Konzertkarten ersteigert – nicht rechtzeitig eingetroffen

2. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)
Konzertkarten ersteigert – nicht rechtzeitig eingetroffen

Hallo,

ich habe am Sonntag bei eBay 2 Konzertkarten per Sofortkauf ersteigert bzw. gekauft.

Das Konzert findet heute abend statt.

Der Verkäufer hat mir am Sonntag geschrieben, dass er die Karten im Auftrag seines Schwagers verkauft hat und ich mich telefonisch mit ihm in Verbindung setzen sollte. Ich habe ihn am Montag abend angerufen und vereinbart, dass ich die Karten Dienstag (also gestern) persönlich bei ihm abhole.

Ich bin fast zweihundert Kilometer (hin- und zurück) gefahren, um dann festzustellen, dass er die Karten entgegen der Abmachung am Dienstag in die Post gesteckt hat.
Er war selbst nicht zu Hause, sondern nur seine Kinder, die ihn angerufen haben. Am Telefon sagte er mir dann, dass es ihm leid tue und er unsere Abmachung verbummelt habe. Er bot an, dass ich nur die Hälfte des vereinbarten Kaufpreises bezahlen solle.

Jetzt ist leider Mittwoch, heute abend ist das Konzert und die Karten sind heute nicht per Post eingetroffen.

Was kann ich tun? Mir, sofern noch erhältlich, Karten an der Abendkasse kaufen und dem Verkäufer (oder seinem Schwager?) die Differenz plus die Benzinkosten (fast 20 EUR) in Rechnung stellen?

Habe ich darüber hinausgehend Schadensersatzansprüche?

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe!!!


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Link zur auktion wird hier immer gern gesehen.

Tja wenn es entgegen der Abmachund war, dann wird es genauso behandelt wie Ware die nicht der Beschreibung entspricht.

Bei der Person mit der sie den Vertrag haben (und nur mit der, nicht mit irgendeiner Dritten) können sie ihre Ansprüche geltend machen.
Das kann auhc Ersatz sein + alle angefallenen Extrakosten die nun sinnlos durch die Abmachung entstanden sind (Fahrt zum Wohnort).

Sache ist allersings wenn sich ihre Gegenpartei weigert müssen sie selber wissen ob sie rechtliche Schritte einleiten wollen. Die Anwaltkosten etc. müssen sie auhc erstmal tragen, können diese aber auhc dem VK zu Lasten legen.
Nur wenn sie es klipp und klar beweisen können das solch eine Abmachung bestand (nur Selbstabholung) haben sie auch gute Karten.

Ist ja wirklich fahrlässig die Karten normal abzuschicken. Expresssendung wär das mind.

Wenn ihre Schadenskosten nur gering sind, würde sich das wohl nicht lohnen soweit zu gehen.
Die Karten können sie vielleicht beim Veranstalter zurückgeben, wenn er kulant ist bekommen sie von ihm vielleicht das Geld zurückerstattet (der Preis der auf den Karten steht).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort, Trebor.

Die Abmachung wurde zwar telefonisch getroffen, zum Glück hat aber ein Zeuge das Telefonat mitbekommen.

Der gleiche Zeuge war auch mit vor Ort und hat die Situation mitbekommen.

Die Karten kosten pro Ticket im Vorverkauf 40 Euro. Bei eBay gabs 2 Tickets für 40 Euro. Wenn ich mir also an der Abendkasse neue Karten kaufe, werden für 2 Tickets mindestens 80 Euro fällig. Entspricht einer Differenz von 40 Euro. Plus 20 Euro Fahrtkosten.

Sollte ich nun einen Anwalt beauftragen, dem Verkäufer einen Brief mit der Forderung zu schicken oder welche Vorgehensweise schlagt ihr vor?

