Konsequenzen bei negativer Bewertung?

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bolero2007
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsequenzen bei negativer Bewertung?

Hi

Ich habe in den letzten 2 Wochen diverse Spaßkäufer gehabt, die nicht bezahlt, aber den Auftrag auch nicht storniert haben.
Diese will ich negativ Bewerten, weil das die einzige Möglichkeit ist, solchen Leuten zumindest etwas von dem Ärger zurück zu geben den man selbst dadurch kriegen kann.
Ich fürchte nur, wenn ich die bewerte, erhalte ich als Gegenbewertung natürlich auch Negativbewertung und da dies mehrere Fälle betrifft, die Zahlungsmoral scheint wieder mieser zu werden, werde ich wohl "auf einen Schlag" mind. 5 Negativpunkte einfahren und so wie ich den vollautomatischen Ebay Onlineservice kenne, führt das zu sofortigen Ressantiments seitens Ebay, denn der Turbolister oder andere Software, erlaubt das " Sperren eines Mitglieds mit mind. 3 Negativbewertungen innerhalb von 10 Tagen".
Muß Ebay die Bewertungen dann löschen, weil ich ja durch ein Softwareproblem und nicht durch eigenes Verschulden in diese "Negativsperre" gerate?

Ciao
Wolfgang

Problem bei eBay und Co?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Bolero2007.

Bewerte einfach *neutral*, aber mit dem SACHLICHEN Text einer negativen Bewertung.

Zum Beispiel:

KEIN Kontakt, KEINE Zahlung, VORSICHT !

Im Übrigen wirst Du eine negative Rachebewertung niemals verhindern können.
ABER Du kannst sie sachlich kommentieren !

Zum Beispiel:

RACHEBEWERTUNG eines Nicht-Zahlers. Primitiv !

Wer sich das Profil der Kandidaten ansieht, weiß Bescheid.;)

Vermeide unbedingt Schimpfwörter oder Unsachlichkeiten.
Manche *Helden* bei Online-Auktionen laufen sofort zum Anwalt !

Wichtig:
Erst die Auktion und den Mailverkehr ausdrucken, dann per Mail vom Kaufvertrag zurücktreten und auch diese Mail ausdrucken und aufbewahren !
Und dann den Artikel einfach neu einstellen - aber VORHER den Spaßbieter für Deine Auktionen sperren.

Alle wichtigen Funktionen für Ebay findest Du schnell und einfach hier:
http://www.pkrug.de

Schöne Grüsse

RobertRatlos

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#2
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Im Übrigen wirst Du eine negative Rachebewertung niemals verhindern können.

Natürlich kann man das. Da fallen mir spontan zwei Möglichkeiten ein.

Die Einfachste ist, eine Unstimmigkeit zu melden ('Zahlt nicht' oder 'hat nicht geantwortet'). Spaßbieter antworten auf solche Dinge nicht... nach 8 Tagen kann man diese schließen. Der Spaßbieter hat nun keine Möglichkeit mehr zu bewerten. Außerdem erhält man die Verkaufsprovision zurück.

Oder z.B. über wortfilter.de die Bewertung mehr als 90 Tage nach Auktionsende abgeben, wenn der Spaßbieter diese 'Funktion' nicht kennt, hat er ebenfalls keine Möglichkeit zu bewerten.


Mit einer neutralen Bewertung hat man niemandem geschadet.....

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Bewerte einfach *neutral*, aber mit dem SACHLICHEN Text einer negativen Bewertung.

Das schützt keinesfalls vor einer negativen Rachebewertung!


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Weder, noch, diese Funktion gibt es nicht beim TL und auch nicht auf der ebay-Seite.

Warum die Weigerung mit manchen Ebayern keinen Kaufvertrag schließen zu wollen, rechtswidrig ist, möchte ich aber schon gerne wissen. Man kann ja ausländische Bieter ausschließen. Ist das dann auch rechtswidrig?

