Leeres Paket

24. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
mmmkay666
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leeres Paket

Hallo zusammen,
Ich bin ein Ebay Händler und habe an einen Käufer 3 Pakete geschickt mit 2x Wert 80€ und 1x Wert 145€. Er behauptet jetzt das eines der Pakete (natürlich das teuerste) leer angekommen wäre.
Ich habe ihn gefragt ob es beschädigt oder geöffnet gewesen sei aber er sagt nein, es hätte genauso ausgesehen wie die anderen beiden. Ich habe dann sofort bei DHL angerufen und den Fall geschildert.
Dhl sagt jetzt das der Empfänger mit dem leeren Paket in die Postfiliale gehen soll und eine Schadensmeldung ausfüllen soll doch der Käufer weigert sich. Er sagt er hätte kein Auto und und bräuchte den Inhalt des Pakets dringend und der Papierkram würde ihm zu lange dauern und es sei ja wohl nicht seine Schuld das ich die Ware jetzt erneut an ihn verschicken müsste. Aber da kann ja dann jeder kommen.. Er will eine Ersatzlieferung, will aber keine Schadensmeldung ausfüllen und weigert sich zur Post zu fahren. Was mach ich denn da jetzt? Bin ich dazu verpflichtet ihm Ersatz zu senden? Ohne das ich meinen Schaden erstattet bekomme weil er sich weigert das zu melden?

Schonmal danke für eure Antworten
und Liebe Grüße
M.K.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Der Käufer ist Verbraucher?



Zitat (von mmmkay666):
Er sagt er hätte kein Auto und und

Dann könnte man ihm nach Terminvereinbarung ein Taxi vorbeischicken.
Was verbirgt sich denn hinter dem "und und"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mmmkay666
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

oh, das "und und" ist ein Tippfehler meinerseits, sorry :)

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#3
 Von 
mmmkay666
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, ja der Käufer ist Verbraucher.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von mmmkay666):
Achso, ja der Käufer ist Verbraucher.

Dann wird man als erstes mal beweisen müssen, das die Ware den Kunden erreicht hat.
Da wäre die Frage wie das hier gehen soll, das dürfte nahezu unmöglich sein.



Zitat (von mmmkay666):
will aber keine Schadensmeldung ausfüllen

Auch der Käufer hat nebenvertragliche Pflichten, eine Schadensmeldung würde ich da noch drunter sehen.



Zitat (von mmmkay666):
und weigert sich zur Post zu fahren.

Dazu ist er wohl nicht verpflichtet, das dürfte gemäß der Rechtsprechungstendenz für Verbraucher als unzumutbar gelten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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