Konzertkarten verkauft - aber nicht abgeholt / Rücktritt?

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)
Konzertkarten verkauft - aber nicht abgeholt / Rücktritt?

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Aufgrund von Krankheit konnten wir am Samstag nicht zu einem Konzert gehen...die Karten habe ich am Donnerstag bei Ebay Kleinanzeigen "vergünstigt" eingestellt um sie doch noch los zu werden.

Am Freitag meldete sich eine Frau von weiter weg und wollte die Karten haben. Der Verlauf war in etwa so:

K: Hallo, sind die Karten noch da?
V: Ja, sind noch da...
K: Dann würde ich sie gerne nehmen. Wann können Sie morgen abgeholt werden?
V: Ich bin eigentlich den ganzen Tag zuhause...wann wollen sie denn ungefähr hier sein?

Daraufhin erhielt ich keine Antwort mehr...da das Konzert am Samstag um 20:00 Uhr beginnen sollte, fragte ich nochmal gegen 11:00 Uhr nach:

V: Hallo, es wäre schön wenn sie sich noch einmal melden würden. Ich möchte nicht auf den Karten sitzen bleiben. Ich habe auch noch andere Interessenten, die diese gerne hätten. Sollten sie sich nicht mehr melden, verkaufe ich die Karten an jemand anderen.

Bis 14:30 Uhr erfolgte wieder keine Antwort. Daraufhin schrieb ich dann:

V: Da sie sich nicht mehr melden, gehe ich davon aus das sie kein Interesse mehr haben. Die Karten werde ich nun anderweitig verkaufen.

Leider haben sich dann auch nicht mehr die anderen Interessenten gemeldet, welche sie am Vormittag noch abholen wollten...

Ich habe die Karten dann um 18:30 Uhr doch noch verkaufen können...um 20:00 begann das Konzert.

Fragen:

1. Durfte ich die Karten einfach verkaufen? Der "alte" Käufer hat sich dann nie mehr gemeldet....
2. Hätte ich die Karten nicht mehr verkaufen können, hätte ich Schadensersatz fordern können?
3. Ich habe die Karten nun nochmal günstiger verkaufen müssen....da ja nur noch wenige Stunden bis zum Konzert waren...danach wären sie ja verfallen...wie verhält es sich hier?


-- Editiert von Basti2709 am 21.09.2018 10:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1. Ich sehe hier nicht, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, also ja, du durftest die Karten weiterverkaufen.
2. Da ich nicht sehe, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, wäre ein Anspruch auf Schadenersatz auch nicht gegeben.
3. Siehe 2.

Signatur:

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#2
 Von 
Schneeengel2100
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 25x hilfreich)

Kleiner Tipp. Immer Bescheid geben dass bis Datum x, Uhrzeit Y reserviert wird. Sonst passiert das immer wieder.

0x Hilfreiche Antwort

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