Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe einen Kombi Kinderwagen bei ebay eingestellt, der dummerweise von einem Familienmitglied am Vortag auf einem Trödelmarkt für 15 € verkauft wurde.
Leider habe ich erst später davon erfahren, als ich an den Rechner konnte war das Angebot leider schon eine halbe Stunde beendet. (Habe vorher, da ich bei einem Termin war, versucht über das handy zu ebay zu gelangen um den Verkauf zu beenden, was aber wegen einem Hänger der Software unmöglich war.) Ich hab den Käufer direkt danach kontaktiert und ihm die Situation geschildert.
Dieser meinte ich soll den Wagen wieder beschaffen, egal wie!! Er wird seinen Anwalt kontaktieren.
Ich hab nun aber leider keine Ahnung wo der Wagen jetzt abgeblieben ist.
Hat jemand schon mal Erfahrung mit so einer Situation gehabt?
Was kann ich denn sonst noch machen oder was muss ich machen.
Konnte den Artikel nicht mehr rechtzeitig raus nehmen!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Vertrag ist Vertrag...
Hallo, also mal ganz streng genommen sehe ich das so. was nicht da ist, kann auch nicht erbacht werden. im entdefekt wirst du eine neg. bewertung erhalten..auf die du ja zusätzlich einen kommentar abgeben kannst.
was anderes wird wohl nicht gehen, da du den wagen ja eh nicht liefern wirst.
ich habe mal eine cd angeboten, die am ende dank meiner tochter kaputt war :-/.ich habe mich mit dem käufer darauf geeinigt, daß er nicht bezahlt und ich nicht liefer. der war echt nett und hat kein heel draus gemacht.
Komisch natürlich, daß die Familie sich nicht untereinader abspricht ;-).
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@indira
Das ist ja alles schön und gut, aber ist eine reine Kulanzfrage unter den Vertragsparteien. Der TE möchte wohl aber mehr über die rechtlichen Folgen wissen. Und da sieht es tatsächlich so aus, daß sich der K den entsprechenden Wagen woanders besorgen kann und vom TE den Differenzbetrag fordern kann.
@Unsterblich ... Ich habe ja auch keine Rechtsberatung gegeben, sondern dem Verkäufer nur mitgeteilt was ICH weiß und das ist auch nicht verkehrt gewesen. Warum sollen immer nur Profis des § antworten. Meine Erfahrung ist einfach, daß man mit dem Käufer reden kann. Warum sollte er es nicht versuchen!? Muß man es denn immer aufs äußerste ankommen lassen? Er kann es doch vorerst versuchen. Fehler sind ja da um sie zu machen ;-). Ich verkaufe schon seit Jahren GEWERBLICH bei ebay und habe auch Erfahrungen gemacht. In den meisten Fällen endet es mit neg. Bewertung oder ein klärendes Gespräch.
@indiria
*In den meisten Fällen endet es mit neg. Bewertung oder ein klärendes Gespräch.*
Stimmt. Aber ich glaube einfach, daß der TE im ebay-Forum gepostet hätte, wenn er allgemeine Verhaltensratschläge haben wollte. Daß er in ein Rechts-Forum gekommen ist, zeigt mir, daß er die rechtliche Seite erörtert haben wollte. Es sollte keine Kritik an deinen Ausführungen sein. Die haben ja ihre Richtigkeit, aber ich glaube, sie waren ihm nicht besonders dienlich.
P.S. Mein Nick ist nicht *Unsterblich*
-- Editiert von normi am 12.04.2006 12:22:19
@normi <-ups.. das habe ich soeben erst gesehen. das ist ja der status. naja wie gesagt .. fehler sind da um.........;-).
ok, du magst recht haben.. aber eine richtige rechtsberatung findet ja hier nicht statt.
ich wollte dem käufer nur klar machen, daß er es erst mal auf die einfachste weise versuchen sollte. war nur ein gut gemeinter rat meinerseits. ich wünsche ihm natürlich, daß er noch weitere antworten, die hilfreich sein werden, erhält. meine erfahrung bei ebay ist .. das eine freundliche kommunikation einen oftmals weiter bring. @damien.. würde mich interessieren wie es ausgeht!
*Dieser meinte ich soll den Wagen wieder beschaffen, egal wie!! Er wird seinen Anwalt kontaktieren.*
Ich glaube die Phase der freundlichen Kommunikation haben die schon hinter sich gelassen.
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