Komischer Ebay Käufer

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Blume0099
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Komischer Ebay Käufer

Guten Abend,

Ich habe auf Ebay eine Grafikkarte verkauft welche auch verkauft wurde und per Überweissung bezahlt wurde.

Jetzt behauptet der Käufer aber, die Karte seih Defekt und bittet um Rückgabe des Artikels. nach dem er noch eine Vorlage wollte des Kaufvertrages also wo die Karte gekauft wurde etc. Dies ging mir dann zu weit.

Dann behauptet er, er würde die karte erst senden, wenn ich das Geld zurück überweisen würde, weil er ja sonst keine Beweise hätte gegen mich, worauf ich ihm die Hermes Adresse bzw. DHL Packstation meines Vaters gesendet habe.

Dann behauptet er aber, ob ich nicht ein Identitätsdiebstahl begehen würde und er eine Kopie von meinem Ausweis gerne hätte. Worauf ich Ebay das ganze gemeldet habe und er mir heute mit dem Anwalt gedroht hat und mich der Täuschung und Betrug bezichtigte.

Wie sieht es rechtlich aus bei so Leuten, ich habe beim Kauf gesagt keine Garantie sowie Rücknahme.
Danke für das Feedback




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129973 Beiträge, 41457x hilfreich)

Zitat (von Blume0099):
Wie sieht es rechtlich aus bei so Leuten

So wie bei allen anderen auch ...



Zitat (von Blume0099):
ich habe beim Kauf gesagt keine Garantie sowie Rücknahme.

Dann hätte man dabei bleiben sollen, das man nun mit dem Käufer gegenteiligen vereinbart hat, hat die Position nicht wirklich verbessert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Wurde einer freiwilligen Rückname denn bereits zugestimmt?
Falls nein: Dem Käufer mitteilen: Seine Karte, sein Problem
Falls je: Dem Käufer mitteilen, dass man zuerst die Karte haben möchte um zu überprüfen, dass es auch die tatsächlich verkaufte Karte sei und ein Defekt vorliege.
Alle weiteren Forderungen lehnt man ab. Erst Karte zur Überprüfung, dann Geld.
Auf keine weiteren Forderungen oder Diskussionen eingehen!

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wurde einer freiwilligen Rückname denn bereits zugestimmt?
Klar ...
Zitat (von Blume0099):
worauf ich ihm die Hermes Adresse bzw. DHL Packstation meines Vaters gesendet habe.

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#4
 Von 
Blume0099
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wurde einer freiwilligen Rückname denn bereits zugestimmt?
Falls nein: Dem Käufer mitteilen: Seine Karte, sein Problem
Falls je: Dem Käufer mitteilen, dass man zuerst die Karte haben möchte um zu überprüfen, dass es auch die tatsächlich verkaufte Karte sei und ein Defekt vorliege.
Alle weiteren Forderungen lehnt man ab. Erst Karte zur Überprüfung, dann Geld.
Auf keine weiteren Forderungen oder Diskussionen eingehen!


Danke für die Antwort, ja so werde ich es auch machen, vor allem, mich als Betrüger und Identitäten Klauer Darzustellen ist schon mehr als Asi vom Käufer.
Nur weil ich als Rücksendung den Hermes Shop bzw von meinem Vater die DHL Packstation angegeben habe.

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#5
 Von 
Blume0099
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Nach dem ich von Ebay die Meldung erhalten habe, das der Käufer keine Beweise erbringen konnte weder Bild noch Video, wurde der Fall abgeschlossen.

Jetzt hab ich aber von Ebay eine Meldung erhalten, das der Käufer echt einen Zahlungsstreitfall aufgemacht hat bei Ebay.

Was soll ich jetzt am besten machen.
Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129973 Beiträge, 41457x hilfreich)

Zitat (von Blume0099):
das der Käufer echt einen Zahlungsstreitfall aufgemacht hat bei Ebay.

