Hallo zusammen,
nach nun genug des Ärgers über den Verein habe ich die Schließung des privaten Accounts beantragt.
Hintergrund:
- Es wurde vor ca. 4 Monaten ein defekter Artikel (als defekt deklariert / beschrieben!) verkauft, der Käufer im Ausland öffnete einen Streitfall, weil der Artikel defekt sei (!).
- Ebay hatte das Geld jedoch bereits auf das Bankkonto ausbezahlt, das Account-Konto steht auf 0,-
- Monate lang passierte nichts.
- Jetzt kommt eBay, und verlangt, dass dem Käufer ein Rücksende-Etikett zugesandt werden soll (Frist 3 Tage!), ansonsten würde man "... dem Käufer[u] in Ihrem Namen das Geld zurückerstatten.[/u]".
- Account steht - wie gesagt - auf 0,- EUR. Gebühren sind nie angefallen.
- Kündigung des Accounts wurde eingereicht (online).
- Es ist eine Bankverbindung hinterlegt, aber diese lässt sich nicht löschen (es kommt die Meldung, dass immer eine BV angegeben sein muss).
- Darunter steht klein, dass man einer Firma "Ratepay" damit ein Sepa-Mandat erteilt hätte.
Nun verstehe ich Folgendes nicht:
- Kann eBay "In meinem Namen" dem Käufer das Geld auszahlen (was bedeutet diese Formulierung)?
- Wenn man nun den Account seitens eBay ins Minus setzt, und die Gebühren abbuchen will bzw. abbucht, sollte man die LS zurückgeben, oder erst einen Einspruch erheben (sinnlos)?
- Wie sind die Fristen für den Widerruf der Sepa-Genehmigung?
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kennt den Ablauf?
Danke!
Kündigung eBay-Account und eventuelle Lastschriftmandate / offener Streitfall
24. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2023 | 08:41
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 253x hilfreich)
Kündigung eBay-Account und eventuelle Lastschriftmandate / offener Streitfall
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 24. August 2023 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41035x hilfreich)
Zitat- Kann eBay "In meinem Namen" dem Käufer das Geld auszahlen :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". Und auch das "wollen" spielt ja oft eine Rolle.
Sowohl das "können" als auch das "wollen" stheen bei dem Anbieter außer Frage.
Bezüglich des "dürfen", dass könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Zitat- Wenn man nun den Account seitens eBay ins Minus setzt, und die Gebühren abbuchen will bzw. abbucht, sollte man die LS zurückgeben, oder erst einen Einspruch erheben (sinnlos)? :
Wer sicher gehen will, fordert erst gerichtsfest zur Rückbuchung auf.
Zitat- Wie sind die Fristen für den Widerruf der Sepa-Genehmigung? :
Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Zitat- Darunter steht klein, dass man einer Firma "Ratepay" damit ein Sepa-Mandat erteilt hätte. :
Dann würde ich das SEPA-Mandat gerichtsfest widerrufen.
#2
Antwort vom 24. August 2023 | 20:01
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 935x hilfreich)
Wenn ich den anderen Thread lese, hat der TE mind. eine Eigenschaft des Artikels zugesichert, die sich als nicht vorhanden herausstellte. Und verstößt gegen geltendes Recht, in dem man den Artikel nicht zurücknehmen will.
https://www.123recht.de/forum/internetauktionen/Kaeuferschutz-eBay-Laeufer-reklamiert-Defekt-bei-Artikelzustand-Defekt-__f608052.html
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#3
Antwort vom 24. August 2023 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41035x hilfreich)
ZitatUnd verstößt gegen geltendes Recht, in dem man den Artikel nicht zurücknehmen will. :
Das wäre dann fatal, denn dann würde man mit Maßnahmen der Gegenwehr vor Inkasso, Anwalt und Gericht wohl nur sinnlos Geld verbrennen ...
#4
Antwort vom 25. August 2023 | 06:30
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 253x hilfreich)
Zitathat der TE mind. eine Eigenschaft des Artikels zugesichert, die sich als nicht vorhanden herausstellte :
Das wiederum ist eine spekulative Interpretation der hier leider gängigen Art "... es wird schon was dran sein".
- Ansonsten lässt sich der o.g. Streitfall gar nicht mehr "korrekt" aufrufen; er wird wörtlich als "geschlossen" angezeigt, wobei der "Statusbalken" zwischen "Fall geöffnet" und "Verschickt" hängt.
- An anderer Stelle heißt es dann "Bearbeitung des Falls wurde vorübergehend ausgesetzt".
- Den Rückgabeprozess kann man ebenfalls nicht starten, da der Artikel dort nicht (mehr) auftaucht.
- An noch anderer Stelle (man kann sich divers durch irgendwelche "Erklärungen" klicken und findet immer wieder neues) heißt es "Ein Streifall kann bis zu 35 Tage geöffnet bleiben". Auch lange vorbei.
- Witzig ist, dass jedes Mal, wenn man sich in diesen Streitfall klickt, sich das "Reaktions-Datum geändert hat". Erst hieß es 25., dann 26., jetzt 27.08. ... mal schauen, wie lange das so weiter geht.
Noch besser! Man soll per "Nachricht dem Käufer ein bezahltes Versandetikett" schicken... Und dann heißt es tatsächlich "Sie können mit diesem Mitglied keinen Kontakt aufnehmen, da der Kauf mehr als 90 Tage zurückliegt".
Schließlich ist der besondere Charme der Aktion, dass der Käufer im Ausland sitzt, und die "ausschließliche Lieferung nach Deutschland", durch eine deutsche "Mailbox.com-Anschrift" umgeht. Ein manuelles Rücksendeetikett wird also an die "Mailbox.com" ausgestellt und - wohin auch immer - gesendet. Kann man ja mal machen.
-- Editiert von User am 25. August 2023 06:47
#5
Antwort vom 25. August 2023 | 09:14
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 935x hilfreich)
Ich beziehe mich auf Deinen vorhergehenden Thread. EODZitatDas wiederum ist eine spekulative Interpretation der hier leider gängigen Art "... es wird schon was dran sein". :
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