Hallo,
vielleicht kann mir ja von Ihnen jemand weiterhelfen. Wir haben vor 8 Wochen bei Ebay ein Bett bestellt. Gesamtwert: 468 Euro (Preis vorgeschlagen). Da wir das Geld schnellst möglichst überweisen wollten, jedoch der Käufer uns nach 10 maliger Aufforderung keine Bankverbindung zugesendet hat, haben wir dies an den Käuferschutz weitergeleitet(nicht das wir am Ende dann noch Mahnungen bekommen). Diese wurde uns endlich zugesendet und ich habe beim Ebay Käuferschutz den Fall als erledigt betrachtet und abgeschlossen. Gleich darauf haben wir das Geld überwiesen. Auch die Lieferung ging sehr reibungslos, eine Woche und das Bett war da. Am gleichen Abend haben wir das Bett auf Mängel geprüft. Leider sehr enttäuschend: Das Bett besteht aus Eichenholz (wie bestellt) die Nachtkästchen aber aus Kirschholz oder so ähnlich (außerdem befinden sich auf den Kästchen Schmierflecken mit schwarzer Farbe die überlasiert worden sind). Die Kopfplatte vom Bett wurde aus verschiedenen Holzteilen zusammengeleimt, außerdem wurden im Sichtbereich deutlich erkennbare und optisch störende Ausbesserungsarbeiten mit Holzkitt vorgenommen. Des weiteren sind 30 cm lange, größere Risse im Holz erkennbar. Wir haben uns darauf beim Verkäufer gemeldet. Klingt nach Briefkastenfirma. Es ist niemand erreichbar. Fast immer nur der AB! Schon 13 mal darauf gesprochen. Endlich konnte ich mal jemanden erreichen. Die Angestellte meint nur, sie kann nichts unternehmen, der Ansprechpartner ist krank, oder nicht da usw..! Sie leitet es ihm weiter. Am 18.12. haben wir dann folgende Mail bekommen:
haHallo,
habe Sie versucht telefonisch zu erreichen.
Welches Teil meinen Sie genau, Fuß- oder Kopfteil?
Wir können Ihnen das Teil gerne ersetzen, sobald wir eine neue Lieferung erhalten haben, allerdings wird das erst Ende Januar sein.
Bitte melden Sie sich nochmal.
Darauf habe ich jetzt schon 2 mal per Mail geantwortet, dass die Kästchen auch defekt sind, und rufe jeden Tag an, seitdem habe ich gar nichts mehr gehört. Bespreche seit zwei Wochen den AB das wir umgehend um eine neue Lieferung bitten, da ja nicht nur das Kopfteil beschädigt ist und das wir auch mit einer anderen Holzsorte zufrieden wären bzw. er soll uns das Geld rücküberweisen. Leider bekomme ich seitdem gar keine Antwort mehr. Also habe ich dies an den Käuferschutz weitergeleitet:
Der Käuferschutz hat mir geantwortet:
Ich habe nach der Ursache geschaut und festgestellt, dass der zu dem
Artikel gehoerende Einzelfall geschlossen wurde. Als Grund fuer die
Beendigung waehlten Sie den Punkt: "Wir haben uns geeinigt und die
Unstimmigkeit geklaert. Ich moechte den Fall schliessen." Daher ist es
nun leider nicht mehr moeglich, den Standard-Kaeuferschutz zu
beantragen.
Gut, aber das war doch wegen der fehlenden Bankverbindung, die uns Dank dem Käuferschutz gesendet wurde. Da ich allerdings deswegen keine Auskunft mehr vom Käuferschutz bekomme, wär ich sehr dankbar, wenn von Ihnen jemand Rat weiß, wie ich mit der defekten Lieferung weiter verhandeln soll.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Lieferung mit starken Mängel
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Frist zur Beseitigung der Mängel per Einschreiben setzen. Werden die Mängel nicht innerhalb der Frist behoben, vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld ggf. per Mahnbescheid zurückfordern.
MfG
vielen Dank für die Antwort. Ja das werde ich machen...wie lange sollte ich die Frist geben. zwei Wochen?
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Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt sollten Sie den Vertrag widerrufen bzw. von einem eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch machen.
Hierzu sollte Ihnen eine Belehrung vorliegen.
Da der Kauf schon über 8 Wochen zurückliegt wird ein Widerrufs/Rückgaberecht nicht mehr greifen. Allerdings nur dann, wenn korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde, also mittels einer "gesondert in Textform mitzuteilenden" Form.
Ich ging davon aus, dass der Kauf zwar 8 Wochen zurücklag aber die Lieferung erst deutlich später erfolgte.
Sollte die Lieferung aber schon über einen Monat zurückliegen wird es mit dem Widerruf problematisch. Dann müsste man die konkreten Einzelheiten der Belehrung etc. kennen.
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