher gibt es diese - Kleinmachnow ist von der Postzustellung aktuell nicht ausgeschlossen.



Zitat (von grisur):
bleibt dann bei Nichtabstellen nur eine Anzeige (wegen versuchtem Betrug?)

Da Inkompetenz weder strafbar ist, noch unter Betrug fällt, wird die Anzeige schneller eingestellt als sie geschrieben wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Betrug ist "bewußt" böswillig!

Ich vermute ja nur, daß es ein Bug ist.
Falls die auf die Anfragen aber nicht weiter reagieren, kann man dann nicht ableiten, daß es vermutlich so beabsichtigt ist?
Womit dann die Voraussetzung dafür gegeben wär? ;-)

-- Editiert von User am 15. Oktober 2024 23:07

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129558 Beiträge, 41332x hilfreich)

Zitat (von grisur):
Falls die auf die Anfragen aber nicht weiter reagieren, kann man dann nicht ableiten, daß es vermutlich so beabsichtigt ist?

Ich sag mal so, die Wahrscheinlichkeit das es ein Staatsanwalt sich eingehender damit befasst, ist ungefähr so wahrscheinlich, wie eine jungfräuliche Geburt.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von grisur):
Eigentlich sind ja laut AGB immer 10 Anzeigen pro 30 Tage ohne Gebühr einstell- oder verlängerbar.
Das stimmt so pauschal nicht! Man sollte sich die AGB immer komplett durchlesen:
Zitat daraus (https://themen.kleinanzeigen.de/nutzungsbedingungen/):
Kleinanzeigen behält sich vor, Anzeigen in bestimmten Kategorien nur gegen Zahlung eines Entgeltes zu veröffentlichen. Unabhängig davon behält sich Kleinanzeigen vor, die Anzahl von einem Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kostenlos veröffentlichter Anzeigen zu beschränken und die Veröffentlichung zusätzlicher Anzeigen nur gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten.

Also auch für weniger als 10 Annoncen behält man sich das Recht vor, doch Entgelte zu verlangen. Überhaupt, in welchem § steht das denn mit den 10 Annoncen überhaupt? Die Gebühren sind in §8 beschrieben, aber zu deiner obigen Aussage kann ich dazu nichts finden.

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 11:10

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#6
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Überhaupt, in welchem § steht das denn mit den 10 Annoncen überhaupt?


Grade mal geguckt und tatsächlich steht es nur auf der Seite mit den Gebühren und nicht in den AGB.
https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/Allgemein/gebuehreninfo/

Gleich ganz oben. Die Ausnahmekategorien betreffen mich alle nicht.
Aber interessanterweise gibt es mittlerweile auf dem weiterführenden Link eine Konkretisierung bezüglich Gebühren für Verlängerungen. Das hatten die wahrscheinlich bei der Änderung vergessen und jetzt genauer beschrieben.

Wo aber der Sinn sein soll, wenn ich umsonst neu einstellen kann solange ich unter dem Limit bin, aber immer Gebühren für die Verlängerung zahlen soll?....
Bei weniger als 50 Anzeigen im Jahr zahl ich doch nicht für die kleine Bequemlichkeit... :-/

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Also zunächst einmal scheinst du vergessen zu haben zu erwähnen, dass du gewerbliche Anzeigen schaltest.
Gemäß dem was aktuell auf deren Seite steht ist alles so wie es sein soll. Was vorher dort gestanden hat kann ich nicht beurteilen.

Signatur:

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#8
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Also zunächst einmal scheinst du vergessen zu haben zu erwähnen, dass du gewerbliche Anzeigen schaltest.


Ich kann nur gewerbliche, nachdem die Seite letztes Jahr(?) private und gewerbliche Accounts strikt getrennt hat.
War wohl der erste Schritt um jetzt dieses Gebührenmodell einzuführen.
Aber macht ja für die Frage keinen Unterschied, falls sie noch aktuell wär :grins:

Ich hab leider keinen Screenshot gemacht, als ich vor ein paar Wochen alles durchgesehen habe und dann denen geschrieben hab. Meiner Erinnerung nach war da nix mit Gebühren für alle Verlängerungen, da alle weiteren Absätze nur Sonderfälle behandelt haben. Von daher die Vermutung, daß das neu ist, aber beschwören könnt ich es nicht.

Okay sei's drum. Gibt's halt kein Verlängern mehr, sondern nur noch neu einstellen. Auch wenn die Regel nur die Bequemlichkeit triggern soll.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129558 Beiträge, 41332x hilfreich)

Zitat (von grisur):
Aber macht ja für die Frage keinen Unterschied, falls sie noch aktuell wär

Mitunter schon, denn für Unternehmer gelten die ganzen Verbraucherwelpenschutzbedingungen nicht, da sind die Regel n deutlich härter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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