Danke und viele Grüße
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Alzheimer läßt grüßen - per Post von gestern auf heute 200 km - das klappt ja nicht mal innerhalb einer Großstadt von Hausnummer zu Hausnummer auch wenn beide nur zwei Straßen auseinander liegen - entweder Volltro.... oder aber Absicht :"Ich bin ja so vergeßlich ... .
Ob da überhaupt noch etwas kommt?
Fahrlässigkeit hoch drei - also schadensersatzpflichtig:

Ersatzhöhe - zwei Karten v. Abendkasse + Fahrtkosten

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#4
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

habt ihr vielleicht noch irgendwelche paragraphen für mich, die ihm dem verkäufer schicken kann?

würd gern erstmal versuchen, das ohne anwalt zu klären.

ps: einen schadensersatz für das frühere verlassen der arbeitsstätte und den zeitaufwand (immerhin drei stunden fahrt) kann ich wohl nicht fordern, oder?

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#5
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

aber vorher anzurufen ob wirklich alles klappt währe auch schon sinnig gewesen astatt gleich los zufahren
mfg

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#6
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Lt. seiner Aussage, hat er doch Mo. den VK angerufen und es wurde abgemacht das die Übergabe am Di. erfolgt.

Finde nicht das es fahrlässig ist nicht nochmal vor der Fahrt anzurufen. Wenn der VK wußte das es nicht klappt hätte er auch mal Bescheid geben müssen, er wußte schliesslich das der Käufer am Di. antanzt um die Karten zu holen.

@Dirk Letha
Wenn sie versuchen wollen das ohne Anwalt zu machen dann würd ich mir aber sehr genau überlegen welche Kosten ich zurückverlage.
Umso mehr man verlangt umso weniger Kooperation/Einsichtigkeit kann man sich erhoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

@Trebor

Ich habe ihm jetzt geschrieben, dass ihn die Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig macht, ich aber gern auf rechtliche Mittel verzichten würde - und gefragt, was er jetzt vorschlägt.

Bin mal gespannt ... Zur Not kann ich ja immer noch zum Anwalt gehen.

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#8
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

okay, anscheinend hätte ich doch gleich zum anwalt gehen sollen ...

nachdem ich dem vk am 2.6. die oben beschriebene mail geschickt habe, kam keine antwort mehr.

am 4.6. habe ich es erneut probiert:

Sehr geehrter Herr XXXX,

leider habe ich von Ihnen bis heute keinen Vorschlag erhalten, wie wir die Sache jetzt klären werden.

Da die Konzertkarten bis heute nicht eingetroffen sind, gehe ich langsam davon aus, dass nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt wurde.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, mir bis morgen, Samstag, den 05.06.04, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Andernfalls bin ich leider gezwungen, rechtliche Schritte
einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
...


Folgende Antwort kam heute:

Sehr geehrter Herr XXXXX;

ich sehe die Sache eigentlich als erledigt an! Der Vorschlag die Karten per Briefpost zu verschicken kam nicht von mir, sondern von Ihnen ! Die Karten sind am Dienstag den 01.06.2004 von meinem Schwager abgeschickt worden und hätten am Mittwoch bei Ihnen ankommen müssen.Da er mehrere Briefsendungen an diesem Tag abgeschickt hat,hat er nachrecherchiert ob die Sendungen angekommen sind!Alle Briefe sind am 02.06.2004 in Hamburg angekommen !
Über die Abmachung das Sie die Karten persönlich abholen wollten bin ich nicht von Ihnen informiert worden obwohl mein Schwager Sie um eine schriftliche Bestättigung per E-Mail gebeten hat!
Ich möchte Sie bitten mir eine Telefonnummer zuzuschicken,damit ich Sie
anrufen kann!

MFG ...

----
Jetzt wird's dreist! Der Vorschlag, die Karten per Post zu verschicken, kam von mir direkt nach Ende der Auktion, am Sonntag abend. Darauf antwortete er mir, dass er die Karten im Auftrag seines Schwagers verkauft hat und ich mich zwecks Abwicklung mit ihm in Verbindung setzen sollte. Habe ihn dann am Montag auch angerufen und die persönliche Abholung am Dienstag arrangiert. Wie ganz oben beschrieben.