Bedeutet was genau?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1363 Beiträge, 217x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet was genau?


Wohl: Der Käufer macht Trouble und will sein Geld wieder.

Blume: Lass das Ebay regeln. Dich braucht das nicht mehr zu interessieren!
Und vor allem: Reite dich da nicht rein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129973 Beiträge, 41457x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wohl: Der Käufer macht Trouble und will sein Geld wieder.

Das ist klar und war nicht die Frage ...



Zitat (von Daskalos):
Blume: Lass das Ebay regeln. Dich braucht das nicht mehr zu interessieren!

Das könnte dann unter Umständen nach hinten losgehen ...


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1363 Beiträge, 217x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist klar und war nicht die Frage ...


ach ja? Was war denn dann deine Frage?

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte dann unter Umständen nach hinten losgehen ...


Und bitte: Hör doch endlich mal auf solche puzzelmäsige komplett unverständliche mini-Sätzchen als Antwort zu geben, die mehr Frage als unverständliche Antwort sind!
Und erklär einem verzweifelt fragenden Nicht-Juristen das so, dass ER/SIE das auch versteht! (Damit meine ich Blume!)

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129973 Beiträge, 41457x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Und bitte: Hör doch endlich mal auf solche puzzelmäsige komplett unverständliche mini-Sätzchen als Antwort zu geben, die mehr Frage als unverständliche Antwort sind!

Keine Ahnung welche Worte an dem Satz Dir unverständlich sind.
Aber besser eine Warnung als pauschale und gefährliche "Musst dich nicht mehr drum kümmern" Aussagen von Leuten die offenbar gar keine Ahnung von der Thematik haben ...



Zitat (von Daskalos):
Und erklär einem verzweifelt fragenden Nicht-Juristen das so, dass ER/SIE das auch versteht! (Damit meine ich Blume!)

Dazu müsste Blume0099 dann erst mal die Rückfrage beantworten.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Blume0099):
Nach dem ich von Ebay die Meldung erhalten habe, das der Käufer keine Beweise erbringen konnte weder Bild noch Video, wurde der Fall abgeschlossen.

Jetzt hab ich aber von Ebay eine Meldung erhalten, das der Käufer echt einen Zahlungsstreitfall aufgemacht hat bei Ebay.


Hm, der Fall wurde doch bereits zu deinen Gunsten abgeschlossen?

Wo ist der Unterschied zum jetzt eröffneten Zahlungsstreitfall?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Blume0099
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Hm, der Fall wurde doch bereits zu deinen Gunsten abgeschlossen?

Wo ist der Unterschied zum jetzt eröffneten Zahlungsstreitfall?


Nun er wollte eine Rückgabeabwicklung machen zu erst.

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Blume0099
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wo ist der Unterschied zum jetzt eröffneten Zahlungsstreitfall?


Nun, das eine war eine Rückgabe bzw eine Aufforderung dazu, welche ich aus Diversen oben genannten Gründen abgelehnt habe diese wurde auch durch Ebay geschlossen, da der Käufer keinen NACHWEIS erbracht hat.

Jetzt versucht der Käufer aber über einen Zahlungsstreitfall an das Geld zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129973 Beiträge, 41457x hilfreich)

Zitat (von Blume0099):
Jetzt versucht der Käufer aber über einen Zahlungsstreitfall an das Geld zu kommen.

Dann mal abwarten das eBay schreibt ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Blume0099):
mich als Betrüger und Identitäten Klauer Darzustellen ist schon mehr als Asi vom Käufer


Es ist immer hilfreich, sich auch mal in die Lage der Gegenseite zu versetzen. Stell dir vor, du zahlst mehrere hundert Euro für eine Grafikkarte, bekommst eine defekte, und bei der Rückabwicklung wird dir auf einmal eine ganz andere Adresse angegeben. Würdest du das nicht auch komisch finden?

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