"Kostenloser" Versand - Irreführung bei Ebay

22. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Baden06
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 15x hilfreich)
"Kostenloser" Versand - Irreführung bei Ebay

Hallo an alle,

folgende Situation. Ebay, man möchte was, es muss schnell gehen ;-). Somit habe ich in der Tat etwas überlesen, fühle mich aber trotzdem im Recht.

Da wird eine Auktion mit kostenloser Versand beworben (dieser orange Button). Unter Zahlungs- und Lieferungsbedingungen steht ebenfalls: kostenfreier Versand. Ich habe die Auktion gewonnnen und dann eine Email erhalten mit dem Hinweis, dass ich bloß nicht die 6,90 Versandkosten vergessen solle, schließlich habe ich die Auktion nicht über Direkt Kaufen für mich entschieden. Erst danach bin ich nochmals ins Angebot.....und beim üblichen Satz: Gebühren ich, Versand.......steht tatsächlich, dass die Auktion nur dann versandkostenfrei ist, wenn man direkt kauft! Finde ich da aber keine zulässige Einschränkung (in der Artikelbschreibung! Klickt man auf Versandbedingungen steht ja ebenfalls versandkostenfrei), wenn die Auktion insgesamt damit beworben wird....

Habe jetzt geschrieben, dass ich das Porto nicht übernehmen werde und die Auktion zumindest irreführend war.

Was meint Ihr?

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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:
Habe jetzt geschrieben, dass ich das Porto nicht übernehmen werde und die Auktion zumindest irreführend war.


So wird es sein!

Das Problem kommt in erster Linie daher, dass eBay gegen den Willen der Verkäufer in verschiedenen Kategorien den kostenlosen Versand aufzwingt. Bei vielen gebrauchten Artikeln kann man nicht kostenlos versenden, ohne draufzahlen zu müssen. Und jetzt versuchen die Verkäufer natürlich alles mögliche, um dennoch den Versand berechnen zu können, eine für alle Beteiligten untragbare Situation.

Und eBay selbst ist auch wenig hilfreich:

Sehr geehrter xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, dass der Verkäufer "yyy" von Ihnen Portokosten verlangt, obwohl diese als kostenlos angegeben wurden. Ich kann Ihre Unzufriedenheit in dieser Situation sehr gut nachvollziehen und helfe Ihnen gern weiter.

Bei regulären Angeboten wird mit Beendigung einer Auktion ein Kaufvertrag nach deutschem Recht geschlossen. Dieser ist für Verkäufer und Höchstbieter gleichermaßen bindend.

Bei widersprüchlichen Angaben des Verkäufers in der Artikelbeschreibung ist juristisch unklar, ob ein bindender Kaufvertrag zustande kommt.

eBay ist es aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes jedoch untersagt, Rechtsauskünfte in konkreten Fällen zu erteilen. Für rechtsverbindliche Auskünfte in Ihrer besonderen Situation empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen zugelassenen Anwalt oder an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden.

Generell ist es sinnvoll, bei unklaren Artikelbeschreibungen vor Gebotsabgabe den Verkäufer zu kontaktieren bzw. in Zweifelsfällen von einem Gebot abzusehen.

Dadurch schützen Sie sich auch vor etwaigen Rechtsansprüchen seitens des Verkäufers.

xxx, ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen geholfen habe und wünsche Ihnen zukünftig wieder viel Spaß und Erfolg.

Kostenloser Versand - und trotzdem Versandkosten?
http://www.wortfilter.de/News/news3320.html

Wir haben 2 Threads dazu gehabt:

http://www.123recht.net/kostenloser-Versand--Verpackungskosten-EBAY-__f171431.html

http://www.123recht.net/K%C3%A4ufer-zahlt-keine-Versandkosten-__f176753.html

Denke, dass da so in etwa alle wesentlichen Gesichtspunkte dargelegt wurden...

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hier erscheint mir aber "KOSTENLOSER VERSAND!" nicht bloß als irreführende Angabe ( für die der Verkäufer höchstens wettbewerbsrechtlich belangt werden könnte, sofern er gewerblich tätig wäre ), sondern als eine Vertragsbestimmung, auf deren Einhaltung ein Interessent vertrauen darf, ohne sich erst auf die Suche nach anderslautenden Vertragsbestimmungen begeben zu müssen. <hr size=1 noshade>


Man darf aber nicht übersehen, dass dieser kostenlose Versand nicht genereller Natur ist, insofern ist schon dieser Button, den eBay so auffällig, ohne dass der Verkäufer eine Wahl hätte, oben links neben der Artikelbezeichnung plaziert, irreführend.

