Lautsprecher verkauft, Käufer droht 1 Tag darauf mit Justiz & Polizei

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go538661-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lautsprecher verkauft, Käufer droht 1 Tag darauf mit Justiz & Polizei

Kurz und Knapp der Hergang:

Ich habe auf eBay Kleinanzeigen einen Lautsprecher zum Kauf per Abholung angeboten. Funktionsfähiger Zustand. In der Artikelbeschreibung habe ich "Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie" angeführt.

Der Käufer kommt persönlich vorbei, testet den Lautsprecher, bemerkt bei hohem Volumen ein Rauschen im Ton. Mir war dieses Proplem nicht bekannt und ich sagte es könne an dem Untergrund liegen, auf dem der Lautsprecher steht. Der Käufer entscheidet für den Kauf.

Einen Tag später fordert der Käufer entweder die Erstattung von Reparaturkosten oder alternativ die Rücknahme, da das Geräusch auch bei ihm zu Hause auftritt. Ich habe beides abgelehnt, mit der Begründung er habe das Produkt doch getestet und dass ich ausgewiesen habe keine Rücknahme oder Garantie zu gewährleisten.
Nun droht mir der Käufer mit Polizei und Anwalt, wenn ich seinen Forderungen nicht Folge leiste, da ich ihn angeblich über einen Mangel getäuscht habe. Er droht, auch mein angeblich unfaires Verhalten Publik zu machen.

Was sollte ich tun?

-- Editiert von go538661-5 am 12.02.2020 16:13

-- Editiert von go538661-5 am 12.02.2020 16:13

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Falls man vor Verkauf alles an Zustand & Mängeln angegeben hat was bekannt war: nicht ins Bockhorn jagen lassen.
Kommunikation einstellen - sein Gerät, sein Problem


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von go538661-5):
Was sollte ich tun?
In keiner Form auf irgendwelche Kontaktversuche des Käufers reagieren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go538661-5):
Was sollte ich tun?
Nix. Absolut nix

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Er kann ja gerne drohen, hat aber aufgrund dessen was Du hier schilderst, eher schlechte Karten mit seiner Drohung auch durch zu kommen. Die Polizei wird da nichts machen und auch ein Anwalt wird ihm erklären wie schlecht seine Aussichten sind.

Sollte er irgendwas publik machen was Dich in schlechtem Licht erscheinen läßt, kannst Du wiederrum dagegen auf Unterlassung (und evtl. Schmerzensgeld) klagen.

Mein Rat: erstmal ignorieren.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go538661-5):
Mir war dieses Proplem nicht bekannt und ich sagte es könne an dem Untergrund liegen

Das Problem an sich war dem Verkäufer (und auch Ihnen!) vor dem Verkauf bekannt.
Es kommt also ein bisschen darauf an inwiefern die Aussage "könnte an dem Untergrund liegen" formuliert war. Wurde dem Verkäufer damit suggeriert, dass dies die Ursache ist und der Mangel (bei einem geeigneten Untergrund) sicher nicht bestehen würde, oder war es wirklich nur ein "könnte" im Sinne von "eine von hunderten möglichen Erklärungen".
So oder so - Arglist kommt hier kaum in Betracht und wenn, müsste der Käufer Ihnen das nachweisen. Eine zugesicherte Eigenschaft, welche nicht erfüllt wäre (=einwandfreie Funktion auf anderem Untergrund) schon eher, aber auch mit einer nicht unerheblichen Nachweishürde auf Seiten des Käufers.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Das Problem an sich war dem Verkäufer (und auch Ihnen!) vor dem Verkauf bekannt.

1. Er ist der Verkäufer
2. Die hellseherische Fähigkeit hat man woher genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
2. Die hellseherische Fähigkeit hat man woher genau?

Wenn Käufer und Verkäufer eine Sache begutachten, dann ein Problem (=Brummen) feststellen, bedarf es recht geringer hellseherischer Fähigkeiten um beurteilen zu können, dass das Problem beiden bekannt war. Aber sicher, der TE wird an einem attestierten Kurzzeitgedächtnis leidern, so dass er das Problem bis zum Kaufabschluss bereits wieder nachweisbar vergessen hat...

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