Die Probleme häufen sich bei mir zur Zeit, aber das ist jetzt wirklich bitter und übertrifft alles...
Ware im Wert von über 800 Euro ersteigert, Verkäufer hats per Hermes im Originalkarton verschickt.
Originalkarton kam ohne Inhalt an! Leer.. absolut leer.
Er behauptet er hats vollständig verschickt.
Nungut, schlüsseln wir mal auf:
Die Hermes AGB besagen, dass nur Waren im Wert von unter 500 Euro verschickt werden dürfen. Ferner darf die Verpackung keine Rückschlüsse auf Inhalt des Paketes zulassen.
2 Verstöße gegen die AGB, also ist eigentlich kein Vertrag zustande gekommen oder dieser ist ungültig, also hat der Verkäufer die Ware de jure nicht verschickt?
Ich bin gerade dabei die Tel-Nr von meiner Hermes Lieferantin raus zu bekommen, die kann evtl. im Notfall bezeugen, dass der Karton bei Übergabe schwindend leicht war, obwohl er eigentlich über 8 kg hätte wiegen müssen. Ob das was hilft..?
Verkäufer privat, ich gewerblich, toll was?
Sieht jemand irgend eine Chance das Geld oder gar die Ware zu bekommen ... das kotzt mich total an, um es mal auszusprechen
Leeren Karton geliefert
Über das Gewicht dürfte sich eigentlich was machen lassen, sofern das Aufgabegewicht auf der Frachtquittung vermerkt ist.
Ist vielleicht eine banale Frage, aber wieso sollte der Hermes-Lieferantin aufgefallen sein, dass es ein leerer Karton war, wenn es dem Empfänger schon nicht aufgefallen war?
p
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einfach mal ne kurze meldung zu einem ähnlichen fall..
ich habe am ich glaube 27.12 auch einen leeren Karton bekommen über eine rücksendung von hermes (ebay)
Ich habe 10 minuten später eine meldung gemacht per e-mail da ich nicht gewillt war die 0900 hotline anzurufen...20 minuten später kam eine rückmeldung mit der bitte um übersendung der daten der ebay auktion..hab ich gemacht natürlich...nächstes schreiben von hermes kundendienst. sehr geehrter bla bla bla....sie erhalten von uns innerhalb der nächsten 10 tage einen verrechnungsscheck per post über den ebay verkaufsbetrag..am 03.01.07 war der scheck im briefkasten.....zwar zur verrechnung über postbank..ich konnte den aber mit abzug von paar euro direkt auf der post bar einlösen.....ich bin selber überrascht gewesen..ich habe weder meine liefertante ansprechen müssen noch sonstige nachweise erbringen müssen..ich versende so hmmm 2-3 pakete über meine hermesagentur....ne wäscherei im dorf....
wert war 330 euro (ein Handy)
ich begreif das bis heute noch nich.....kein schriftverkehr kein garnix weiter.....war meine erste (schadensmeldung)
ich bin heute noch ganz hin und wech von dieser art der abwicklung....
2 Verstöße gegen die AGB, also ist eigentlich kein Vertrag zustande gekommen
Doch
oder dieser ist ungültig,
Nein.
also hat der Verkäufer die Ware de jure nicht verschickt?
Doch.
Kann das nur bestätigen. Hermes ist da blitzschnell und unbürokratisch. Hatte auch einen Schadensfall per Mail innerhalb von Stunden abgewickelt.
Im geschilderten Fall ist es aber viel komplizierter, da das Paket nicht den Versandbedingugen von Hermes entsprach.
Seit wann zahlt denn Hermes den Schadenersatz an den Warenempfänger aus?
quote:
Ist vielleicht eine banale Frage, aber wieso sollte der Hermes-Lieferantin aufgefallen sein, dass es ein leerer Karton war, wenn es dem Empfänger schon nicht aufgefallen war?
Sorry ich verstehe den Inhalt der Aussage nicht. Ich bekomme täglich mehrere Hermes Pakete, in dem Karton hätte sonst was ultra-leichtes drin sein können (ein Prozessor, ein RAM Speicher, etc.)
Mir ist nur ihre Aussage wichtig, dass das Paket auf keinen Fall 8 kilo wog, das sollte schon reichen.
Ich habe bei Hermes schon angerufen. Die schicken jetzt Unterlagen zum Absender, der diese dann ausfüllen und einreichen muss, wonach der Fall weiterhin überprüft und ggf. ein Hermes Mitarbeiter bei mir vorbei kommt und den Schaden begutachet, wonach er ein Gutachten ausstellt, welches zur weiteren Bearbeitung und eventuell letzedlich zum Auszahlen der 500,00 Euro führt. Aber auch nur vielleicht. Ja sehr unbürokratisch, ich seh schon!
