Leeres Paket erhalten - DHL zahlt nicht - was jetzt?

24. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stuhl1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Leeres Paket erhalten - DHL zahlt nicht - was jetzt?

Hallo zusammen,
habe leider ein Problem wo ich nicht weiter Weiß. Habe in der Suche auch nix gefunden was mir weiter helfen könnte. Also:

Ich habe bei Ebay ein Mobiltelefon ersteigert. Als ich es aus der Packetstation abgeholt habe kam es mir direkt sehr leicht vor. Zuhause angekommen habe ich es, unter den Augen meiner Freundin, aufgemacht. Außer Zeitung war nix dri :( .
Habe dann direkt die Verkäuferin angeschrieben ob sie es vielleicht vergessen hat hineinzulegen. Hatte Sie nicht. Habe dann eine Schadensmeldung bei DHL gemacht. Das Ergebnis ist das DHL nicht zahlt. Aber was kann ich jetzt machen? Das letzte was ich von der Verkäuferin gehört habe, ist das sie mir die Ablehnung von DHL als Mail geschickt hat und das ist jetzt auch schon 3Wochen her.
Kann ich Sie jetzt auffordern zu Zahlen bzw. kann ich Sie Abmahnen?
Wäre über jeden Tipp erfreut.

Gruß Christian


-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Privatverkäuferin oder gewerbliche Verkäuferin?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stuhl1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Privatverkäuferin

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Das Ergebnis ist das DHL nicht zahlt.
Warum nicht? Versicherter Versand per Paket? Wurde das Gewicht bei Einlieferung erfasst?
Grundsätzlich reist das Paket bei Privatverkauf auf Gefahr des Käufers. Fragt sich nur was passiert ist. Wurde das Paket raffiniert aufgeschnitten?
Lass Dir die Ansprüche des VK gegen DHL abtreten. Dann kann man das direkt mit DHL klären, je nach Lage.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
markus0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo, kann man anhand des Paketes und der Verklebung feststellen, ob es evtl. geöffnet wurde?
Wie vertrauenswürdig ist denn der Verkäufer (Bewertungen)?
Wurde es z.B. mit PayPal bezahlt, dann könnte man das dort z.B. reklamieren.
Wenn ihr euch sicher seid, dass dort nie ein Handy drin war, würde ich Strafanzeige bei der Polizei stellen.
(Natürlich kann man den Verkäufer davor noch einmal damit konfrontieren).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Grundsätzlich reist das Paket bei Privatverkauf auf Gefahr des Käufers

Was auch den Privatverkäufer nicht davon befreit, einige Nachweise zu erbringen. Darüber, dass er den Artikel wirklich verschickt hat, über das Gewicht des Paketes...

Man könnte ja einmal höflich bei der Verkäuferin nach einem Zahlungsbeleg fragen, inwieweit das Gewicht dort angegeben ist oder inwieweit man indirekt ablesen kann, dass dort etwas Schwereres als eine Zeitung verpackt war.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen