Hallo, ich habe vor 2 Wochen bei eBay
eine PC Lautsprecher System verkauft.
Die Auktion gewann der Käufer mit 2,79 Euro.
In der Artikelbeschreibung habe ich hingeschrieben das ich Versandkosten verlange in Höhe von 6,90 Euro weil mich der Kostenlose Versand verwirrt hat und ich dachte es sei ein Homepage Fehler weil man dort nur den Kostenlosen Versand anbieten konnte.
Die Auktion war beendet und der Käufer schrieb mir das er mir die Versandkosten nicht überweisen wird da von eBay der Kostenlose Versand in
dieser Kategorie pflicht ist und er bei eBay angerufen hat und sich bestätigen lassen hat das er auch wenn ich es unten hingeschrieben habe er nichts bezahlen müsste für Versandkosten.
Ich wiederum habe auch bei eBay angerufen und mich erkundigt, darauf hin wurde ich dem Sicherheitsteam wegen eines Regelverstoßes gemeldet weil ich
in der Beschreibung den Kostenlosen Versand widerrufen habe und die Versandkosten verlangt habe, das Angebot wurde gelöscht sonst hätte ich die Artikelnummer hier mit reingeschrieben.
Ich weigere mich die Versandkosten nun selber zu tragen, der Käufer möchte Sie nicht tragen und verlangt nun seine ware, ich habe mir von meiner Bank seine Bankdaten geben lassen und die 2,79 Euro zurücküberwiesen.
Jetzt sagt er, er würde seinen Rechtsanwalt darüber Informieren und gab mir auch schon eine Frist für die Erfüllung des Kaufvertrages.
Mit was muss ich jetzt rechnen?.
Grüße
Sabine
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Kostenloser Versand bei eBay übersehen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wahrscheinlich mit nichts. Das passiert jeden Tag hunderttausendmal bei eBay, es ist für alle Beteiligten eine untragbare Situation, die aber von eBay gewollt ist.
http://www.123recht.net/kostenloser-Versand--Verpackungskosten-EBAY-__f171431.html
http://www.123recht.net/K%C3%A4ufer-zahlt-keine-Versandkosten-__f176753.html
http://www.123recht.net/Kostenloser-Versand---Irref%C3%BChrung-bei-Ebay-__f178049.html
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Wegen 6.90 EUR würde ich aber nicht das Risiko eingehen, daß ein klagefreudiger K vielleicht doch zum Anwalt rennt und man am Ende wesentlich höhere Kosten hat.
Ob hier ein mißverständliches Angebot nicht doch zu Lasten des VK geht oder er erfolgreich wegen Irrtums anfechten kann und das auch unverzüglich getan hat - zu viele Variablen für das Prozeßrisiko nur um des "Rechtbehaltens" willen.
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naja ein Kaufvertrag ist ja zustande gekommen !
also wirst du die Ware wohl liefern müssen.....
und die VK?! willst du dich über die Vorgaben von Ebay
hinwegsetzen und eine Sperre und/oder Klage riskieren?!
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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."
Also heisst das ich soll die Versandkosten selber tragen und dem Käufer seine Ware liefern und so Minus machen?
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Es wäre das kleinere Übel und das kleinere Risiko gegenüber dem von mir weiter oben dargestellten Alternativfall.
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quote:
Also heisst das ich soll die Versandkosten selber tragen und dem Käufer seine Ware liefern und so Minus machen?
Das eindeutig kleinere Übel.
Den Betrag für Anwalt und Gerichtskosten würde ich mal so auf 200 EUR schätzen.
Das nennt man Lehrgeld ... zahlt jeder irgendwann mal ... sei froh, das es nur 6,90 EUR sind ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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