Konzerttickets über ebay verkauft Konzertausfall

25. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rosa Marin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Konzerttickets über ebay verkauft Konzertausfall

Hallo Leute,

habe kürzlich über ebay Konzertkarten versteigert weil ich selbst an dem Tag nicht hingehen konnte. Ich verkaufte die Tickets weit unter meinem eigentlichen Kaufpreis, nahm es aber zähneknirschend hin. Besser so als wenn sie ganz verfallen.

Kurz nach Auktionsende habe ich erfahren, dass das Konzert abgesagt wurde.
Habe sofort den Käufer angeschrieben dass das Konzert ausfällt und ob er vom Kauf zurück tritt.

Bei ebay habe ich einen Fall geöffnet um die Transaktion abzubrechen.
Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass das Konzert auf einen neuen Termin verschoben wurde.

Der Käufer hat die Tickets bezahlt und verlangt nun die Herausgabe. Er beruft sich darauf dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten.

Muss ich die Tickets herausrücken obwohl das Konzert abgesagt wurde?

Hat der Käufer Anspruch auf Tickets des Ersatzkonzerts?

Das sind ja eigentlich zwei verschiedene Termine. Die Karten waren für eine Veranstaltung, die zunächst abgesagt wurde!

Ok, inzwischen gibt es einen Ersatztermin. Aber an dem Ersatzkonzert könnte ich ja selbst noch teilnehmen.

Dem Käufer entsteht doch kein Schaden wenn ich ihm das Geld zurück überweise.

Meiner Meinung nach hat er keinen Anspruch auf Karten für ein späteres Konzert.

Was soll ich machen?









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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Der Käufer hat die Tickets bezahlt und verlangt nun die Herausgabe. Er beruft sich darauf dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten.

Selbst wenn sie ungültig wären hätte Anspruch auf Übersendung der Tickets



Zitat:
Muss ich die Tickets herausrücken obwohl das Konzert abgesagt wurde?

Ja



Zitat:
Hat der Käufer Anspruch auf Tickets des Ersatzkonzerts?

Die kann er sich selbst besorgen.
Es sein denn es bestünden besondere Umstände, das nur DU den Umtausch vornehmen könntest.



Zitat:
Dem Käufer entsteht doch kein Schaden wenn ich ihm das Geld zurück überweise.

Doch. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis bei Dir und dem Ersatzkauf.



Zitat:
Was soll ich machen?

Dem Käufer die Ware übersenden, bevor er einen Ersatzkauf tätigt und die ganzen Kosten per Gericht wieder einklagt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosa Marin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)



Dem Käufer entsteht doch kein Schaden wenn ich ihm das Geld zurück überweise.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis bei Dir und dem Ersatzkauf.


Er bekommt doch sein Geld zurück. Wenn ich mir neue Tickets für den Ersatztermin kaufen muss zahle ich doch die Differenz zzgl. den Preis für die neuen Tickets.

Es ist mir bewusst dass ich nicht grundlos vom Kaufvertrag zurück treten kann. Doch ist es nicht so, dass die Tickets sich auf einen bestimmten Termin bezogen und nicht auf den Ersatztermin? Nur deswegen habe ich sie ja verkauft. Ich konnte ja nicht wissen, dass das Konzert verschoben wird.


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich mir neue Tickets für den Ersatztermin kaufen muss zahle ich doch die Differenz zzgl. den Preis für die neuen Tickets.

Tja und in anderen Fall zahlst Du höchstwahrscheinlich die Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten. Ich wage mal zu behaupten, das das mehr sein dürfte...



Zitat:
Doch ist es nicht so, dass die Tickets sich auf einen bestimmten Termin bezogen und nicht auf den Ersatztermin? Nur deswegen habe ich sie ja verkauft.

Und das wurde auch gerichtsfest so in den vertraglichen Vereinbarungen festgehalten?



Zitat:
Ich konnte ja nicht wissen, dass das Konzert verschoben wird.

Solange der Künstler nicht im Koma liegt oder tot ist, ist das allgemein üblich, das Ersatztermine gestellt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo,

Der Käufer hat exakt diese Tickets gekauft. Ob das Konzert abgesagt wird oder nicht, ist völlig egal. Er hat einen Anspruch auf die Tickets.

VG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rosa Marin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Eure einleuchtenden Antworten.
Schöne Ostertage!

1x Hilfreiche Antwort

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