Es geht nur um "eine einzige" kostenlose Versandart, mit anderen Worten:

Ein Verkäufer muss bei dem auferzwungenen kostenlosen Versand nur eine solche kostenlose Versandart anbieten, die Alternativen sind immer noch kostenpflichtig. Insofern wird der Käufer ohnehin schauen müssen, was die anderen Versandarten kosten.

Denn der "kostenlose Versand" ist in der Regel immer der billigste, oft nur eine Warensendung. Beim gewerblichen Verkäufer spielt es keine Rolle, er trägt ohnehin die Gefahr für die Sendung. Allerdings ist er überhaupt nicht von der Regelung betroffen, im Grunde sogar begünstigt, wenn man davon absieht, dass er für den im Grundpreis eingerechneten Versand jetzt Gebühren zu zahlen hat (Verkaufsprovision). So scheffelt sich eBay an paar Millionen extra in die Kasse.

Er profitiert aber deshalb, weil er den Versand in den Verkaufspreis eingerechnet hat. Es gibt praktisch keinen zusammengefassten günstigen Versand mehr (Versandrabatt), sondern jeder Artikel hat schon den erhöhten Preis, der sich auch nicht ändert, wenn man 20 Artikel bestellt. Desto mehr Artikel ein Käufer bestellt, desto mehr profitiert der Händler. Das beschert ihm also zusätzlichen Gewinn.

Ganz anders sieht die Sache bei privaten Verkäufer aus. Die Gefahr für die Sendung geht nach § 447 BGB bei Einlieferung auf den Käufer über.

Nur bei sehr preiswerten Artikeln wird man sich als Käufer mit einer Warensendung zufrieden geben, weiß man doch, dass man bei Verlust selbst haftet, wenn der Verkäufer die Einlieferung nachweisen kann.

Alle anderen Versandarten (außer dieser einen) sind aber nach wie vor kostenpflichtig.

Sie machen Ihre Angebote damit einfach wesentlich attraktiver für Kunden. Sie müssen nur die erste nationale Versandart mit „kostenlos“ angeben. Für internationalen Versand oder Expressversand können Sie weitere Versandarten und entsprechende Kosten beim Einstellen angeben.

http://pages.ebay.de/sell/april2009/pandp.html

Nehmen wir als Beispiel die Kategorie Herren-Accessoires - Sonnenbrillen. Es geht um eine neuwertige Ray-Ban Sonnenbrille, Kaufpreis EUR 120,00. Für die Kategorie ist der kostenlose Versand obligatorisch, jede andere Versandart als z. B. eine Warensendung ist aber kostenpflichtig. Und wer lässt sich einen EUR 120,00 Artikel per Warensendung zuschicken?

Man kommt also gar nicht daran vorbei, zu schauen, was der entsprechende Versand kostet, insofern ist die Bezeichnung "Kostenloser Versand" schon irreführend.

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-- Editiert am 23.09.2009 19:51

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#4
 Von 
Baden06
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Ich finde es echt ein Unding, was das inzwischen in diesem Bereich los ist.
Bin nochmal auf sowas gestoßen:

http://cgi.ebay.de/Damen-Handtasche-Henkel-sportlich-elegant-NEU_W0QQitemZ130332141983QQcmdZViewItemQQptZKleidung_Accessoires_Taschen_Damentaschen?hash=item1e5866a99f&_trksid=p3911.c0.m14

Da wird mit kostenlosem Versand geworben und dann steht in der Artikelbeschreibung. Achtung, niemals kostenloser Versand....Supi.

Die "Dame" bei mir verzichtet jetzt auf die Versandkosten. War aber dabei so unverschämt und auch noch gönnerhaft, dass es mich würgen könnte. Selbstgerechtigkeit muss was Schönes sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

@Baden06
Für solche Fälle gibt es den Button Angebot / Artikel melden.

Wenn man das bei allen Artikel macht und jedesmal dabei schreibt das man nun durch diesen Vorfall kein großes Vertrauen mehr zu eBay hat, wird man dem Verkäufer gerne eine kleine Nachhilfestunde gewähren ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
morchel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guckstdu hier

http://www.heise.de/ct-tv/

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0x Hilfreiche Antwort

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