Hallo,
habe eine Verpackung bei einem Auktionshaus verkauft.
Hier kurz die Beschreibung dazu:
Überschrift: A*** i**** 3GS 16GB OVP schwarz black
Beschreibung:
Sie bieten hier auf eine A*** i**** 3GS 16GB OVP
neuwertiger Zustand & kleine Gebrauchsspuren
nur Verpackung
In der OVP ist Platz für:
1 x A**** i**** 3GS 32GB
1 x A**** i**** Ladegerät
1 x A**** i**** Headset
1 x A**** i**** USB-Kabel
Lieferumfang:
1 Verpackung
Nun hab ich einen Brief vom Anwalt erhalten, ich soll bitte die Anwaltsgebühren tragen und der Kauf rückgängig machen, ansonsten wird es der Staatsanwaltschaft überreicht! Es steht doch eindeutig das es sich hier um eine Verpackung handelt... "sie bieten hier auf "eine" nicht auf "ein" zudem erscheint öfters das Wort Verpackung.
Einer des Auktionshaus Grundsätze ist: lesen sie die Beschreibung "genau" durch und stellen gegebenenfalls "Fragen", bevor sie bieten!!!
Meine Frage ist nun, der Käufer hatte mich vorher nicht kontaktiert oder irgendwie eine Info dagelassen, dass er nicht Zahlen wird oder vom Kauf zurücktretten will.
Also der Artikel wurde nicht ausgeliefert, da er nicht bezahlt wurde. Ich hätte damit auch kein Problem gehabt, wenn der Käufer geschrieben hätte, dass er es Irrtümlich gekauft hat.
Zwischen Auktionsende und Brief vom Anwalt waren gerade mal 3 Tage verstrichen.
Besteht man nicht vorher auf Kostenminimierung? Also das man versucht die Angelegenheit persönlich zu klären, wenn das niciht klappt... schaltet man ein Anwalt ein.
Wie ich sehe, kauft der Käufer öfters leere Verpackung.
Vielen Dank schonmal
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Leerverpackung verkauft, nun Anwalt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Mit der Überschrift hast du bereits verloren.
Gerade Kurzentschlossene Käufer die kurz vor Ende der Auktion bieten und nicht alles lesen, müssen eindeutig in der Überschrift erkennen können was gekauft wird.
Der Verdacht der arglistigen Täuschung liegt hier sehr nahe.
-- Editiert am 11.11.2010 21:00
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
war klar das wieder ein dummer kommi kommt :D
aber danke
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Hallo,
immer wieder diese Pappenverkäufer Erst jemand anderes täuschen wollen und dann hier noch rumjammern!!!
Zu allererst, solltest du mal die Artikelnummer angeben! In welcher Kategorie wurde die Auktion denn eingestellt? Solltest du nicht die extra von EBAY zur Verfügung gestellte Verpackungskategorie gewählt haben, sei froh, daß du NUR die Anwaltsgebühren tragen mußt und dem Käufer nicht sogar ein richtiges I-Phone schuldest! Ein schaler Anwalt würde dir evtl sogar das I-Phone an sich rausleiern!!!
quote:Ein naderer Grundsatz ist auch, seine Beschreibungen so zu gestalten, daß diese nicht missverständlich, evtl sogar arglistig täuschen rüberkommen!
Einer des Auktionshaus Grundsätze ist: lesen sie die Beschreibung "genau" durch und stellen gegebenenfalls "Fragen", bevor sie bieten!!!
Daher ein paar Fragen:
1) Was hast du denn für ein Bild drin gehabt (nochmals gib doch am besten mal bitte die Artikelnummer durch)
2) Warum schreibst du als Überschrift nicht, "originale Verpackung eines I-Phones"??? Wieso muß es denn die Abkürtzung OVP sein, die man doch genau so gut als Originalverpackt verstehen kann!?!?
2)Warum sieht dein eigentlciher Beschreibungstext nicht in etwa so aus: Sie bieten hier auf eine Originalverpackung eines I-Phones! Das I-Phone selber sowei dessen Zubehör sind nicht Bestandteil der Auktion!
Deine Auktion ist doch von vornherein darauf ausgelegt, daß Jemand deine Beschreibung nicht richtig durchließt und eher denkt er würde auf das I-Phone selber bieten! Wie schon gesagt, dein Bild und auch die Kategorie wären diesbezüglich sehr interessant, evtl gibst du ja mal die Auktionsnummer noch durch...
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--- editiert vom Admin
Wo er das doch schon durch Nutzung der Suchfunktion diese Forums schon hätte erfahren können ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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