(kein Scherz, sinngemäße Aussage der Frau am Telefon, dafür habe ich noch ca 3 euro bezahlt)
Wie wäre es denn hiermit:
In der Artikelbeschreibung steht 'Versicherter Versand'. Den Teil hat der Verkäufer nicht erfüllt. Zum einen weil das Paket nur bis 500 Euro versichert war, zum anderen weil (vermutlich) die ganze Versicherung sowieso hinfällig ist, da das Paket nicht den AGB entspricht.
Kann ich nicht aus diesem Grund wegen nicht erbrachter, kaufvertraglich vereinbarter Leistung zurück treten?
Das sehe ich ganz genauso, wie Franzjo. Da der Käufer nunmal keinen Einfluss auf den ordnungsgemäßen Versandablauf hat, muss der Verkäufer für dafür sorgen. Die gemachten Fehler sind nicht dem Käufer anzulasten.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
quote:
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Sorry ich verstehe den Inhalt der Aussage nicht. Ich bekomme täglich mehrere Hermes Pakete, in dem Karton hätte sonst was ultra-leichtes drin sein können (ein Prozessor, ein RAM Speicher, etc.)
Mir ist nur ihre Aussage wichtig, dass das Paket auf keinen Fall 8 kilo wog, das sollte schon reichen.
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So schwer ist doch der Inhalt wirklich nicht zu verstehen. Sie schreiben doch anfangs, dass die Ware im Originalkarton verschickt wurde.
Aber unabhängig davon: Warum sollte sich ein Paketzusteller an die ausgelieferten Pakete erinnern und dann ev. auch noch ein zu geringes Gewicht schriftlich bestätigen? Das glauben Sie doch sicher nicht im Ernst, oder doch?
p
Warum nicht? das war nicht letztes Jahr sondern vor ein paar Stunden! Deshalb habe ich den ganzen Tag herum telefoniert aber leider keine Nummer heraus bekommen. Außerdem kennt die Frau mich schon weil ich gewebebedingt sehr oft Pakete bekomme...
--- editiert vom Admin
Im Kaufvertrag wurde "versicherter Versand" vereinbart.
1. Transportschaden liegt beweisbar vor:
Hermes und Verkäufer sind schadenersatzpflichtig. Verkäufer aus Pflichtverletzung.
2. Transportschaden kann nicht bewiesen werden und Verkäufer kann beweisen, dass er die Kaufsache vertragsgemäß an Hermes übergeben hat:
Käufer hat das Nachsehen!
Kann ich nicht aus diesem Grund wegen nicht erbrachter, kaufvertraglich vereinbarter Leistung zurück treten?
Jedenfalls nicht ohne Fristsetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung.
und wenn der Verkäufer definitiv erklärt, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann?
Dann können Sie sofort den Rücktritt erklären; der Verkäufer muss ernsthaft und eindeutig die Leistung verweigern.
Ich habe den Eindruck, dass Sie das Problem noch nicht erkannt haben:
Ihr Problem ist Ihre Beweislage für die Behauptung, dass Paket sei leer gewesen. Hier liegt ein Versendungskauf vor. Der Empfänger trägt für seine Behauptungen die volle Beweislast, sowohl für die Behauptung, es liege ein Transportschaden vor, als auch für die Behauptung, der Verkäufer habe leer abgeschickt!!!
Ich lasse Pakete prinzipiell und ausschließlich von Zeugen öffnen!
Am wahrscheinlichsten ist, dass Hermes dem Verkäufer die 500,00 Euro erstattet. Damit gilt ja der Transportschaden als anerkannt (?) und der Verkäufer wäre zur Rückerstattung des vollständigen Betrages verpflichtet. Richtig?
Ich konnte den Part mit der neutralen Verpackung in den Hermes AGB nicht wiederfinden, vielleicht habe ich es mit den AGB von DHL verwechselt. Die 500 Euro Grenze existiert auf jeden Fall. Ich denke auch, dass der Verkäufer dann eher zur Einsicht kommt, selbst einen Fehler gemacht zu haben, wenn Hermes die 500 Euro erstattet.
Einen Zeugen könnt ich notfalls noch benennen, bzw. werde ich heute die Hermes Zustellerin ansprechen. Das sind Privatleute (Subunternehmer), die Pakete mit ihren eigenen PKWs ausfahren.. die haben nicht so viel Pakete am Tag, insofern sind die Chancen da nicht so schlecht.
Gerade eben kam die Zustellerin wieder her und ich habe mit ihr geredet... sie kann sich noch genau dran erinnern, dass das Paket sehr leicht war, ergo eigentlich nichts drin sein konnte oder nur etwas sehr leichtes. Auf keinen Fall das, was drin sein sollte. Ihre Kollegin, die gestern auch mit dabei war, konnte sich ebenfalls noch dran erinnern.
Paketgewicht über 8 kg lässt in der Tat jeden, der es in die Hand nimmt, aufmerken, da nicht normal!
Also Beweissicherung durchführen und Forderungen stellen, notfalls zum Anwalt.
Und jetzt?
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