-- Editiert von normi am 19.03.2007 14:02:14

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das Aussperrverhalten selbst könnte jedoch rechtswidrig sein

Vertragsfreiheit sagt Ihnen was?

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#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Als gewerblicher Verkäufer kann man kaum etwas gegen Privatkäufer unternehmen. Die können einfach widerrufen.

Tipp: Bewerte erst nach 90 Tagen (wie es geht? siehe google).

Neutrale würde ich nicht bewerten, wenn schon gleich negativ. Die Gegenbewertung würde auch bei neutraler Bewertung in den meisten Fällen negativ sein.

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wie von mir erwähnt, könnte es Konstallationen geben, die zu Schadensersatzansprüchen führen könnten.*

Welche Konstellationen konkret?

Nehmen wir die von ebay vorgesehenen Möglichkeiten, daß man ausländische Bieter und Bieter mit einem Bewertungsprofil von -1 oder schlechter ausschließt wie ich es grundsätzlich mache.

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#10
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

könnte es Konstallationen geben, die zu Schadensersatzansprüchen führen könnten

Aus AGG vielleicht. Aber den VK, der 'keine Frauen' oder 'keine Türken' in seine Auktionen schreibt, muß man erst mal finden...

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@schrumpfgermane

danke, aber ich verstehe nicht, warum du mir nun explizit diese Seite nennst. Ich nutze diese ebay-Funktion seit Jahren, habe auch so ein dutzend Bieter gesperrt, zusätzlich zu den oben von mir genannten Gruppen.

Ich bin mal gespannt wie unser Spezi Mirk daraus wieder etwas konstruiert. Schadensersatzansprüchee, na dann mal los... :grins:

-- Editiert von normi am 19.03.2007 17:44:46

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#13
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@schrumpfgermane

apropos Lorenz, wußtest du, daß er aus einem anderen renomierten Rechtsforum wegen seiner geistigen Ergüsse zum thema unfähige richter zwei mal geflogen ist?

schade, daß sich mirk nicht mehr in diesen thread traut, hier hat er sich wohl doch mit seinen behauptungen zu weit aus dem fenster gelehnt.

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#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich war davon ausgegangen, daß wir sowieso nur über a priori ausgeschlossene Bieter sprechen und nicht über a posteriori - logisch, daß letzteres nicht geht.

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Na, Mirk, möchtest uns wieder erzählen, daß die seit etwa zehn Jahren und bei etwa 15 Milliarden Auktionen eingesetzte Praxis, bestimmte Bieterkreise auszuschließen, rechtlich angreifbar ist? Bals sind wir so weit, daß ebay ansich illegal ist.;)

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.

Und hier haben wir schon das Argument, mit dem du dich selbst widerlegst. Die Willenserklärung kann weder beim VK noch beim Plattformbetreiber eingehen, da es technisch unmöglich ist, wenn er als Bieter ausgeschlossen wurde. Und somit ist die Sache durch...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Trotzdem ergänzend, normi:

Auch wenn es einem Bieter gelingen sollte (z.B. durch einen Fehler der Plattform), auf einer Auktion ein Gebot abzugeben, bei der er mittels Angebotsbeschreibung eindeutig ausgeschlossen war ('keine Nuller', 'nur mit Wohnsitz Deutschland', 'keine rothaarigen Klempner'), ist der Ausschluß trotzdem wirksam und es kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande.

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#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Mareike

Da ist natürlich richtig. Aber Mirk möchte uns hier ja einen ganz andere Geschichte verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Daß der von mir gemeinte Schadensersatzpflichtige ein Plattform-Nutzer sein könnte, halte ich dabei für die unwahrscheinlichere Variante.*

Vielleicht klärst du uns dann darüber auf, wen du dann gemeint haben könntest, wenn nicht einen potentiellen Bieter bei ebay. Du must schon thematisch bei den Beispielen bleiben, über die wir alle gemeinsamen diskutieren. Schließlich ging es um den Ausschluß eines bestimmten Bieterkreises mittels der von ebay zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten.



-- Editiert von normi am 21.03.2007 15:53:50

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