Kontaktdaten vom Paypal Verkäufer einfordern

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ikona
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Kontaktdaten vom Paypal Verkäufer einfordern

Hi,

Ich habe einen Rechner über eBay Kleinanzeigen gekauft und mit Paypal bezahlt. Ein Tag später will der Verkäufer den Kauf abbrechen. Ich bin damit aber nicht einverstanden und will dem Verkäufer nun schriftlich eine Lieferaufforderung zukommen lassen, als Vorläufer für eine Zivilrechtsklage auf Schadensersatz. Jetzt habe ich leider die Anschrift nicht und Paypal gibt die nicht raus. Soll ich die Versandaufforderung jetzt über den eBay Chat abschicken und wäre das im Zivilverfahren dann gültig oder soll ich einfach ein Zivilverfahren starten in deren Entwicklung die vollständigen Kontaktdaten dann wohl vom Gericht bei Paypal eingefordert werden können?

LG
Ikona

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Soll ich die Versandaufforderung jetzt über den eBay Chat abschicken und wäre das im Zivilverfahren dann gültig
Wenn du beweisen kannst, dass der VK diese Nachricht dann auch bekommen hat!

Zitat:
oder soll ich einfach ein Zivilverfahren starten in deren Entwicklung die vollständigen Kontaktdaten dann wohl vom Gericht bei Paypal eingefordert werden können?
Das ist nicht die Aufgabe des Gerichtes die Kontaktdaten zu suchen. In einem Zivielstreit musst du ja erstmal gegen Jemanden klagen, ohne ADresse wird es erst gar nicht zu einer Verhandlung kommen.

Du kannst einen Anwalt zur Adressermittlung beauftragen, auf deine Kosten hin. (Diese kannst du dann aber vom VK zurückverlangen, so er überhaupt zahlungsfähig ist)

Zitat:
Zivilrechtsklage auf Schadensersatz
Um was für einen Betrag sprechen wir denn überhaupt? Du hast ja sicherlich schon einen Ersatzkauf eines gleichwertigen Gerätes vorgenommen. Nur die Differenz zu dem Betrag den du ursprünglich gezahlt hättest ist als Schaden einzuklagen (Bei der Suche nach einem Ersatzkauf aber bitte immer die Schadensminderungspflicht bedenken, die du dabei hast)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119413 Beiträge, 39724x hilfreich)

Es könnte schneller und einfacher gehen wenn ein Bekannter / Verwandter etwas dort kauft...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.598 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen