Kleinanzeigen verkauf, Geld kommt nicht an

29. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)
Kleinanzeigen verkauf, Geld kommt nicht an

folgende situation

es wird ein artikel über kleinanzeigen inseriert im wert von 500€ (abholung bevorzugt)

nun meldet sich ein interessent und möchte den artikel kaufen und sofort (sofortüberweisung) überweisen
diesem wurde zugesagt

und schickte einen überweisungsbeleg welcher sich als kein beleg heruasstellte sondern einfach nur um einen nicht abgeschlossenen auftrag (nur daten eingetragen)diesem wurde zugesagt

5minuten später kommt noch eine anfrage zur sofortigen abholung
diesem musste man leider absagen ,da man dem vorherigen interessenten zugesagt hat

------
nach mehreren bankbuchungstagen ist noch kein geldeingang verzeichnet
der interessent behauptet überwiesen zu haben und versucht es mit seiner bank zu klären


es macht den anschein einer "erzwungenen reservierung" unter vortäuschung falscher tatsachen

---------------------------------------------------
was kann man nun tun,welche möglichkeiten bleiben einem offen?
einfach nur abwarten ?
mahnung schicken zur erfüllung des kaufvertrages mit mahnkosten?
anzeige wegen vortäushcung falscher tatsachen?
sich selber an die bank des interessenten wenden?

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

anzeige wegen vortäushcung falscher tatsachen? Ein solcher Straftatbestand existiert nicht. Und von einem Betrug ist hier nichts zu sehen.
sich selber an die bank des interessenten wenden? Die wird Ihnen keinerlei Auskünfte erteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
was kann man nun tun,welche möglichkeiten bleiben einem offen?

Jede Menge. Was ist das Ziel? Erfüllung? Rücktritt?

Zitat (von riesenwurst2016):
einfach nur abwarten ?
Eine Möglichkeit

Zitat (von riesenwurst2016):
mahnung schicken zur erfüllung des kaufvertrages mit mahnkosten?
Kann man machen. Auf den "Mahnkosten" wird man wohl sitzen bleiben.

Zitat (von riesenwurst2016):
anzeige wegen vortäushcung falscher tatsachen?
Kann man machen. Wird nichts bei rumkommen. Betrug liegt ja nicht vor.

Zitat (von riesenwurst2016):
sich selber an die bank des interessenten wenden?
Die wird dir nichts sagen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Vielleicht sollte man sich einfach mal vor Augen halten, dass es ziemlich komisch ist, dass jemand der einen Artikel abholen möchte, diesen dann aber nicht BAR bezahlen möchte....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119376 Beiträge, 39715x hilfreich)

Hat man von dem Interessenten eine Anschrift? Welche konkreten Kontaktdaten hat man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

verdacht auf eingehungsbetrug liegt vor.
auch dass als überweisungsbeleg ein einfacher screenshot eingegebener daten gesendet wurde.

es wäre recht wenn man den käufer einfach in den wind schiessen könnte und anderweitig verkaufen
allerdings besteht ja ein kaufevertrag

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
verdacht auf eingehungsbetrug liegt vor.
Da du ja erst versendest wenn du die Ware hast ist dies doch hinfällig...

Zitat (von riesenwurst2016):
allerdings besteht ja ein kaufevertrag
Jupp. Ich frage nochmal: Will man dran festhalten oder sich von lösen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

es wäre recht sich vom kaufvertrag zu lösen.....schnellstmöglichst

bei den vorkommnissen ist was faul, und man hat ein ungutes gefühl diesem "käufer" ware zuzusenden
und sollte eine überweisung von einem anderen namen etc eingehen, liegt der verdacht auf dreiecks betrug vor



-- Editiert von riesenwurst2016 am 29.12.2020 19:11

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#8
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

kann man sich sofort vom kaufvertrag lösen?,

vorraussetzung sofortüberweisung (echtzeit) wurde nicht eingehalten
kein überweisungsbeleg gesendet
mehrere bankbuchungstage kein geldeingang

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119376 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
kann man sich sofort vom kaufvertrag lösen?,

Nein, erst mal muss er gerichtsfest in Verzug gesetzt werden, dann muss man gerichtsfest den Rücktritt erklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
riesenwurst2016
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 20x hilfreich)

das heisst nun

einschreiben auf kosten des verkäufers /verzug

einschreiben auf kosten des verkäufers /rücktritt


mahnungspauschale möglich ?

schadensersatz falls der wert des artikels fällt ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119376 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von riesenwurst2016):
das heisst nun

einschreiben auf kosten des verkäufers /verzug

einschreiben auf kosten des verkäufers /rücktritt

Korrekt.



Zitat (von riesenwurst2016):
mahnungspauschale möglich ?

Klar. Nur nicht durchsetzbar, falls der Verkäufer nicht freiwillig leistet abhaken.



Zitat (von riesenwurst2016):
schadensersatz falls der wert des artikels fällt ?

Ja, der wäre möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann man machen. Wird nichts bei rumkommen. Betrug liegt ja nicht vor.
Hellseher?
Wenn jemand ein Dokument erstellt um damit zu Täuschen kann jedenfalls sehr wohl ein Betrug (bzw. ein Betrugsversuch) vorliegen - der Anfangsverdacht ist hier sicher gegeben, und eine entsprechende Anzeige wäre damit auch keine falsche Verdächtigung.

Zitat:
Vielleicht sollte man sich einfach mal vor Augen halten, dass es ziemlich komisch ist, dass jemand der einen Artikel abholen möchte, diesen dann aber nicht BAR bezahlen möchte....
Da das hier gar nicht vorliegt ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Wo ist das Problem? Antworten, dass man den Artikel gerne in den nächsten 14 Tagen zur Abholung bereit hält und der Käufer bei Abholung 500 Euro in bar mitzubringen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hellseher?
So was ähnliches...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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