Wie sieht es aus, wenn ein bei eBay für etwas mehr als 100 EUR ersteigerter gebrauchter Laserdrucker statt des "Super Schriftbild" Streifen und Schatten im Ausdruck hat? Ich denke, ich habe zumindestens ein Recht auf Wandelung, oder?
Nur: Wer trägt die Portokosten, für die der Verkäufer mit 15 EUR (davon 5 EUR für's "Handling" - der Drucker kam in einem gebrauchten Umzugskarton mit jeder Menge Altpapierschnipseln) verlangt hat? Auch der Rückversand wird natürlich kosten...
Macht es einen Unterschied, ob der Verkauf von privat an privat geschah, oder ob es sich um einen gewerblichen Händler handelt? (Er tritt nicht als solcher erkennbar auf, schreibt aber, dass er ständig gebrauchte Drucker sucht und hat immerhin in den letzten vier Wochen mind. 12 Laserdrucker versteigert...)
Danke für eure Hilfe.
Joachim
Laserdrucker "Super Schriftbild" hat streifigen Ausdruck
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
hört sich nach einer allmählich leer werdenden Tonerpatrone an. Letztere ist ein Verbrauchsteil. Mal in der Betriebsanleitung nachschauen, wie die ausgebaut wird, mehrmals kräftig schütteln und schauen, ob es dann etwas besser wird. Hört sich nicht nach Anlaß für Wandlung an, vergleichbar fast leerem Benzintank beim Gebrauchtwagen. Bei einem gewerblichem Verkäufer besteht wahrscheinlich die Möglichkeit des Rücktritts gem. Fernabsatzgesetz / BGB, wenn die neue Tonerpatrone außer Verhältnis zum Preis des gebrauchten Druckers sein sollte.
MfG, Artvin
Hm, habe sowieso einen neuen Toner besorgt und werde den mal testen.
Allerdings hat der Händler nach te. Beschreibung nicht vermutet, dass es am Toner liegt (es gibt insbes. auch weiße Flecken und eine knappe drittel Seite später dann "passende" dunkle Flecken. Und Streifen in Verlängerung einer Tabelle habe ich bei den Laserdruckern in meiner Dienststelle bei leer werdendem Toner auch noch nicht erlebt.).
Dennoch bleibt die Frage: Sehe ich das richtig, dass bei einer - hoffentlich nicht notwendigen - Wandelung der VK für alle Portokosten aufkommen muss (also vollständige Erstattung des Überweisungsbetrags und Übernahme der Kosten für Rücktransport), wenn nichts für diesen Fall vorher vereinbart wurde?
Und jetzt?
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