Dass sein Schwager um eine schriftliche Bestätigung gebeten hat, ist schlichtweg gelogen. Und dass die Karten nicht eingetroffen sind, kann zum Glück bezeugt werden, weil der Brief an meine Firma ging und die Post dort ausschließlich vom Sekretariat empfangen wird.


Abgesehen davon, dass ich die nicht eingetroffenen Tickets natürlich nicht bezahlen möchte, hätte ich gern die Benzinkosten ersetzt. Was meint ihr: Habe ich überhaupt Chancen? Gleich zum Anwalt?

Viele Grüße
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat:
"Sehr geehrter Herr XXXX,

leider habe ich von Ihnen bis heute keinen Vorschlag erhalten, wie wir die Sache jetzt klären werden.

Da die Konzertkarten bis heute nicht eingetroffen sind, gehe ich langsam davon aus, dass nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt wurde.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, mir bis morgen, Samstag, den 05.06.04, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Andernfalls bin ich leider gezwungen, rechtliche Schritte
einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
..."

Wie kann man nur einen solchen Brief schreiben??? Mit so einem Mist muss sich das Gegenüber doch provoziert fühlen, zumal da im Vorfeld einige beidseitige "Missverständnisse" passiert sind....
Ich würde nochmals versuchen, friedlich eine Einigung zu erreichen
Du hast immer noch keinen Link zur Auktion hier hinterlassen. Das wäre aber wichtig, weil man den Fall dann besser beurteilen könnte (insb. angebotene Versandmodalitäten).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Auktionstext stand nur:

"Biete 2 Konzertkarten für das Konzert am 02.06.2004 im Hamburger Stadtpark um 19:30 Uhr!

Weitere Fragen unter XXXX/XXXX."

Versandmodalitäten: Standardversand 6,70.

Direkt nach Auktionsende am 30.5. habe ich den Verkäufer angeschrieben, ob er die Karten auch im normalen Umschlag verschicken kann, weil 6,70 EUR für 2 Tickets ein bisschen heftig sind. Rest s.o.

Heute sind die Karten immer noch nicht eingetroffen und ich gehe auch davon aus, dass sie nicht mehr kommen werden.

Welche beidseitigen Missverständnisse meinst Du, ebaygirl?


PS: So einen Brief kann man schreiben, wenn man 200 km umsonst gefahren ist, bis heute die ersteigerten Tickets nicht bekommen hat und man dann auf eine freundliche Mail, in der darum gebeten wird, die Angelegenheit ohne rechtliche Mittel zu klären, keine Antwort bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat: "Direkt nach Auktionsende am 30.5. habe ich den Verkäufer angeschrieben, ob er die Karten auch im normalen Umschlag verschicken kann, weil 6,70 EUR für 2 Tickets ein bisschen heftig sind. Rest s.o."

In der Tat! Aber wenigstens wären sie dann wahrscheinlich als Paket verschickt worden und damit versichert gewesen. Das hätte zumindest den finanziellen Schaden bei Verlust aufgefangen.
Ich fasse nochmals zusammen (wenn ich alles richtig verstanden habe):
1. Du kaufst die Karten.
2. Du schreibst ihm, dass er die Karten im normalen (zumindest ein Einschreiben wäre eine bessere Idee gewesen...) Brief verschicken soll.

So viel ist auch seitens des Verkäufers beweisbar.

3. Du hast mit seinem Schwager telefoniert und eine Abholung vereinbart.

Das wirst Du kaum beweisen können.

4. Der schusselige Schwager wirft -wie von Dir in der Mail gewünscht- die Karten als nomalen Postbrief ein und diese gehen verloren.
Wenn er das beweisen kann, hast Du kaum eine Chance. Und in der Familie wird sich immer ein "Zeuge" finden lassen...

Problem ist, dass Du den angebotenen Versand als versichertes Paket für 6,70 Euro abgelehnt hast und auf einen normalen Postbrief umgeschwenkt bist. Das hat der VK leider ja auch schriftlich.

Ich fürchte, dass Du das Geld abschreiben kannst. Deshalb mein Rat zu einer friedlichen Lösung.

-- Editiert von ebay-girl am 07.06.2004 13:45:23

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