Lampe verkauft, angeblich defekt anzeige

10. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2015 08:00:13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Lampe verkauft, angeblich defekt anzeige

Hallo zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Und zwar habe ich eine Lampe bei ebay Kleinanzeigen verkauft
Der Käufer kam und hat die Lampe ohne sie auszuprobieren mitgenommen
1 oder 2 Tage später kam ein Anruf das die Lampe nicht geht angeblich fliegt die Sicherung immer raus
Ok habe ich gesagt kommen sie vorbei wir versuche. Diese umzutauschen.
Der Käufer kam und brachte die Lampe und ist wieder gefahren
Da mir der Käufer aber ein wenig komisch vor kam und auf das Geld aus war
Hatte ich die Lampe nochmal angeschlossen
Und siehe da die Lampe funktioniert , worauf ich ihn gleich angerufen habe ca 5 min später.
Er meine nur nö er wäre schon zu weit Weg
Darauf hin haben wir guten Willen gezeigt
Nochmal alle Glühbirnen Neugekauft (die er zum Teil kaputt gemacht hat bzw durch unsachgemäßen Transport)
Die Lampen haben wir auf unsere Kosten neu gekauft
Genau wie den rückversand der Lampe den haben wir auch getragen
Ich habe Fotos gemacht wie die Lampe funktioniert und habe noch einen Zeugen dazu geholt, weil mir die ganze Sache von Anfang an Spanisch vorkam

Letzte Woche Montag haben wir die Lampe also zurück geschickt
Heute ist Samstag
Wir haben vom Käufer einen Anruf bekommen das die Lampe nicht geht und wie wir jetzt verbleiben
Habe ihr gesagt das die Lampe funktioniert
Darauf wurde sie immer unfreundlicher
Und meinte sie würde ein Gutachter einschalten den wir bezahlen müssen
Weiter ging das Gespräch
Habe ihr nochmal gesagt das die Lampe funktioniert das wir jetzt genug zeit und Geld in die Sache gesteckt haben, das der fall für uns jetzt erledigt ist

Anschließend meinte sie nur
Ok wenn ihr das so wollt gehe ich morgen zur Polizei

Sind zum Glück Rechtsschutz versichert

Aber ist das so leicht ne Anzeige zu stellen
Ist das überhaupt rechtens seitens Käufer er war ja hier und hätte die Lampe testen können ?!

Würde mich über Antworten freuen

Mit freundlichen Grüßen
Lieschen


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung können Sie ganz entspannt bleiben!

1) Anzeige

Soll sie doch machen (ich würde dann an Ihrer Stelle ebenfalls Anzeige erstatten = § 164 StGB ). Die obj. und/od. subj. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 263 StGB ) liegen m.E. nicht vor. Außerdem ist die Polizei nicht für zivilrechtl. Streitigkeiten zuständig.

2) Gutachten

Soll sie auch machen. Kostet nur Geld für sie.

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-- Editiert hamburger-1910 am 11.05.2014 00:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich würde dann an Ihrer Stelle ebenfalls Anzeige erstatten = § 164 StGB <hr size=1 noshade>


Halte ich für sinnfrei. Erstens wird eine "Gegenanzeige" dieser Art sowieso nicht bearbeitet, solange der Basisfall noch läuft. (Sonst würde alles doppelt gemacht.)
Zweitens ist eine wissentliche falsche Verdächtigung hier nicht erkennbar, der K glaubt offenbar, im Recht zu sein, Irrtum ist keine Straftat.
Drittens würde, wenn wirklich Anzeichen für einen §164 StGB vorliegen, der Staatsanwalt schon von Amts wegen vorgehen (denn das ist - neben §145d StGB - eine der Straftaten, die kein Staatsanwalt leicht nimmt).

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1x Hilfreiche Antwort

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