Kostenloser Versand bei eBay übersehen

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sabine73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenloser Versand bei eBay übersehen

Hallo, ich habe vor 2 Wochen bei eBay eine PC Lautsprecher System verkauft.

Die Auktion gewann der Käufer mit 2,79 Euro.
In der Artikelbeschreibung habe ich hingeschrieben das ich Versandkosten verlange in Höhe von 6,90 Euro weil mich der Kostenlose Versand verwirrt hat und ich dachte es sei ein Homepage Fehler weil man dort nur den Kostenlosen Versand anbieten konnte.

Die Auktion war beendet und der Käufer schrieb mir das er mir die Versandkosten nicht überweisen wird da von eBay der Kostenlose Versand in
dieser Kategorie pflicht ist und er bei eBay angerufen hat und sich bestätigen lassen hat das er auch wenn ich es unten hingeschrieben habe er nichts bezahlen müsste für Versandkosten.

Ich wiederum habe auch bei eBay angerufen und mich erkundigt, darauf hin wurde ich dem Sicherheitsteam wegen eines Regelverstoßes gemeldet weil ich
in der Beschreibung den Kostenlosen Versand widerrufen habe und die Versandkosten verlangt habe, das Angebot wurde gelöscht sonst hätte ich die Artikelnummer hier mit reingeschrieben.

Ich weigere mich die Versandkosten nun selber zu tragen, der Käufer möchte Sie nicht tragen und verlangt nun seine ware, ich habe mir von meiner Bank seine Bankdaten geben lassen und die 2,79 Euro zurücküberwiesen.

Jetzt sagt er, er würde seinen Rechtsanwalt darüber Informieren und gab mir auch schon eine Frist für die Erfüllung des Kaufvertrages.


Mit was muss ich jetzt rechnen?.

Grüße
Sabine


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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Wegen 6.90 EUR würde ich aber nicht das Risiko eingehen, daß ein klagefreudiger K vielleicht doch zum Anwalt rennt und man am Ende wesentlich höhere Kosten hat.

Ob hier ein mißverständliches Angebot nicht doch zu Lasten des VK geht oder er erfolgreich wegen Irrtums anfechten kann und das auch unverzüglich getan hat - zu viele Variablen für das Prozeßrisiko nur um des "Rechtbehaltens" willen.

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#3
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

naja ein Kaufvertrag ist ja zustande gekommen !

also wirst du die Ware wohl liefern müssen.....

und die VK?! willst du dich über die Vorgaben von Ebay
hinwegsetzen und eine Sperre und/oder Klage riskieren?!



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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sabine73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heisst das ich soll die Versandkosten selber tragen und dem Käufer seine Ware liefern und so Minus machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Es wäre das kleinere Übel und das kleinere Risiko gegenüber dem von mir weiter oben dargestellten Alternativfall.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Also heisst das ich soll die Versandkosten selber tragen und dem Käufer seine Ware liefern und so Minus machen?

Das eindeutig kleinere Übel.

Den Betrag für Anwalt und Gerichtskosten würde ich mal so auf 200 EUR schätzen.


Das nennt man Lehrgeld ... zahlt jeder irgendwann mal ... sei froh, das es nur 6,90 EUR sind ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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